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19.03.2005 |
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„Ist Meinungsfreiheit möglich? Braucht eine Gesellschaft Tabus?“ Tagungsbericht
„Ist
Meinungsfreiheit möglich? Braucht eine Gesellschaft Tabus?“ Zu diesem
Thema fand vom 17. bis 19. Februar in der Theodor-Heuss-Akademie in
Gummersbach eine Tagung des Bundes Freiheit der Wissenschaft in
Zusammenarbeit mit der Friedrich-Naumann-Stiftung statt. |
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Von
vielen wird schon lange eine schleichende Aushöhlung des
Grundrechtes auf Meinungsfreiheit behauptet. Haben sie damit recht?
Tabus
schützen ein Thema vor der öffentlichen Diskussion. Ein
Tabu entfaltet umso mehr Macht,
je mehr Mitglieder der Gesellschaft sich an
der Ausgrenzung eines Themas beteiligen. Wie entwickelt sich ein
Thema zum Tabuthema, wer wird Meinungsführer und warum? Die Meinungsführer
heute sind zweifellos andere als in früheren Jahrzehnten, aber gehen sie
heute grundsätzlich anders mit den „Andersdenkenden“ um? Artikel
5, Abs. 1 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert, ist nach
wie vor in Kraft, aber was widerfährt außerhalb des Justiziablen denen,
die eine unliebsame, eine heute politisch nicht korrekte Meinung
vertreten? Gilt die Freiheit der Wissenschaft für Tabuthemen? Wann und
wodurch verliert ein Tabu seine Macht? Die
sehr gut besuchte Veranstaltung in Gummersbach hat die Entwicklungen der
letzten Jahre kritisch durchleuchtet und dabei geholfen, die notwendigen
von den nicht akzeptablen Beschränkungen der Meinungsfreiheit zu
unterscheiden und die wirklich oder vermeintlich vorhandenen, nicht durch
das Grundgesetz festgelegten Beschränkungen der Meinungs- und
Wissenschaftsfreiheit herauszufiltern. In
dem vorliegenden zusammenfassenden Bericht sollen einige wesentliche
Gedanken der Referenten zusammengefaßt werden.
Die vollständigen Vorträge können, soweit sie zur Verfügung gestellt
werden, demnächst im Internet unter www.bund-freiheit-der-wissenschaft.de
nachgelesen werden. „Historische
Entwicklung der Political Correctness in Amerika“ In
seinem Einführungsvortrag stellte Professor
Dr. Ingo Pommerening (Berlin) die Entwicklung der politisch korrekten
Sprache vor allem in den USA
und England und ihre Auswirkungen dar. Von interessierter Seite wurden
dort unliebsame Begriffe, von denen man annahm, daß unterschiedlichste
Gruppierungen (Frauen, Homosexuelle, Behinderte) sie als nachteilig
empfinden könnten, durch „politisch korrekte“ Begriffe ersetzt. Man
ersetzte sie durch „neutrale“
Formulierungen, man erfand neue Wörter oder es kam zu Bedeutungsveränderungen.
Dadurch wurden etliche dieser Begriffe erfolgreich aus dem Sprachgebrauch
getilgt. Bei denen, die die alten, nunmehr unerwünschten Ausdrücke
gebrauchen, stellt sich unbewußt ein schlechtes Gewissen ein. „Dieses
schlechte Gewissen wird von denen, die
'politically correct' als Wertmaßstab verbreiten, bewußt induziert und
dann instrumentalisiert. Auf dem Umweg über die Sprachveränderung wird
also das Verhalten der Menschen gesteuert, und damit soll die
gesellschaftliche Wirklichkeit verändert werden.“ Der Erfolg derartiger
Bemühungen läßt sich ablesen an den neu erschaffenen Verhaltensregeln
und Verwaltungsvorschriften in Universitäten und Unternehmen in den USA,
an dort speziell eingerichteten Beschwerdestellen und anderen Maßnahmen
mit einschüchternder Wirkung auf Studenten und Lehrpersonal. „Sprache
und Macht – Dissonanzen in den Erinnerungen an 1989/1990“ Unter
einem anderen Aspekt war die Macht der Sprache auch das Thema von Dr.
