19.03.2005

"Ist Meinungsfreiheit möglich? Braucht eine Gesellschaft Tabus?"

Ist Meinungsfreiheit möglich? Braucht eine Gesellschaft Tabus?“

 

Tagungsbericht  

„Ist Meinungsfreiheit möglich? Braucht eine Gesellschaft Tabus?“ Zu diesem Thema fand vom 17. bis 19. Februar in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach eine Tagung des Bundes Freiheit der Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Naumann-Stiftung statt.  

 

Von vielen wird schon lange eine schleichende Aushöhlung des  Grundrechtes auf Meinungsfreiheit behauptet. Haben sie damit recht?

 

Tabus schützen ein Thema vor der öffentlichen Diskussion. Ein  Tabu entfaltet umso mehr Macht,  je mehr Mitglieder der Gesellschaft sich an  der Ausgrenzung eines Themas beteiligen. Wie entwi­ckelt sich ein Thema zum Tabuthema, wer wird Meinungsführer und warum? Die Meinungsführer heute sind zweifellos andere als in früheren Jahrzehnten, aber gehen sie heute grundsätzlich anders mit den „Andersdenkenden“ um?

 

Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert, ist nach wie vor in Kraft, aber was widerfährt außerhalb des Justiziablen denen, die eine unliebsame, eine heute politisch nicht korrekte Meinung vertreten? Gilt die Freiheit der Wissenschaft für Tabuthemen? Wann und wodurch verliert ein Tabu seine Macht?

 

Die sehr gut besuchte Veranstaltung in Gummersbach hat die Entwicklungen der letz­ten Jahre kritisch durchleuchtet und dabei geholfen, die notwendigen von den nicht akzeptablen Beschränkungen der Meinungsfreiheit zu unterscheiden und die wirklich oder vermeintlich vorhandenen, nicht durch das Grundgesetz festgelegten Beschränkungen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit herauszufiltern.

 

In dem vorliegenden zusammenfassenden Bericht sollen einige wesentliche Gedanken der Refe­renten zusammengefaßt werden.  Die vollständigen Vorträge können, soweit sie zur Verfügung ge­stellt werden, demnächst im Internet unter www.bund-freiheit-der-wissenschaft.de nachgelesen werden.

 

„Historische Entwicklung der Political Correctness in Amerika“

 

In seinem Einführungsvortrag stellte Professor Dr. Ingo Pommerening (Berlin) die Entwicklung der politisch korrekten Sprache  vor allem in den USA und England und ihre Auswirkungen dar. Von interessierter Seite wurden dort unliebsame Begriffe, von denen man annahm, daß unterschiedlichste Gruppierungen (Frauen, Ho­mosexuelle, Behinderte) sie als nachteilig empfinden könnten, durch „politisch korrekte“ Begriffe ersetzt. Man ersetzte sie durch  „neutrale“ Formulierungen, man erfand neue Wörter oder es kam zu Bedeutungsveränderungen. Dadurch wurden etliche dieser Begriffe erfolgreich aus dem Sprachgebrauch getilgt. Bei denen, die die alten, nunmehr unerwünschten Ausdrücke gebrauchen, stellt sich unbewußt ein schlechtes Gewissen ein. „Dieses schlechte Gewissen wird von denen,  die 'politically correct' als Wertmaßstab verbreiten, bewußt induziert und dann in­strumentalisiert. Auf dem Umweg über die Sprachveränderung wird also das Verhalten der Men­schen gesteuert, und damit soll die gesellschaftliche Wirklichkeit verändert werden.“ Der Erfolg derartiger Bemühungen läßt sich ablesen an den neu erschaffenen Verhaltensregeln und Verwaltungsvorschriften in Universitäten und Unternehmen in den USA, an dort speziell eingerichteten Beschwerdestellen und anderen Maßnahmen mit einschüchternder Wirkung auf Studenten und Lehrpersonal.

 

„Sprache und Macht – Dissonanzen in den Erinnerungen an 1989/1990“

 

