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07.06.2005 |
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Prof. Dr. Reinhold R. Grimm (Jena) Gestufte Bildung? Wie das europäische Studienmodell die Hochschulen verändert
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Einleitung Es gibt heutzutage keinen hochschulpolitischen Diskurs mehr, in dem nicht von berufsbildenden Abschlüssen, gestuften Studiengängen, Leistungspunkten (ECTS), diploma supplements, Bakkalaureus und Bachelor, Magister und Master die Rede wäre. Der wirklich, vielleicht aber auch nur virtuell entstehende Europäische Hochschulraum wird von solchen und ähnlichen Begriffen begleitet. Sie schwirren in deutschen oder englischen Varianten durch die Bildungsdebatte, zusammen mit dem rhetorischen Rückgriff auf italienische Städtenamen: von der Pisa-Katastrophe zum Bologna-Prozeß... |
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Prof. Dr. Reinhold R. Grimm |
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Abgewirtschaftete
Begriffe wie Reform mögen
zwischen den Parteien im weiteren oder im engeren Sinn strittig sein; im
Europäischen Hochschulraum und dem zu ihm führenden Bologna-Prozeß
finden sich die Bundesländer – unabhängig davon, von welcher der großen
Volksparteien sie regiert werden – erstaunlicherweise in homologer
Begeisterung wieder, wenn man von einigen Nuancen absieht. Mit wechselnden
Begründungszusammenhängen wird für diese europäische
Hochschulreform geworben: Durch sie sollen die zu lange Studienzeit
an deutschen Hochschulen verkürzt und außerdem die Studiengänge berufsbezogener
werden. Die Internationalisierung
soll entscheidende Schubkraft erhalten, der Austausch
von Studierenden und Doktoranden gefördert und die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Hochschulen
wieder hergestellt werden. Die
deutschen Universitäten, die unter dem Ansturm ihrer immer zahlreicheren
und immer schlechter vorbereiteten Klientel in die Knie gegangen waren,
sollen nicht nur besser, sondern gleich ›exzellent‹
werden. Bei soviel Begeisterung überrascht es nicht, dass die Einwände
der Gegner des Bologna-Prozesses nicht weniger überschwenglich geraten. Die
endgültige Ökonomisierung und
damit die Zerstörung der Humboldtschen Universität und des deutschen
Bildungssystems, soweit es dem Ansturm der letzten Jahrzehnte
standgehalten hatte, werden angekündigt. Ein angelsächsisches
Universitäts- und Bildungsmodell, das auf ganz anderen
historischen und ökonomischen Voraussetzungen beruhe, werde
unsinnigerweise über das ›bewährte‹ deutsche Studiensystem gestülpt,
anerkannte und international renommierte Studienabschlüsse, zumal das Diplom,
würden ohne Not aufgegeben. Die Auflösung
der wissenschaftlichen Disziplinen als Ort der Selbstorganisation
der Wissenschaft drohe; die Lebensbasis der Wissenschaft, ihre Unabhängigkeit
von politischen und ökonomischen Interessen gilt als gefährdet. Kurzer
Überblick über den Bologna-Prozeß Um was geht
es im Einzelnen? Deutschland hat sich gemeinsam mit 39 anderen europäischen
Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung
umzusetzen und sich am Aufbau eines Europäischen Hochschulraums zu
beteiligen. In der Bologna-Erklärung europäischer Wissenschaftsminister
von 1999 wurde eine grundlegende Umstrukturierung der Studiensysteme der
Unterzeichnerstaaten beschlossen und mit ihrer Umsetzung, neudeutsch
›Implementierung‹, begonnen. Der sogenannte Bologna-Prozeß
bringt umfassende Veränderungen auch für die deutschen Hochschulen mit
sich. Die Reform wirkt sich auf die Studiengangsstruktur
und die Studiengangsinhalte, auf
Organisationsabläufe in den
Hochschulen und in den Verwaltungen und auf die Entscheidungen der Studierenden aus. Vielleicht lässt sich der Reformprozess