Erhart Neubert (Erfurt), der sich auf Victor Klemperers Analyse der
totalitären Sprache („LTI“) und Hannah Arendts politisches Denken
bezog. Die Einsicht Arendts wird durch die Geschichte des Zusammenbruchs
der DDR bestätigt: Macht entsteht durch gegenseitiges Versprechen und
gemeinsames Handeln. Allerdings wird die Gesellschaft auch sprach- und
meinungsunfähig, wenn, wie im Totalitarismus, eine Gesellschaft
atomisiert wird. Am Beispiel der gesellschaftlichen Entwicklungen in der
DDR vor der Wende 1989/90 und danach zeigte Neubert, daß ein Volk sich
durch Entwicklung und Etablierung einer „neuen Sprache“, die sich von
der Sprache der Unterdrücker unterscheidet,
von totalitären Herrschern befreien kann. Mit eine Fülle von
Zitaten und Beispielen belegt Neubert
die zu DDR-Zeiten vom Volk so
genannte „Sklavensprache“ der Herrschenden, den subversiven Umgang der
Bürger damit und die zuerst langsame, dann immer schnellere Wandlung der
Sprache zum Ende der DDR, mit der sich die Erstarrung der Gesellschaft löste.
Im Westen fand diese neue Sprache der Freiheit so wenig Widerhall wie im
Osten die Sprache der
Political Correctness. So herrscht auch 16 Jahre nach der
Wiedervereinigung im Westen noch weitgehende Unkenntnis über die 40-jährige
DDR-Diktatur. Andererseits funktionieren zahlreiche alte Denkmuster
so, als gäbe es die DDR noch. Gegenwärtig ist die Rückkehr der alten
Sprache, der alten Rituale zu beobachten – die Sprache der Kommunisten
wirkt in den polemischen Begriffen von „Antifaschismus“ bis „soziale
Kälte“ - und leider finden
die alten Osteliten im Westen Verbündete. „Empörungsorchester
– Kostenasymmetrien in der Meinungsbildung, Beispiele und Theorie“ Es
ist erstaunlich, aber die Regel, daß eine Mehrheit von einer Minderheit
regiert wird, die den Anschein einer breiten Unterstützung durch die Öffentlichkeit
erwecken kann. Das stellte Professor Dr. Hartmut Kliemt (Duisburg)
zu Beginn seines Vortrags dar, um dann die klassische Frage „Sind die Mächtigen
mächtig, weil wir ihnen gehorchen oder gehorchen wir den Mächtigen, weil
sie mächtig sind?“ klassisch zu beantworten mit „Beides ist wahr.“ Im
freien Rechtsstaat gibt es keine allgemein verbindlichen Regeln darüber,
was man zu denken oder nicht zu kritisieren hat. Im Gegensatz dazu ist
festzustellen, daß zahlreiche Themen mit einem „Diskussionsverbot“
belegt sind oder das politisch korrekte Ergebnis gleichsam vorgeschrieben
ist. Es stellt jedoch einen fundamentalen
Unterschied dar, ob man eine Sache oder einen Wert an sich kritisiert und
sich damit zu deren Gegner macht oder ob man herrschende Meinungen dazu
diskutiert. In der öffentlichen Darstellung wird dieser Unterschied
meist nicht beachtet. Einzelne Sätze des Gesagten werden aus dem
Zusammenhang gerissen zitiert und rufen, von den Medien willfährig
multipliziert, eine „konzertierte Empörung“ hervor, die zur
Diffamierung des Gesagten und der Person führt. Dennoch, so ist Kliemt überzeugt, hat derjenige, der, wie
z.B. Professoren, materiell abgesichert ist,
die moralische Pflicht, wissenschaftliche Diskussionen auch
tabuisierter Themen zu ermöglichen. Die u.U. damit verbundene öffentliche
Brandmarkung ist schwer erträglich, muß aber
in Kauf genommen werden, wenn die Professoren ihre Rollenpflicht
erfüllen sollen. „Tabus
in der Wissenschaft“ Diese
Überzeugung vertritt auch Professor Dr. Konrad Löw (München),
der seinen Vortrag mit Definitionen der Begriffe
Tabu und Wissenschaft begann. Er
belegte, daß Tabus einer „Gesellschaft dazu dienen, eine einigermaßen
verläßliche Basis, nicht nur in Verfassung, Wirtschaft, Verkehr etc.,
sondern auch in gewissen gemeinsamen Überzeugungen herzustellen“, daß
Tabus aber auch ein mißbrauchtes Herrschaftsinstrument sein können
und daß Wissenschaft den Charakter
der Wissenschaftlichkeit einbüßt, wenn Tabus beachtet werden. Anhand der
Zeitgeschichte beschrieb er eine Reihe von Beispielen, die den Konflikt
zwischen Tabu und Wissenschaft betreffen. Es wird deutlich, daß
ein Wissenschaftler auch heute alles sagen kann. Doch muß er das Risiko,
bei einem Tabubruch aus der Wissenschaftsgemeinde ausgeschlossen zu
werden, alleine tragen. Löw schilderte eigene Erfahrungen und die anderer
Forscher und empfiehlt jungen Wissenschaftlern, sehr genau zu überlegen,
ob sie dieses Risiko eingehen wollen. „Aber die Älteren unter uns,
jene, die sich bereits in einer unkündbaren Position befinden, sollten
sich als Menschen und Wissenschaftler verpflichtet fühlen, diesem
„sanften Totalitarismus“ die Stirne zu bieten. Die Risiken sind zwar
nicht gering, Medien verschließen sich, Stiftungen gehen auf Distanz.
