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02.12.2007 |
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Elternrecht
- Schulpflicht
- Wissenschaft
In
jüngster Zeit mehren sich Konflikte zwischen Elternhaus und Schule in
religiösen und ethischen Fragen. Diese entzünden sich in der Regel an
wissenschaftlichen und moralischen Fragen der Unterweisung im
Biologieunterricht und im Sexualkundeunterricht. Dabei geht es sowohl um
die Unterrichtspraxis als auch um die Richtlinien bzw. Lehrpläne in
diesen Fächern. In den meisten Fällen werden die Konflikte von den
Eltern zwar mit Unmut und Unverständnis, aber dennoch - vielfach aus
Hilflosigkeit - ausgehalten. Wenn
aber Konflikte offen ausbrechen und Eltern ihre Kinder vom Unterricht
fernhalten, reagiert der Staat – dem geltenden Recht entsprechend –
mit Strafandrohung. Polizei und Gerichte erzwingen die Beteiligung der
Kinder am Unterricht. Beschwerden dagegen sind bisher immer von den
Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Wodurch
entstehen die Konflikte zwischen Schule und Elternhaus? Sind sie so
gravierend, daß sie öffentliches Interesse beanspruchen dürfen bzw. aus
welchen Gründen verdienen sie öffentliches Interesse? Können sie
beigelegt werden? Der Bund Freiheit der Wissenschaft nimmt bei seiner
Veranstaltung diese Fragen auf. Es erscheint angebracht, einmal eine Szene
von Erziehung zu beleuchten, die in ihren Widersprüchen bei den
Beteiligten sehr viel Frustration auslöst, aber selten einer
argumentativen Klärung zugeführt wird. Für
die Tagung konnten wir die folgenden fachkundigen Referenten gewinnen. Dr.
Norbert Niehues: Geboren ***. Seit 1964
Verwaltungsrichter in Münster/Westf. (Verwaltungsgericht und
Oberverwaltungsgericht). 1977 Bundesrichter in Berlin und von 1991 bis
2000 Vorsitzender des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts mit der Zuständigkeit
u.a. für das Schulrecht. Autor des zweibändigen Standardwerks „Schul-
und Prüfungsrecht“ (Beck-Verlag). Lehrbeauftragter der Juristischen
Fakultäten der Universität in Münster (1969 bis 1977) und der
Humboldt-Universität in Berlin (1995 bis 1998). Deutscher Juristentag:
Referat „Gesetzesvorbehalt im Schulrecht“ und Mitglied der
Schulrechtskommission für die Bearbeitung eines Schulgesetzentwurfs. Seit
dem 1. 9. 2000 im Ruhestand. Zahlreiche Gutachten, Seminare (Prüfungsrecht)
und Vorträge zu schulrechtlichen Fragen. Leiter der Erzbischöflichen
Schlichtungsstelle und Mitglied des Stiftungs-rates der Schulstiftung Dr.
Carl Sonnenschein im Erzbistum Berlin. Klaus
Thomalla, M.A.: Geboren 1971.
Studium der Katholischen Theologie, der Philosophie und der
Rechtswissenschaft in Bonn, Basel und Bochum. Erstes juristisches
Staatsexamen 2000. Im Wintersemester 2001 / 2002 Stipendiat der Ernst und
Anna Landsberg-Erinnerungsstiftung an der Universität Basel. Magister
Artium in Philosophie und Katholischer Theologie 2005 an der
Ruhr-Universität Bochum. Seit 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für
Philosophie unter besonderer Berücksichtigung der Praktischen
Philosophie). Zahlreiche Aufsätze; er verfaßte für „Freiheit der
Wissenschaft“ den Artikel „Zum Wandel der Verfassungsinterpretation
der Menschenwürdegarantie“ (Nr.1 März 2006) und dürfte den Lesern der
FdW auch wegen seiner Rezensionen in der Bücherrevue bekannt sein. Dr. Ulrich Günzel: Geboren 1943. Studium der Katholischen Theologie und Klassischen Philologie an den Universitäten Bonn und Köln. Nach Lehrtätigkeit an Schulen am Niederrhein und in der Eifel wurde er Oberschulrat i. K. als Leiter der Abteilung Schulische Religionspädagogik und Hochschulfragen der Hauptabteilung Schule / Hochschule des Erzbischöflichen Generalvikariats Köln. Lehraufträge am Priesterseminar und an der Universität Bonn. Mitglied des Staatlichen Prüfungsamtes Bonn. Geschäftsführer der Lehrbuchkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Regionalstelle Nordwest. Mitglied des Verwaltungsrates der Gemein-nützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung Mainz (Trägergesellschaft der Katholischen Fachhochschule Mainz) von 1989 bis Januar 2003 und dessen Vorsitzender von Oktober 2000 bis Januar 2003.
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