stichwortartig so umschreiben: Die Hochschulabschlüsse im Europäischen
Hochschulraum sollen vergleichbar und äquivalent, nicht aber identisch
werden. Dazu wird eine Reihe von Instrumenten entwickelt, die nicht nur
auf den ersten Blick sehr formal und technokratisch anmuten. Diese
Instrumente haben erhebliche Folgen für
unser gesamtes Bildungssystem. In ganz Europa soll ein zweistufiges
(oder dreistufiges) Studiensystem
eingeführt werden, für dessen Abschlüsse angelsächsische Bezeichnungen
übernommen werden. Die Vergleichbarkeit dieser Abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master) wird durch
vergleichbare Studienorganisationsformen, durch die Modularisierung des
Lehrangebots und durch studienbegleitende Prüfungen gewährleistet. Leistungspunkte
(ECTS) machen den Studienaufwand deutlich; ein erläuternder Diplomzusatz
(diploma supplement) stellt künftigen
Arbeitgebern den Studiengang und seine individuellen Varianten vor. Eine Akkreditierung
sorgt anstelle der ministeriellen Genehmigung für Mindeststandards in den
neuen Studiengängen. Wie es nicht anders sein kann, hat sich
in Deutschland bereits ein kompliziertes System der rechtlichen
Umsetzung entwickelt. Angesichts der den Ländern zukommenden
Bildungskompetenz handelt es sich hier um ein besonders schwieriges
hochschulpolitisches Terrain. Eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes
von 2002 hat den Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und den Master- oder
Magistergrad in das Hochschulrecht eingeführt; schwierige Verhandlungen
der Kultusministerkonferenz haben zu Ländergemeinsamen
Strukturvorgaben geführt, die den Rahmen der angestrebten Reform
erheblich einschränken: Die Regelstudienzeit für den BA wird auf drei
bis vier Jahre, für den MA auf ein bis zwei Jahre festgeschrieben. Die
Gesamtstudiendauer soll also 5 Jahre nicht übersteigen. Die erste
Studienphase schließt mit dem BA als erstem berufsqualifizierenden
Abschluß ab. Vielleicht am folgenreichsten ist die Entscheidung der
Kultusministerkonferenz, zwischen Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse
nicht weiter zu unterscheiden. Nur einige wenige Disziplinen sind vorläufig
vom Bologna-Prozeß ausgenommen, weil sie bisher durch Staatsexamina
abgeschlossen werden: Jurisprudenz, Medizin, bis vor kurzem auch die
Lehramts-Studiengänge. Aber auch in diesen Bereichen zeichnet sich die
deutliche Tendenz ab, das Bologna-Modell auf die Dauer zu übernehmen. Unter verschiedensten Aspekten verändert
der Bologna-Prozeß unsere Hochschullandschaft grundlegend: Gestufte
Studiengänge werden nach den angestrebten künftigen Berufsfeldern
und nicht mehr nach den Prinzipien der Selbstorganisation der Wissenschaft
konstruiert. Die Organisationsformen unserer Studiengänge ändert sich
entscheidend: Module und studienbegleitende Teilprüfungen zwingen zur
Neukonzeption der Studieninhalte und ihrer Vermittlung. Der Unterschied
zwischen Fachhochschulen und Universitäten wird relativiert. BA- und
MA-Studiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten
Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden, allerdings ohne
die unterschiedlichen Bildungsziele dieser Hochschularten in Frage zu
stellen, wie es in den Strukturvorgaben heißt. Hochschulen können
konsekutive Studiengänge einführen, aber auch BA- und MA-Studiengänge,
zu denen keine Entsprechungen an derselben Hochschule bestehen. Für
Inhaber eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses dürfen
Masterstudiengänge auch dann eingerichtet werden, wenn an der Hochschule
keine entsprechenden Bachelorstudiengänge angeboten werden.
Zusammenfassend lässt sich vielleicht sagen, dass der Bolognaprozess
keine Vereinheitlichung der Studiengänge in Europa mit sich bringen muss.