Aber anders als in den dunkelsten Jahren der deutschen Geschichte ist
weder das Leben noch die körperliche Freiheit bedroht. Als Gewinn lockt
das Bewußtsein der Pflichterfüllung und der geistigen Unabhängigkeit.“ „Das
Beispiel von Henry Louis Mencken und die journalistische Praxis“ Als
ein nachahmenswertes Beispiel für einen freien, unabhängigen Geist
stellte Lorenz Jäger (Frankfurt) den amerikanischen Journalisten
und Publizisten Henry Louis Mencken (1880-1956) vor,
eine außergewöhnliche Persönlichkeit, die wortgewaltig und
politisch unkorrekt alles aufspießte, was von der amerikanischen
Political Correctness im Zeichen des Puritanismus als schutzwürdig
deklariert worden war (z. B. im „Demokratenspiegel“). Im Deutschland
der Gegenwart betreffen die eigentlichen Correctness-Debatten nach Jägers
Darstellung die multikulturelle Gesellschaft. Jäger stellte ausführlich
zwei Tabubrecher vor, die zu diesem Thema frühzeitig auf unorthodoxe
Weise Stellung bezogen, den Briten Enoch Powell und den Franzosen Jean
Raspail. Es herrschen Schweigespiralen
(Noelle-Neumann), die Minderheitsmeinungen zur Meinung der Mehrheit befördern.
Ein Kampagnen- und Tugendjournalismus stellt Sachverhalte in einen
verkitschten Zusammenhang, um so ihre sachliche Diskussion zu tabuisieren.
Demokratie hat geradezu den Charakter einer fundamentalistischen Utopie
angenommen: Alle Menschen sollen in schlechthin allem gleich sein, die
Benennung von Ungleichheiten gilt als Tabubruch. Man kämpft um die
Meinungsfreiheit, allerdings lieber für Pakistan als für Deutschland,
wie das Beispiel der (inzwischen aufgrund von Protesten zurückgenommenen)
Ausladung der „Jungen Freiheit“ von der Leipziger Buchmesse zeigt.
„Jedoch scheint es im Moment,
als seien die Tabus, mit denen unsere Gesellschaft in den vergangenen
Jahren leben mußte, am Abschmelzen.“ Der internationale Streit über
die Mohammed-Karikaturen und der türkische Film "Tal der Wölfe"
haben dazu geführt, daß man in der Presse über vieles redet, was lange
durch politische Rücksichtnahmen
geschützt war. Samuel Huntingtons Formel vom "Kampf der
Kulturen", noch vor kurzem als Ausgeburt eines hoffnungslos reaktionären
Denkens belächelt, hat den Weg in die Leitartikel der großen Zeitungen
gefunden. Dennoch ist die Integrationsdebatte immer noch von dem
Aberglauben bestimmt, daß derjenige gut ist, der an ein gutes Gelingen
noch der illusorischsten Ideen des Multikulturalismus glaubt. „Political
Correctness – Über Tendenzen der Moralisierung des Wissens“ Gründe
für die Macht der Political Correctness und wirksame Gegenmittel
beschrieb Professor Dr. Herrmann Lübbe (Zürich).
Er stellte Freiheit als konfliktfreie Koexistenz von Unvereinbarem dar,
die mit Hilfe besonders strenger Regeln funktioniert, wie er am Beispiel
der Religionsfreiheit in den USA erläuterte. Eine dieser Regeln erlaubt
das Schweigen, das „Nicht-diskutieren-müssen“ von Dingen, mit denen
man nichts zu tun haben möchte. Eine andere Regel lautet: „Wer mitreden
will, braucht ein Mandat.“ Nichtbeachtung führt zur
„Vollversammlungsmentalität“. Die in früheren Zeiten
„gemein verteilte Kompetenz“ (common sense nach R. Specht), die den
Menschen die Entscheidung für oder gegen eine Sache ermöglichte und sie
so zur wirklichen Wahl befähigte, ist heute durch die fortgeschrittene
technische Entwicklung nicht mehr möglich. Für die Beurteilung
zahlreicher Prozesse wird Expertenwissen benötigt, das nicht ausreichend
zur Verfügung steht. So konnte sich allmählich das sogenannte
Korrektheits-Wächtertum verbreiten: Die technisierte Welt scheint für
den Bürger zu kompliziert geworden zu sein, gleichwohl ist er von
modernen Entwicklungen direkt betroffen. Die allgemein verständliche
Vermittlung von Expertenwissen findet so unvollständig statt, daß der
unaufgeklärte Bürger sich nicht mehr der Entscheidung zwischen falsch
und richtig stellen kann oder will, sondern sich mit Unterstützung
selbsternannter Apostel auf die Moral von Gut und Böse zurückzieht und
damit scheinbar den komplizierten Knoten auf einfache Weise zerschlägt.
