07.03.2007

Die Rolle des Staates in der Bürgergesellschaft

(Vortrag als pdf-Datei)

Dr. Detmar Doering

Die Rolle des Staates in der Bürgergesellschaft

 

„Die Verfassung des Staates solle so sein, dass sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniere.“ Diesem Satz des polnischen Aphoristikers Stanislaw Jerzy Lec mag wohl jedermann zustimmen.  

 

Er beinhaltet zwei elementare Kerneinsichten. Es wird daraus klar, dass der Bürger jemand ist, dessen Freiheit und Autonomie irgendwie gesichert und garantiert ist. Außerdem hat Bürger demnach etwas mit einem politischen Rahmensystem – der Verfassung – zu tun, in dem sich diese Freiheit und Autonomie unbeschädigt entfalten können. Der cives ist nicht nur ein freier Mensch, er ist es in einer civitas.  


Dr. Detmar Doering

Damit haben wir uns auch schon dem Begriff der Bürgergesellschaft genähert. Ganz erreicht haben wir ihn damit immer noch nicht. Der Bürger und eine Verfassung machen ja noch keine Gesellschaft. Man kann darüber streiten, ob wir den Begriff brauchen. Berühmt ist Margaret Thatchers Ausspruch geworden: „There is no such thing as society.“ Das war natürlich nicht falsch in dem Sinne, in dem es gemeint war. In der Tat betrachten wir zu häufig die Gesellschaft als etwas über den Individuen und unabhängig von ihnen Existierendes. Möglicherweise sogar mit einem eigenen personalisiertem Willen. Die Gesellschaft steht dann plötzlich für etwas ein oder ist gar schuld an etwas. Das ist in der Tat schon auf erkenntnistheoretischen Erwägungen heraus eine Unmöglichkeit. Andererseits machen der Begriff des Bürgers und auch der Begriff der Freiheit keinen echten Sinn, wenn sie nicht im Kontext eines irgendwie strukturierten Zusammenlebens stehen.

 

Es geht also um die Trias Bürger-Verfassungsstaat- Gesellschaft. Wer den freien Bürger liebt, der wird allerdings mit den zwei anderen Teilen – Staat und Gesellschaft – auch seine Probleme haben. Der Staat ist als Bedrohung für die Freiheit recht leicht identifizierbar. Er tritt dort in allen Nuancen und Schattierungen auf – vom Massenmörder über den Konfiskator vermittels Steuern bis zum Antidiskriminierungsaktivisten.

 

Aber wie steht es mit der Gesellschaft? Sie ist für den Anhänger der Idee individueller Freiheit ja durchaus eine Ersatzoption. Auch dem methodologischen Individualisten, der ansonsten mit dem Thatcherschen Diktum übereinstimmt, ist sie theoretisch als eine Möglichkeit der Freiheitswahrung denkbar. Ein Zusammenleben, das ohne zentrales Gewaltmonopol aus dem expliziten Konsens aller Individuen formiert wird und seine Regeln bestimmt, ist nicht nur Utopie, sondern kann auch auf historische Vorbilder verweisen.

 

Überzeugte Libertäre, die gerne ein Beispiel für eine völlig staatsfreie Gesellschaft zitieren möchten, erwähnen häufig das mittelalterliche Island. Vom späten 9. Jahrhundert, der Zeit der Besiedlung, bis zum Jahr 1262, als die Inseln von Norwegen unterworfen wurde, gab es dort so etwas wie eine Konsensdemokratie der Freien. Ähnliches beobachtet man auch bei vielen (nicht allen!) Stammesgesellschaften.

 

Es soll hier nicht weiter darauf eingegangen werden, dass das Ausspielen der im Konsens vereinbarten Gemeinschaft oder der gemeinsame Wille immer wieder als Instrument des Totalitarismus missbraucht wurde, sich auch noch über die letzten formalen Hindernisse, die eine Staatsorganisation zwangsläufig der Gewalt auferlegt, hinwegzusetzen. Es soll hier auch nicht darauf eingegangen werden, dass sich auch in den gegenseitigen Handeln und Abmachungen, die zu einem Konsens führen (der dann formal die Freiheit nicht beschädigt), ein System höchst einengender Regeln entstehen kann, das der individuellen Entfaltung arg enge Grenzen setzt.

 

Was zählt, ist die Tatsache, dass so etwas nur in einer überschaubaren Kleingesellschaft funktioniert, die wenig Optionen bieten kann oder will. Was der idealistische Überschwang mancher Schilderungen verschweigt, ist die Tatsache, dass dieses alte Island bitterarm war, was so gar nicht zu den marktliberalen Wohlstandsversprechen passt, die mit diesen Schilderungen oft verbunden werden.