Innerhalb vergleichbarer Rahmenbedingungen sind vielmehr eine größere Vielfalt
und eine steigende Kleinteiligkeit
der Studiengänge denkbar. Allerdings sind deshalb neue Formen der Qualitätssicherung
nötig. In diesem Punkt ist Deutschland sozusagen Bologna-Spitzenreiter,
denn es hat bereits ein umfängliches und nicht immer übersichtliches
System der Akkreditierung eingeführt. Streit
über den Bologna-Prozeß Der
Bologna-Prozeß wurde von Politikern erfunden, genau genommen von
Wissenschaftsministern und ihren Beratern, bei denen nicht unbedingt
intime Kenntnis der Realität des Hochschulsystems vorausgesetzt werden
darf, in Deutschland und anderswo. Politiker neigen heutzutage leider
dazu, ›international‹ mit ›angelsächsisch‹ gleichzusetzen und
ihre Erfahrungen aus gelegentlichen Besuchen amerikanischer
Spitzenuniversitäten zu verabsolutieren. Nur so kann man verstehen, dass
sie (zumindest zeitweilig) angelsächsische Abschlüsse wie den BA und den
MA für ein in sich geschlossenes und in den englischsprachigen Ländern
weitgehend identisches Modell hielten. Daraus generierte sich der erste
massive Widerstand gegen den Bologna-Prozeß. Es wurde unterstellt, ein
weitergehend amerikanisches
Studienmodell werde unter den differenzierten europäischen
Studienmodellen übergestülpt, ohne auf die völlig anderen kulturellen
und wirtschaftlichen Voraussetzungen Rücksicht zu nehmen. Das
zweite Widerstandspotential wurde dadurch aktiviert, dass das verwendete
Vokabular und die Begrifflichkeit weitgehend der ökonomischen
Sphäre entliehen wurden. Begriffe wie ›Qualitätssicherung›,
›Output-Orientierung‹ oder ›Konkurrenz‹ legen diesen Verdacht
nahe. Die stärkere Betonung der Berufswelt scheint die Freiheit der
Wissenschaft zu bedrohen. Rationalität und Ökonomisierung sind für die
Protagonisten des Bologna-Prozesses fast identisch. Das
dritte Widerstandspotential wurde durch das politikübliche Verfahren
hervorgerufen, vernünftige, oder doch teilvernünftige, jedenfalls aber nicht immer kompatible Ziele mit dem Bologna-Prozeß zu verknüpfen:
Er soll Vergleichbarkeit in den europäischen Hochschulraum bringen, das
Studium verkürzen (jedenfalls für die BA-Absolventen), Studierende
besser auf ihre Berufstätigkeit vorbereiten, verkrustete Fächerstrukturen
aufbrechen etc. Es könnte
sich freilich auch so verhalten, dass sich - ganz unabhängig davon,
welche politischen (oder ökonomischen) Motive am Anfang standen - die Veränderung
der europäischen und für uns zunächst einmal der deutschen
Hochschullandschaft durchaus positiv gestalten lässt und dass ein
differenziertes, aber gleichwohl engagiertes Urteil den Sachverhalt besser
trifft. Ganz offensichtlich ist der Bolognaprozess
irreversibel geworden; es spricht also alles dafür, seine
positiven Aspekte aufzugreifen und zu gestalten. Ich sehe hier eine
wichtige und auf längere Zeit einmalige Chance, unser Universitätssystem
zu verbessern. Gelingen wird dies allerdings nur, wenn den Hochschulen,
den Fakultäten und den Disziplinen mehr Autonomie und selbständige Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt
werden – und dies ist leider keineswegs sicher. Europäische
und nationale Aspekte Bekanntlich
ändern sich komplexe und historisch gewachsene Institutionen meist nur
unter Druck von außen; für die Universitäten könnte der Bologna-Prozeß
dies bewirken. Unter nationalen
Gesichtspunkten kann er die deutschen Universitäten und
Hochschulen und die an ihnen vertretenen Disziplinen zu einer
Studienreform zwingen, die sich tatsächlich mit den Studieninhalten
und ihrer Vermittlung beschäftigt und sich am ›Abnehmerkreis‹, den
Studierenden, orientiert. Die
internationalen und europäischen Ziele
des Bologna-Prozesses sind ein größerer Austausch und eine