Unter einem anderen Aspekt war die Macht der Sprache auch das Thema von Dr. Erhart Neubert (Erfurt), der sich auf Victor Klemperers Analyse der totalitären Sprache („LTI“) und Hannah Arendts politisches Denken bezog. Die Einsicht Arendts wird durch die Geschichte des Zusammenbruchs der DDR bestätigt: Macht entsteht durch gegenseitiges Versprechen und gemeinsames Handeln. Allerdings wird die Gesellschaft auch sprach- und meinungsunfähig, wenn, wie im Totalitarismus, eine Gesellschaft atomisiert wird. Am Beispiel der gesellschaftlichen Entwicklungen in der DDR vor der Wende 1989/90 und danach zeigte Neubert, daß ein Volk sich durch Entwicklung und Etablierung einer „neuen Sprache“, die sich von der Sprache der Unterdrücker unterscheidet,  von totalitären Herrschern befreien kann. Mit eine Fülle von Zitaten und Beispielen belegt Neubert  die zu DDR-Zeiten vom Volk  so genannte „Sklavensprache“ der Herrschenden, den subversiven Umgang der Bürger damit und die zuerst langsame, dann immer schnellere Wandlung der Sprache zum Ende der DDR, mit der sich die Erstarrung der Gesellschaft löste. Im Westen fand diese neue Sprache der Freiheit so wenig Widerhall wie im Osten die  Sprache der Political Correctness. So herrscht auch 16 Jahre nach der Wiedervereinigung im Westen noch weitgehende Unkenntnis über die 40-jährige  DDR-Diktatur. Andererseits funktionieren zahlreiche alte Denkmuster so, als gäbe es die DDR noch. Gegenwärtig ist die Rückkehr der alten Sprache, der alten Rituale zu beobachten – die Sprache der Kommunisten wirkt in den polemischen Begriffen von „Antifaschismus“ bis „soziale Kälte“  - und leider finden die alten Osteliten im Westen Verbündete.

 

„Empörungsorchester – Kostenasymmetrien in der Meinungsbildung, Beispiele und Theorie“

 

Es ist erstaunlich, aber die Regel, daß eine Mehrheit von einer Minderheit regiert wird, die den An­schein einer breiten Unterstützung durch die Öffentlichkeit erwecken kann. Das stellte Professor Dr. Hartmut Kliemt (Duisburg) zu Beginn seines Vortrags dar, um dann die klassische Frage „Sind die Mächtigen mächtig, weil wir ihnen gehorchen oder gehorchen wir den Mächtigen, weil sie mächtig sind?“ klassisch zu beantworten mit „Beides ist wahr.“

Im freien Rechtsstaat gibt es keine allgemein verbindlichen Regeln darüber, was man zu denken oder nicht zu kritisieren hat. Im Gegensatz dazu ist festzustellen, daß zahlreiche Themen mit einem „Diskussionsverbot“ belegt sind oder das politisch korrekte Ergebnis gleichsam vorgeschrieben ist. Es stellt jedoch einen  fundamentalen Unterschied dar, ob man eine Sache oder einen Wert an sich kritisiert und sich damit zu deren Gegner macht oder ob man herrschende Meinungen dazu disku­tiert. In der öffentlichen Darstellung wird dieser Unterschied meist nicht beachtet. Einzelne Sätze des Gesagten werden aus dem Zusammenhang gerissen zitiert und rufen, von den Medien willfährig multipliziert, eine „konzertierte Empörung“ hervor, die zur Diffamierung des Gesagten und der Person führt.  Dennoch, so ist Kliemt überzeugt, hat derjenige, der, wie z.B. Professoren, materiell abgesichert ist,  die moralische Pflicht, wissenschaftliche Diskussionen auch tabuisierter Themen zu ermöglichen. Die u.U. damit verbundene öffentliche Brandmarkung ist schwer erträglich, muß aber  in Kauf ge­nommen werden, wenn die Professoren ihre Rollenpflicht erfüllen sollen.

 

„Tabus in der Wissenschaft“

 

Diese Überzeugung vertritt auch Professor Dr. Konrad Löw (München), der seinen Vortrag mit Definitionen der Begriffe  Tabu und Wissenschaft begann. Er  belegte, daß Tabus einer „Gesellschaft dazu dienen, eine einigermaßen verläßliche Basis, nicht nur in Verfassung, Wirtschaft, Verkehr etc., sondern auch in gewissen gemeinsamen Überzeu­gungen herzustellen“, daß Tabus aber auch ein mißbrauchtes Herrschaftsinstrument sein können und daß Wissenschaft den Charakter der Wissenschaftlichkeit einbüßt, wenn Tabus beachtet werden. Anhand der Zeitgeschichte beschrieb er eine Reihe von Beispielen, die den Konflikt  zwi­schen Tabu und Wissenschaft betreffen. Es wird deutlich, daß ein Wissenschaftler auch heute alles sagen kann. Doch muß er das Risiko, bei einem Tabubruch aus der Wissenschaftsgemeinde ausgeschlossen zu werden, alleine tragen. Löw schilderte eigene Erfahrungen und die anderer Forscher und empfiehlt jungen Wissenschaftlern, sehr genau zu überlegen, ob sie dieses Risiko ein­gehen wollen. „Aber die Älteren unter uns, jene, die sich bereits in einer unkündbaren Position be­finden, sollten sich als Menschen und Wissenschaftler verpflichtet fühlen, diesem „sanften Totalitarismus“ die Stirne zu bieten. Die Risiken sind zwar nicht gering, Medien verschließen sich, Stif­tungen gehen auf Distanz. Aber anders als in den dunkelsten Jahren der deutschen Geschichte ist weder das Leben noch die körperliche Freiheit bedroht. Als Gewinn lockt das Bewußtsein der Pflichterfüllung und der geistigen Unabhängigkeit.“