 

Es ist selbst für etwas mehr ökonomisch marginalisierte Länder der Subsahara-Region heute kaum mehr vorstellbar, dass sie sich in ihrer gesamtgesellschaftlichen Perspektive für eine solche Option entscheiden, für unsere Wohlstandsgesellschaften ist Alt-Island aber endgültig in keiner Weise das richtige Modell. Als Individuum mag man sich für den Weg der Askese in Freiheit entscheiden, das real existierende Gemeinwesen wird dem kaum folgen wollen.

 

Edmund Burke hatte also nicht ganz Unrecht, als er 1790 sagte:

„Eine brave Nation wird unstreitig Freiheit, von ehrenvoller Armut begleitet, begüterter und entehrender Sklaverei vorziehen. Aber ehe ein so hoher Preis, als der Wohlstand eines Landes ist, bezahlt wird, muss man gar fest versichert sein, dass es wahre Freiheit ist, die man kauft, und dass sie um keinen andern Preis zu erhalten stand.“

 

Wohlhabende und sozial ausdifferenzierte, arbeitsteilige Länder werden in der Praxis bisher zumindest immer staatlich oder zumindest konföderal oder föderal regiert. Das erlaubt natürlich keineswegs den Umkehrschluss, dass Staat immer Wohlstand garantiert – er kann in grauenvoller Weise eine Quelle der Verarmung sein. Im 20. Jahrhundert war er der Organisator der größten Hungersnöte der Weltgeschichte.

 

Andererseits scheint erst der rechtliche Großraum, der über die face-to-face-Konsensgesellschaft hinausgeht, reale Freiheitsoptionen und Wohlstandschance bieten zu können. Warum das so ist, liegt auf der Hand. Nicht der Konsens, sondern das Nebeneinander verschiedener Ziele, Interessen, ökonomischer Potentiale und Ansichten schafft Dynamik und Freiräume.

 

Das Recht, dass einen solchen Pluralismus zusammenhält, ist etwas anderes als die Konsensherrschaft. „Die Tugend des Rechtssinnes, so wie sie von uns verstanden wird, wäre rohen und wilden Menschen niemals in den Sinn gekommen“, formulierte es einmal treffend der schottische Aufklärer David Hume im Jahre 1742. Das Recht, so Hume, ermögliche Kooperationschancen zwischen Menschen, die in primitiven Gesellschaften nicht bestünden. Diese Chancen erst bewirkten Wohlstand, Kultivierung und ein besseres und längeres Leben für die Menschen. Wenngleich die Schweiz und das antike Athen gegenläufige Beispiele liefern, waren oder sind viele der meist als Musterbeispiele für Freiheit hochhaltende Gemeinwesen ausgesprochen imperial gewesen. Man denke an England im 19. Jahrhundert oder in mancher Hinsicht die Vereinigten Staaten heute. Ohne dem Imperialismus das Wort zu reden, liegt der Verdacht nahe, dass Imperien durchaus ein Potential haben – das sie zugegebenermaßen nicht immer ausleben (z.B. die Sowjetunion) -, eine Kultur (besser: Zivilisation) zu entwickeln, die offen und pluralistisch und das elementare Gemeinsame repräsentieren. Es geht um Integrationsfähigkeit, Verschiedenheit und großräumige Freizügigkeit.

 

Es schält sich also heraus, was eigentlich jeder wissen müsste, der die Geschichte der deutschen Staatsrechtslehre kennt, was aber so selten formuliert wird. Es gibt letztlich zwei Freiheitstraditionen. Da ist die genossenschaftliche und da ist die juristisch-rechtstaatliche Tradition der Großgesellschaft (die „extended order“ im Sinne Hayeks),

 

Beide können sich zumindest theoretisch auf den gleichen Freiheitsbegriff – die Abwesenheit illegitimen Zwangs – berufen. Sie legen aber ein unterschiedliches Gesellschaftsbild zu Grunde. Das genossenschaftliche Prinzip, das Freiheit als Produkt einer freiwilligen Verbindung betrachtete, hat in Deutschland eine starke Tradition. Dabei ging es nicht nur um das, was wir heute als „Genossenschaft“ definieren, nämlich den Zweckverband für Produktion, Vermögensbildung oder Konsum – so wie wir es aus der liberalen Tradition eines Hermann Schulze-Delitzsch kennen. Vielmehr umfasste es grundsätzlich das, was wir heute wie selbstverständlich als staatlich-hoheitliche Gemeinwesen bezeichnen, z.B. die Kommunen. In seinem 1851 erschienenen Buch „Das Statsrecht“ schreibt der (aus der Schweiz kommende) badische Liberale Johann Kaspar Bluntschli:

 