organisierte Fluktuation in einem einheitlichen Studienraum, gefördert
durch die Vergleichbarkeit der Studiengänge und ihrer Abschlüsse. Hier
liegen wohl noch die meisten Probleme, denn die größeren Spielräume und
die Kleinteiligkeit der neuen Studiengänge verhindern zunächst einmal
weitgehend den freien Wechsel des Studienortes. Wahrscheinlich werden die
Studierenden meist nur nach Absolvierung eines Studienabschnittes (BA oder
MA) den Studienort wechseln können. Auch täuschen
die großen Worte darüber hinweg, dass der Bologna-Prozeß in den
einzelnen europäischen Ländern zur Zeit durchaus verschieden umgesetzt
wird. Viele britische Universitäten meinen, mit dem Bologna-Prozeß sei
das gemeint, was sie tatsächlich schon immer gemacht haben. In den
romanischen Länder, etwa Frankreich oder Italien, wird oft nur die
Nomenklatur geändert. Man kann natürlich jeden ›traditionellen‹
Studiengang in zwei oder (mit dem Doktorat) drei Stufen einteilen und
damit formal die Bologna-Voraussetzungen erreichen. Kurzum, ein in
vergleichbarer Weise strukturierter europäischer Hochschulraum wird sich
erst allmählich herausbilden. Es wäre schon viel gewonnen, wenn sich
einzelne Elemente des Bologna-Prozesses so durchsetzten, dass sie nicht
identisch, aber äquivalent wären. Auch hier sollte man den nationalen
Traditionen ihr Recht lassen und sich auf Spielräume
einlassen. Studium
und Berufsvorbereitung (BA) Ich möchte
mich im Folgenden auf den nationalen Aspekt konzentrieren und einige
Gesichtspunkte aufgreifen, um zu zeigen, in welcher Weise der
Bologna-Prozeß unsere Bildungsszene verändern wird. Eine Schlüsselstellung
nimmt dabei der erste (und für viele Studierende: einzige)
Studienabschnitt ein, der Bakkalaureus/BA also: Er soll zur employability
führen, was unsere Hochschulpolitiker mit ›berufsqualifizierend‹
übersetzt haben, nicht etwa mit ›berufsvorbereitend‹, wie es die
Fakultätentage als Vertreter der wissenschaftlichen Disziplinen schon früh
verlangt haben. Die Bezeichnung des BA als erster
›berufsqualifizierender‹ Abschluß ist zumindest eine sehr ungenaue,
aber folgenschwere Behauptung oder Forderung. Keine unserer Universitäten hat je für
einen Beruf ausgebildet, sondern immer nur so getan. Das gilt auch für
andere europäische Hochschulsysteme, die angelsächsischen inbegriffen.
Und das gilt fächer- und disziplinenübergreifend. Der Begriff eines
ersten berufsbildenden Abschlusses bringt eine ganze Reihe schwerwiegender
Folgenprobleme mit sich: Wer darf nach Absolvierung des
Bachelor-Abschlusses weiterstudieren? Ab welcher Studienstufe gibt es
Studiengebühren? Wie lang wird eine Förderung nach dem BAFöG gewährt? Interpretiert man employability
als ›berufsvorbereitend‹,
ist das schon hinreichend revolutionär, weil bereits dies die Ausrichtung
unserer Studiengänge von Grund auf verändert. In weiten Bereichen
nehmen, jedenfalls an den Universitäten, Studiengänge wenig Rücksicht
auf den späteren Beruf oder auf die Berufsziele ihrer Studierenden. Das
gilt für die Jurisprudenz ebenso wie für weite Gebiete der
Geisteswissenschaften. Die Studiengänge sind von den Fächern und ihrer
Wissensstruktur her konzipiert; sie nehmen wenig Rücksicht auf die
Erwartungen und Berufswünsche der Studierenden. Das mag in alten Zeiten
zulässig, vielleicht auch sinnvoll gewesen sein, als ein viel kleinerer
Teil der Bevölkerung zum Studium gelangte und als viele Berufszweige noch
nicht ›akademisiert‹ waren. Doch ist dies heute nicht mehr akzeptabel. Demgegenüber bedeutet der Bologna-Prozeß
schon so etwas wie eine kopernikanische Wende. Im Jargon der
Hochschulpolitiker heißt dies ›Output-Orientierung‹ – ein Begriff,
bei dem einem schon die Lust an der gemeinten Sache vergehen kann.