 

„Das Beispiel von Henry Louis Mencken und die journalistische Praxis“

 

Als ein nachahmenswertes Beispiel für einen freien, unabhängigen Geist stellte Lorenz Jäger (Frankfurt) den amerikanischen Journalisten und Publizisten Henry Louis Mencken (1880-1956) vor,  eine außergewöhnliche Persönlichkeit, die wortgewaltig und politisch unkorrekt alles auf­spießte, was von der amerikanischen Political Correctness im Zeichen des Puritanismus als schutzwürdig deklariert worden war (z. B. im „Demokratenspiegel“). Im Deutschland der Gegenwart betreffen die eigentlichen Correctness-Debatten nach Jägers Darstellung die multikulturelle Gesellschaft. Jäger stellte ausführlich zwei Tabubrecher vor, die zu diesem Thema frühzeitig auf unorthodoxe Weise Stellung bezogen, den Briten Enoch Powell und den Franzosen Jean Raspail. Es herrschen  Schweigespiralen (Noelle-Neumann), die Minderheitsmeinungen zur Meinung der Mehrheit befördern. Ein Kampagnen- und Tugendjournalismus stellt Sachverhalte in einen verkitschten Zusammenhang, um so ihre sachliche Diskussion zu tabuisieren. Demokratie hat geradezu den Charakter einer fundamentalistischen Utopie angenommen: Alle Menschen sollen in schlechthin allem gleich sein, die Benennung von Ungleichheiten gilt als Tabubruch. Man kämpft um die Meinungsfreiheit, allerdings lieber für Pakistan als für Deutschland, wie das Beispiel der (inzwischen aufgrund von Protesten zurückgenommenen) Ausladung der „Jungen Freiheit“ von der Leipziger Buchmesse zeigt. „Jedoch scheint es im Moment, als seien die Tabus, mit denen unsere Gesellschaft in den vergangenen Jahren leben mußte, am Abschmelzen.“ Der internationale Streit über die Mohammed-Karikaturen und der tür­kische Film "Tal der Wölfe" haben dazu geführt, daß man in der Presse über vieles redet, was lange durch politische Rücksichtnahmen geschützt war. Samuel Huntingtons Formel vom "Kampf der Kulturen", noch vor kurzem als Ausgeburt eines hoffnungslos reaktionären Denkens belächelt, hat den Weg in die Leitartikel der großen Zeitungen gefunden. Dennoch ist die Integrationsdebatte immer noch von dem Aberglauben bestimmt, daß derjenige gut ist, der an ein gutes Gelingen noch der illusorischsten Ideen des Multikulturalismus glaubt.

 

„Political Correctness – Über Tendenzen der Moralisierung des Wissens“

 

Gründe für die Macht der Political Correctness und wirksame Gegenmittel beschrieb Professor Dr. Herrmann Lübbe (Zürich). Er stellte Freiheit als konfliktfreie Koexistenz von Unvereinbarem dar, die mit Hilfe besonders strenger Regeln funktioniert, wie er am Beispiel der Religionsfreiheit in den USA erläuterte. Eine dieser Regeln erlaubt das Schweigen, das „Nicht-diskutieren-müssen“ von Dingen, mit denen man nichts zu tun haben möchte. Eine andere Regel lautet: „Wer mitreden will, braucht ein Mandat.“ Nichtbeachtung führt zur  „Vollversammlungsmentalität“. Die in früheren Zeiten „gemein verteilte Kompetenz“ (common sense nach R. Specht), die den Menschen die Entscheidung für oder gegen eine Sache ermöglichte und sie so zur wirklichen Wahl befähigte, ist heute durch die fortgeschrittene technische Entwicklung nicht mehr möglich. Für die Beurteilung zahlreicher Prozesse wird Expertenwissen benötigt, das nicht ausreichend zur Verfügung steht. So konnte sich allmählich das sogenannte Korrektheits-Wächtertum verbreiten: Die technisierte Welt scheint für den Bürger zu kompliziert geworden zu sein, gleichwohl ist er von modernen Entwicklungen direkt betroffen. Die allgemein verständliche Vermittlung von Expertenwissen findet so unvollständig statt, daß der unaufgeklärte Bürger sich nicht mehr der Entscheidung zwischen falsch und richtig stellen kann oder will, sondern sich mit Unterstützung selbsternannter Apostel auf die Moral von Gut und Böse zurückzieht und  damit scheinbar den komplizierten Knoten auf einfache Weise zerschlägt. Das wirksamste Mittel dagegen ist - neben einer guten naturwissenschaftlichen Schulbildung, die auch zur Beurteilung von Expertenmeinungen befähigt -   die Stärkung der Bürgerrechte z.B. durch Volksentscheide. Wer über Kernkraftwerke abstimmen soll, braucht Information und fordert sie ein. Das hat eine umwälzende Wirkung auf die Medien, die nun auf den Informationsbedarf der Bevölkerung reagieren müssen.