„Einseitig übertrieben ist... die Meinung, welche in den Gemeinden nur Anstalten des Staats und nur Gliederungen des Staatskörpers sieht. Die Geschichte der Gemeinden zeigt, daß dieselben häufig älter sind sogar als die Staten, denen sie zugehören, und meistens nicht von oben her und von dem ganzen State aus gegründet wurden, sondern eher von unten auf aus der Ansammlung vieler Familien um einen Mittelpunkt der Cultur oder aus genossenschaftlicher Verbindung der nachbarlichen Grundbesitzer.“

Die Gemeinde ist für Bluntschli also eine intermediäre Institution „zwischen dem Individuum und dem State“. Das hat Konsequenzen in Bezug auf die Rechtsform von Gemeinden. Für Landgemeinden hält Bluntschli das „genossenschaftliche Princip“ für angemessen, für Stadtgemeinden notgedrungen die Form der „reinen juristischen Person“.  Der Genossenschaftsgedanke unterscheidet sich deutlich von der heutigen „hoheitlichen“ Funktion der Gemeinden.

Alles das hatte ungeheuer positiven Effekt. Es sicherte den Eigenwillen der intermediären Institutionen und ihre moralische Legitimation. Es sorgte dafür, dass der Zentralismus in Deutschland nicht so Oberhand gewann wie etwa in Frankreich. Dies erwies sich als eine Bremse gegenüber absolutistischen, wettbewerbsfeindlichen Tendenzen. Es ist auch keineswegs so, dass es automatisch wirtschaftliche Offenheit verhindert, wie viele Fortschrittsliberale im 19. Jahrhundert mutmaßten. Der Zollverein funktionierte unter dem dezentralen politischen System reibungslos. Die Zentralisierung des Reiches brachte dagegen vermehrten Protektionismus nach außen.

 

Andererseits läuft der Genossenschaftsgedanke ständig Gefahr, sich selbst zu politisieren. Aus der freiwilligen unternehmerischen Selbstorganisation wurde schnell der gerade in Deutschland kaum tot zu kriegende Stände- oder Verbändestaat. Aus den Arbeiterselbsthilfevereinen die moderne Gewerkschaft. Das genossenschaftliche Gesellschaftsmodell der Freiheitswahrung schwebt ständig in der Gefahr, ins Zünftlerische abzugleiten. Mit einem modernen Wirtschaftssystem ist es eben doch nicht immer lückenlos vereinbar.

 

Von einem rein genossenschaftlichen System einer freien Gesellschaft kann aber schon längst nicht mehr die Rede sein. Genossenschaftliche Organisation oder andere Formen privatrechtlicher Autonomie sozietaler Verbindungen (Vereine, Stiftungen) waren dort bereits weitgehend in eine Rechtsordnung eingeordnet, die der Hayekschen „extended order“ eher entsprach als der Konsensgemeinschaft. Es ist wohl diese Balance, die den Einstieg in die damals einsetzende Globalisierungswelle ermöglichte. Umgekehrt hat das sich so etablierende Souveränstaatliche System dadurch die Möglichkeit bekommen, sich zulasten der intermediären Institutionen entwickeln, und ihren Zwecken unterzuordnen. Das ist es, wo wir heute stehen.

 

Wir leben in einer Welt, in der eher die juristisch-rechtstaatliche Tradition der Großgesellschaft das Sagen hat. Der souveräne Staat kann hier theoretisch die Bürgerfreiheit erweitern. Er kann damit aber auch die Grundlagen ihrer Entstehung untergraben.

 

Was bedeutet das nun für das Verhältnis Staat vs. Bürgergesellschaft? Es bedeutet eben die Trias von Freiheit, verfasster Rechtsordnung und freiwilliger gesellschaftlicher Selbstorganisation. Bürgergesellschaft ist mehr als der isolierte und dadurch freie Robinson auf der Insel. Bürgergesellschaft bedarf des Rechtsrahmens, aber nicht des allmächtigen Staates. Und Bürgergesellschaft ist mehr als eine Konsensgemeinschaft.

 

Das entspricht dem, was die klassische Philosophie von Cicero über Burke und Hume bis hin zu Hayek als „Gesellschaft“ im eigentlichen Sinne betrachtet hat – der großangelegte consenus juris im Gegensatz zur bloßen Gemeinschaft oder der beliebigen Menge (der multitudo).

 

Angesichts der heutigen Überstrapazierung des Wortes „Gesellschaft“ macht der Begriff „Bürgergesellschaft“ aber heute Sinn. Er legt gleichsam den Finger auf die wunde Stelle. Der Bürger ist ganz offenbar in seiner Freiheit bedroht. Die Frage, ob der staatliche Rahmen ihn dagegen schützt, mutet mittlerweile fast schon rhetorisch an. Und ob die gesellschaftliche Entwicklung, die damit verbunden ist, ihm wenigstens eine Hilfe ist, ist mehr als fraglich.