Studiengänge sind auf das Ziel der Berufsfähigkeit hin zu strukturieren,
und dies muss hinreichend explizit gemacht werden. Das Gemeinte lässt
sich auch schlichter formulieren: man darf keine Studiengänge einrichten
oder weiterführen, die nicht darüber nachdenken, was Studierende danach
damit anfangen können. Es entsteht eine neue Verantwortlichkeit
der Universitäten für ihre Absolventen. Natürlich wird die wirkliche
Berufsausbildung weiterhin im Beruf stattfinden. Auch wird die
Berufsvorbereitung (employability)
in den verschiedenen Fächerkulturen
sehr verschieden aussehen. In den Geistes- oder Sozialwissenschaften wird
es sich weiterhin um die Vorbereitung auf Berufsfelder handeln, in den
Natur- und Technikwissenschaften lassen sich andere Modelle denken. Wenn
die Universitäten ihre Studien jetzt so organisieren, dass sie in die
Richtung eines Berufsfeldes führen, ist das bereits ein bemerkenswerter
Fortschritt. Wenn allerdings Länderpolitiker meinen, damit ein
Instrumentarium der Studienlenkung
entwickeln zu können, und darüber nachdenken, wie viele
Ingenieure, wie viele Ärzte, wie wenige Literaten oder Pfarrer Europa
oder Hamburg brauchen, ist aus einem Befreiungsschlag das Gegenteil
geworden. Oft wird bei der Debatte über die
Berufsfeldorientierung der neuen Studiengänge der entscheidende Punkt übersehen:
Studiengänge werden im Bologna-Prozeß nicht mehr ausschließlich von der
wissenschaftlichen Disziplin und ihrer inneren Logik her entwickelt,
sondern bis zu einem bestimmten Punkt von den Fachdisziplinen
›abgekoppelt‹ und interdisziplinär gedacht und angelegt. Sie werden
einerseits kleinteiliger, andererseits vielseitiger akzentuierbar. Einheitsmodell
oder differenzierte Umsetzung Wenn zunächst der Eindruck entsteht, im
Bologna-Prozeß werde uniformisierend ein unnötiges Einheitsmodell
über gewachsene und historisch entstandene Studiengänge gestülpt, dann
liegt dies an Übertreibungen, die nicht nur an der Begrifflichkeit,
sondern auch an der sprachlichen Uniformisierung abgelesen werden kann,
die im übrigen in anderen Ländern der Europäischen Union nicht
mitgemacht wird. In Österreich, wo die Umsetzung des Bologna-Prozesses
schon weiter gediehen ist, spricht man statt von Bachelor und Master vom
Baccalaureat oder Baccalaureus, statt vom Master vom Magister und schließt
so an die gewachsenen Verhältnisse an. Die Einführung von BA-Studiengängen
bringt ohnehin eine Reihe schwieriger Organisationsprobleme mit sich. In
einem gestuften Studienmodell, das die traditionellen Diplom-,
Staatsexamens- und Magister-Studiengänge ablöst, gibt es zwischen der
ersten und zweiten Stufe eine Reihe variierender Kombinationsmöglichkeiten.