 

„Meinungsfreiheit zwischen Verfassungsrecht und Politik“

 

Die rechtlichen Grundlagen der Meinungsfreiheit, ihre Einschränkungen und den schwierigen Um­gang damit beleuchtete Professor Dr. Stefan Huster (Bochum). Artikel 5 des Grundgesetzes, das nach der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht Meinungsäußerungen, nicht jedoch reine Tatsachenbehauptungen schützt, verhindert nicht den „Kampf der Meinungen“ zwischen öffentlicher Angelegenheit und Einzelinteresse. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung können nur durch allgemeine Gesetze erfolgen.  Wenn es zum Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechtsgütern - persönlicher Ehre oder Menschenwürde – kommt, muß im  Einzelfall gesondert entschieden werden. Man kann auf eine Reihe umstrittener Urteile zurückblicken, das bekannteste ist dasjenige, das die Aussage „Soldaten sind Mörder“ von der Meinungsfreiheit geschützt sieht.  Urteile dieser Art führen zu einem Verschwimmen der Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung und damit zu einer  Verwilderung der Sitten, da jede strittige Tatsachenbehauptung nun mit möglichst polemischen Meinungsäußerungen verquickt werden muß, um rechtlich geschützt zu sein.

Huster sieht in der Rechtsprechung eine Tendenz zum Ersatz von allgemeinen Gesetzen durch Schaffung von Sonderrecht und deutet es als abnehmendes Vertrauen der Gesetzgeber in die eigene Urteilskraft der Bürger und als zunehmende staatliche Einflußnahme auf die öffentliche Meinungsbildung.  Ein Beispiel dafür ist der seit dem Ende des 2. Weltkrieges veränderte juristische Umgang mit der  Holocaust-Leugnung, bei dem man aus nüchterner juristischer Sicht verfassungsrechtliche Bedenken anmelden könnte: „Der neue § 130 III StGB sanktioniert das Äußern einer in seinem Tatbestand inhaltlich be­schriebenen Meinung. Ist dieses Verbot mit der Schrankenregelung des Art. 5 II GG vereinbar? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn hier die Schranke der „allgemeinen Gesetze“ einschlägig ist, die derartiges Sonderrecht nach herkömmlicher Meinung gerade nicht zuläßt.“ §130 StGB wurde 1994 verschärft, auch das Versammlungsrecht ist davon betroffen. Versammlungen können nun nicht mehr nur dann verboten werden, wenn die „öffentliche Sicherheit“ gefährdet ist, sondern schon dann, wenn von einer Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ auszugehen ist, doch ist dieser Begriff weitaus weniger klar als der der „öffentlichen Sicherheit“.

 

Fazit

 

Meinungsfreiheit wird auch in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften vielfach durch Tabus eingeschränkt. Einschränkungen können dann allgemein als sinnvoll angesehen werden, wenn entsprechende Tabus eine verläßliche Basis für das Zusammenleben in der Gesellschaft bilden. Anders aber bei Tabus, die Einzelne zur Machtaus­übung über die  Mehrheit benutzen. Das Problem  ist vielschichtig und aus soziologischer, wissen­schaftlicher, politischer, juristischer, kultureller und nicht zuletzt persönlicher Sicht unterschiedlich zu be­werten. Freiheit ist kein Geschenk, Freiheit muß erkämpft und bewahrt werden. Die Bindung des Wissenschaftlers und Journalisten an Wahrheit und Wahrhaftigkeit leistet dazu einen unabdingbaren Beitrag. Die Voraussetzung dafür aber sind Bildung, Wissen und Zivilcourage.  

 

Dr. Brigitte Pötter,
BFW-Regionalbeauftragte Berlin-Brandenburg