Das wirksamste Mittel dagegen ist - neben einer guten
naturwissenschaftlichen Schulbildung, die auch zur Beurteilung von
Expertenmeinungen befähigt - die Stärkung der Bürgerrechte z.B. durch
Volksentscheide. Wer über Kernkraftwerke abstimmen soll, braucht
Information und fordert sie ein. Das hat eine umwälzende Wirkung auf die
Medien, die nun auf den Informationsbedarf der Bevölkerung reagieren müssen.
„Meinungsfreiheit
zwischen Verfassungsrecht und Politik“ Die
rechtlichen Grundlagen der Meinungsfreiheit, ihre Einschränkungen und den
schwierigen Umgang damit beleuchtete Professor Dr. Stefan Huster
(Bochum). Artikel 5 des Grundgesetzes, das nach der Auslegung durch das
Bundesverfassungsgericht Meinungsäußerungen, nicht jedoch reine
Tatsachenbehauptungen schützt, verhindert nicht den „Kampf der
Meinungen“ zwischen öffentlicher Angelegenheit und Einzelinteresse.
Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung können nur durch
allgemeine Gesetze erfolgen. Wenn
es zum Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechtsgütern - persönlicher
Ehre oder Menschenwürde – kommt, muß im
Einzelfall gesondert entschieden werden. Man kann auf eine Reihe
umstrittener Urteile zurückblicken, das bekannteste ist dasjenige, das
die Aussage „Soldaten sind Mörder“ von der Meinungsfreiheit geschützt
sieht. Urteile dieser Art führen
zu einem Verschwimmen der Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und
Tatsachenbehauptung und damit zu einer
Verwilderung der Sitten, da jede strittige Tatsachenbehauptung nun
mit möglichst polemischen Meinungsäußerungen verquickt werden muß, um
rechtlich geschützt zu sein. Huster
sieht in der Rechtsprechung eine Tendenz zum Ersatz von allgemeinen
Gesetzen durch Schaffung von Sonderrecht und deutet es als abnehmendes
Vertrauen der Gesetzgeber in die eigene Urteilskraft der Bürger und als
zunehmende staatliche Einflußnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Ein Beispiel dafür ist der seit dem Ende des 2. Weltkrieges
veränderte juristische Umgang mit der
Holocaust-Leugnung, bei dem man aus nüchterner juristischer Sicht
verfassungsrechtliche Bedenken anmelden könnte: „Der neue § 130 III StGB
sanktioniert das Äußern einer in seinem Tatbestand inhaltlich beschriebenen
Meinung. Ist dieses Verbot mit der Schrankenregelung des Art. 5 II GG
vereinbar? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn hier die
Schranke der „allgemeinen Gesetze“ einschlägig ist, die derartiges
Sonderrecht nach herkömmlicher Meinung gerade nicht zuläßt.“ §130
StGB wurde 1994 verschärft, auch das Versammlungsrecht ist davon
betroffen. Versammlungen können nun nicht mehr nur dann verboten werden,
wenn die „öffentliche Sicherheit“ gefährdet ist, sondern schon dann,
wenn von einer Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ auszugehen ist,
doch ist dieser Begriff weitaus weniger klar als der der „öffentlichen
Sicherheit“. Fazit Meinungsfreiheit
wird auch in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften vielfach durch
Tabus eingeschränkt. Einschränkungen können dann allgemein als sinnvoll
angesehen werden, wenn entsprechende Tabus eine verläßliche Basis für
das Zusammenleben in der Gesellschaft bilden. Anders aber bei Tabus, die
Einzelne zur Machtausübung über die
Mehrheit benutzen. Das Problem
ist vielschichtig und aus soziologischer, wissenschaftlicher,
politischer, juristischer, kultureller und nicht zuletzt persönlicher
Sicht unterschiedlich zu bewerten. Freiheit ist kein Geschenk, Freiheit
muß erkämpft und bewahrt werden. Die Bindung des Wissenschaftlers und
Journalisten an Wahrheit und Wahrhaftigkeit leistet dazu einen
unabdingbaren Beitrag. Die Voraussetzung dafür aber sind Bildung, Wissen
und Zivilcourage.
Dr. Brigitte Pötter, |
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