Die Studiengegenstände müssen auf die gestuften Studienabschnitte des BA
und des MA so verteilt werden, dass der BA-Abschluß einerseits den Weg in
ein Berufsfeld öffnet, andererseits auf die nächste Studienstufe, den
MA, vorbereitet. Ein BA-Studiengang ist also so zu konstruieren, dass er
einen berufsvorbereitenden Wert in sich hat und gleichzeitig eine
Vorbereitung auf ein späteres Fortsetzungs- oder Vertiefungsstudium ist.
Ganz offensichtlich bringt dies eine Reihe von Problemen mit sich, die je
nach den Fächerkulturen und
Disziplinen stark differieren. Zwar lässt
es sich schwerlich bestreiten, dass es Berufsfelder für BA-Absolventen
gibt, doch gibt es Disziplinen wie die Medizin und die Theologie, in denen
eine sinnvolle Stufung der Studiengänge schwer vorstellbar ist. Besonders
die sogenannten ›kleinen Fächer‹ in den Geisteswissenschaften haben
Probleme mit einem BA-Studium, das allenfalls die ›Studierfähigkeit‹
in der Altorientalistik oder der Ägyptologie herstellen könnte. Es steht
außer Frage, dass in den Ingenieur- und Naturwissenschaften der
Wissensstand des Diploms erst am Ende der zweiten Studienstufe, also mit
dem MA, zu erreichen ist. Man sollte es diesen Fächerkulturen ermöglichen,
innerhalb des Bologna-Modells sachlich angemessene Lösungen zu finden. Dies
gilt auch für zwei Fächerkulturen, die bislang vom Bologna-Prozeß als
Staatsexamensfächer ausgenommen sind, die Medizin und die Jurisprudenz.
Immer unter der Voraussetzung, dass eine sachgemäße Ausbildung zum Arzt
oder zum Volljuristen nicht in einem BA-Studiengang möglich ist, sollten
medizinnahe Berufsfelder und juristische Teilgebiete (im
Versicherungsrecht etwa) auch in einem ersten Studienabschnitt erreichbar
sein. Ob die Universitäten gut beraten sind, dergleichen den
Fachhochschulen zu überlassen, ist zumindest eine berechtigte Frage. Das
Bologna-Modell sollte jedenfalls so differenzierend umgesetzt werden, dass sinnvolle und sachgemäße
Lösungen möglich bleiben. Sonst träte an die Stelle eines
Reformansatzes ein unpraktikables Korsett. Lehrerstudiengänge Dies
gilt im Übrigen auch für die Lehramtsstudiengänge,
an deren Anpassung an das Europäische Studienmodell in vielen Bundesländern
zur Zeit unkoordiniert gearbeitet wird. Dabei ist der Verdacht nicht ganz
abwegig, die Begeisterung, Lehrerstudiengänge zu stufen und zu
modularisieren, habe vor allem einen budgetären Hintergrund.
Berufsvorbereitende Abschlüsse sollten gerade nach dem Ergebnis der
Pisa-Studien nicht im Schnellverfahren und zu ›Billigpreisen‹
angestrebt werden. Auch in gestuften Studiengängen müssen deshalb sowohl
in der ersten (Bachelor/Bakkalaureus) als auch in der zweiten Studienphase
(Master/Magister) fachwissenschaftliche Studienteile im Vordergrund
stehen. Es wäre verhängnisvoll, wenn man die fachwissenschaftlichen
Studieneinheiten nur auf einen der beiden Studienabschnitte konzentrierte
und für den anderen Studienabschnitt vorwiegend oder ausschließlich
didaktische Module vorsähe. Ein
fachwissenschaftliches Kurzstudium bis zum Bakkalaureus oder erst in der
Magisterphase würde allenfalls eine ›Vorstellung‹ von Fachwissenschaft
und ein rudimentäres Überblickswissen ermöglichen, das in keiner Weise
die für künftige Lehrer und Lehrerinnen notwendige Sachkompetenz und
Methodenerfahrung vermitteln würde. Begleitend müssen didaktische und
erziehungswissenschaftliche Module in beiden Phasen gestufter Studiengänge
künftige Lehrer und Lehrerinnen befähigen, fachwissenschaftliches Wissen
angemessen und erfolgreich zu vermitteln. Lehrer und Lehrerinnen dürfen
nicht nur etwas mehr wissen als die Auszubildenden; sie müssen die
fachlichen Hintergründe und Zusammenhänge kennen und diese in
angemessenem Umfang auch vermitteln können. Deshalb wird erst ein
MA-Abschluß in der Regel eine volle Berufsqualifikation erlauben. Vergleichbarkeit,
Modularisierung, Kleinteiligkeit Die Maßgabe,
BA-Studiengänge zu organisieren, zwingt die Universitäten darüber
nachzudenken, dass sie für Studierende mit ganz verschiedenen
Voraussetzungen und Zielen zuständig sind. Neben Studierenden, die ihren
Bildungshorizont erweitern wollen und ›nur‹ einen berufsvorbereitenden
BA-Abschluß anstreben, gibt es andere, die eine wissenschaftlich
vertiefte Studienphase anstreben oder ganz in einen wissenschaftlichen
Beruf eintreten wollen. Aus diesem Sachverhalt hat unsere
Studienorganisation noch nicht die richtigen Konsequenzen gezogen. In den
ersten Studienjahren ist eine intensivere Studienbegleitung und damit auch eine höhere ›Verschulung‹ in
manchen Fächerkulturen deshalb zu begrüßen. Der
Bologna-Prozeß steht und fällt allerdings mit der flexiblen
Ausgestaltung seiner formalen Vorgaben. Das eigentliche Problem seiner
Umsetzung ist der Übergang von der BA-
zur MA-Phase (und damit in manchen Fächerkulturen auch der Übergang
von Fachhochschulen-Studien zu einem universitären MA-Studiengang).
Gerade hier ließe sich unser Hochschulsystem offener gestalten, ohne
deshalb an Qualität verlieren zu müssen. Nicht alle, die einen
BA-Abschluß machen, werden in allen Fächerkulturen ein MA-Studium
beginnen können, sowenig schon heute alle Studierende mit einem Diplom-
oder Staatsexamensabschluss einen Doktorgrad erwerben. Übergänge sollten
flexibel, aber ohne Qualitätsverlust ausgestaltet werden. Die
Unterschiede zwischen den Fächerkulturen und den Hochschultypen werden
nicht verschwinden, Unterrichtsformen und Unterrichtsziele werden nach wie
vor verschieden bleiben. Insgesamt
führen die Techniken, mit denen im Bologna-Prozeß europäische
Vergleichbarkeit hergestellt werden soll, nämlich Modularisierung und
Leistungspunkte (ECTS), zu einem paradoxen Ergebnis. In der Realität wird
die Vergleichbarkeit einzelner Studienelemente geringer, wenn jetzt jede
deutsche Universität jedes Fach modularisiert und im Übrigen auch
Studiengänge konstruiert, die sich anderswo so nicht finden. Damit
entsteht eine Kleinteiligkeit
und eine neue Unvergleichbarkeit und Unübersichtlichkeit. Ein BA- oder
ein MA-Abschluß ist zwar nicht das Gleiche – weder in Europa noch in
Deutschland – aber er ist vergleichbar. Die formale Vergleichbarkeit
produziert eine konkrete Unübersichtlichkeit, wie dies schon immer der
Fall war; auch in den Zeiten vor Bologna war ein völlig
durchorganisiertes Studienfach wie die Jurisprudenz in München
›anders‹ als in Jena. Das Europäische
Studienmodell als flexibles System Der
Vorteil des Bologna-Prozesses scheint mir in dem Zwang zu liegen, über
Studienreformen nicht nur zu reden, sondern sie konkret durchführen zu müssen,
was nicht ohne inhaltliche Veränderungen möglich ist. Das Europäische
Studienmodell darf dabei nicht als die Übernahme eines bestimmten
Bildungssystems missverstanden werden, auch wenn die englische
Terminologie das nahe legt. Die amerikanischen Modell-Universitäten sind
völlig anders finanziert als die staatlichen europäischen Universitäten.
Auch die Übernahme von Elementen des französischen Hochschulsystems mit
seinen concours und
Ausleseverfahren in einem viel zu frühen Stadium ist nicht wünschenswert.
Das traditionelle deutsche Studiensystem mit seinen auf Humboldt zurückgehenden
Traditionen ist, wie übrigens auch das britische, für viel weniger
Studierende konzipiert. In einer Gesellschaft, in der ein steigender
Anteil der Bevölkerung zum Studium geführt werden soll, muss ein Studium
ganz anders organisiert sein, wenn wir wollen, dass möglichst viele
Menschen die Chance haben, einen größeren Bildungshorizont und mehr
Berufsmöglichkeiten zu erhalten. Unvermeidlicherweise müssen sich unsere
Studiengänge und unsere Studienorganisation verändern. Dies sollte mit möglichst
vielen Variationsmöglichkeiten
und mit möglichst vielen Sprachen (wörtlich und übertragen!) geschehen. Der
Bolognaprozess kann viel flexibler gestaltet werden, als es die
traditionellen nationalen Universitätssysteme in Europa bisher erlaubten.
Wir benötigen eine Hochschulausbildung, bei der Studierende bei
Studienbeginn noch nicht entschieden haben müssen, ob sie nach dem
BA-Abschluß in ein Berufsfeld eintreten oder einen MA-Abschluß anschließen.
Flexibler müssen auch die Übergänge zwischen den Hochschultypen
gestaltet werden Das Gleiche gilt für den Aufbau der Studienelemente
(Module) eines Studiengangs. Eine Überreglementierung,
wie sie in Deutschland leider zu erwarten ist, würde gerade die positiven
Aspekte des Bologna-Prozesses konterkarieren. Unsere traditionellen europäischen
Universitätssysteme sind zu früh selektiv. Das Europäische
Studienmodell könnte so ausgestaltet werden, dass eine Studienlenkung
nach persönlichen Voraussetzungen und angestrebten Berufsfeldern erst an
den Übergängen der Studienphasen qualitative Selektion durchsetzt. Deshalb
kommt alles auf die Umsetzung im Einzelnen an. Für die Universitätslehrer
bedeuten die neuen Studiengänge den Zwang, nicht mehr eigenständig über
die einzelnen Elemente der Module verfügen zu können. Dies verlangt in
manchen Fächerkulturen einen Lernprozess,
der erst begonnen hat. Ein Studiengang ist nicht mehr die unmittelbare
Folge einer wissenschaftsimmanenten Logik, sondern bringt nunmehr den
Zwang mit sich, über die Grenzen des Fachs und der eigenen
wissenschaftlichen Interessen hinweg die Relevanz jedes einzelnen
Studienmoduls im Hinblick auf künftige Berufsfelder zu bedenken,
allerdings stets in einer der Fächerkultur angemessenen und sachgerechten
Weise. Ohne
Freiheit kann es keine Wissenschaft geben. Jedoch darf man die
Wissenschaftsfreiheit nicht mit einem Studienprogramm verwechseln. Die
Identität einer wissenschaftlichen Disziplin und ihre
Forschungsperspektiven sind anders zu organisieren als Studiengänge, an
denen diese Disziplin beteiligt ist. Vergleichbares gilt für die oft
beklagte ›Verschulung‹
wissenschaftlicher Studiengänge. In der BA-Phase wird dies zutreffen;
doch ist die Verschulung keineswegs absolut, denn Studierende können in
vielen Bereichen zwischen mehreren Modulen auswählen. Vergleichbares gilt
für die Lehrenden: innerhalb eines Moduls kann er die paradigmatisch gewählten
Inhalte, den Aufbau der Veranstaltung, die didaktische Methode und die
Leistungsüberprüfung frei bestimmen.
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