 

Die Autonomie und Freiheit des Bürgers als Kernstück der Bürgergesellschaft sind keine rein formalrechtliche Angelegenheit. Sie sind auch von ökonomischen, kulturellen und sozialen Bedingungen abhängig.

 

Sowohl die Sphäre der persönlichen bürgerlichen Freiheit als auch die der Gesellschaft müssen sich gegen den Staat, zu dem sie in gewisser Weise ein instrumentelles Verhältnis haben, als unabhängig oder im Extremfall sogar antagonistisch verhalten können.

 

Die klassisch-liberale Lehre im Gefolge John Lockes tat dies, indem sie schon ganz formalen Schutz von Person und Eigentum als einzige Staatsaufgabe zuließ, um damit auch die reale gesellschaftliche Struktur auf eine staatlich kaum tangierte freiwillige Kooperation und Wettbewerb festzulegen. Selbst der Bereich des Politischen war in dieses Konzept so eingebunden, dass nicht nur die Eigentumsqualifikation für die politische Tätigkeit als Mittel zur Verhinderung von Abhängigkeiten grundlegend war, sondern dass auch das kulturelle Leitbild für den Politiker entsprechend formuliert war. In seinen „Thoughts Concerning Education“ beschwört Locke 1694 das Bild vom wirtschaftlich unabhängigen, distanziert agierenden, ehrenamtlichen Gentleman, der sich nicht der Detailregelung und der Gefälligkeit gegenüber Interessen widmet. In mancher Hinsicht ist dieser homo politicus zugleich jemand, der eigentlich über der Politik steht.

 

Das ist lange her. Wenn es je eine reale Annäherung an dieses Ideal je gegeben hat, dann ist die wohl Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Einzug des Berufspolitikers langsam zu Ende gegangen. Der Lockesche Gentleman in der Politik ist letztlich eine sehr elitäre Angelegenheit – eine Sache der aufgeklärten Aristokratie oder des bürgerlichen Honoratioren. Es hat an Versuchen nicht gefehlt, ihn auch demokratietauglich zu machen, was er von Natur aus ja nicht ist.

 

Diese Idee lag hinter dem liberalen Genossenschaftswesen, den Bildungsvereinen und jenem bürgerlichen Bildungsideal, das uns nach „68“ so ziemlich endgültig abhanden kam.

 

Ein Liberaler wie Hermann Schulze-Delitzsch ist mit seiner Idee des Genossenschaftswesens später deshalb so sehr in die Kritik geraten, weil er im Gegensatz zum späteren Wohlfahrtsstaat nicht so sehr die soziale Sicherung des Proletariats, sondern den Erhalt und Ausbau einer (klein-) bürgerlichen Besitzerschicht anstrebte. Diese Kritik übersieht den eigentlichen Impuls dahinter, der weniger sozial-umverteilerisch war, sondern eher erzieherisch. Die Verbürgerlichung aller Bürger – auch der ärmeren und nicht elitären – wurde von ihm als Voraussetzung eines auf breiter Basis funktionierenden politischen Systems gesehen, das liberal und demokratisch sein sollte.

 

Was ist, wenn ein solches Projekt scheitert? Politik wird dann nicht mehr aus einer sozial, kulturell und wirtschaftlich autonomen Position heraus begriffen. Ohne Zweifel werden damit dann die Anreize erhöht, die Staatssphäre auszudehnen. Die Distanz zur Politik fehlt dann, sie wird zum Vehikel des Wohlfühlens in der Abhängigkeit von Politik.

 

Womit wir beim Heute angekommen wären. Die Frage, ob es sich bei unserer heutigen Gesellschaft noch um eine echte Bürgergesellschaft handelt (im Gegensatz zu dem modischen Schlagwort der „Zivilgesellschaft“, das den Gruppenegoismus von politischen Renten suchenden „pressure groups“ gutmenschlich verschleiert) stellt sich in aller Deutlichkeit.

 

Wenn man den Feuilletons glauben darf, dann befinden wir uns auf gutem Wege. Dort ist viel von einer „neuen Bürgerlichkeit“ die Rede, welche um sich greife. Dies werde am (durch den PISA-Schock verursachten) regen Interesse an Bildungsfragen greifbar. Dinge, die bis vor kurzen noch als „Spießig“ – weil eben bürgerlich – verschrien waren, erfahren Zulauf, wie etwa der altsprachliche Unterricht. Die Familie als Institution erfreut sich seit einiger Zeit wieder ungeheuerer Popularität. Gutes Benehmen scheint wieder gefragt. Asfa-Wossen Asserates Buch „Manieren“ war einer der großen und erstaunlichsten Bestseller des Jahres 2003. Der damit ausgelöste Trend setzte sich bald in alle Altersgruppen fort. Für Jugendliche gibt es heute Ähnliches in direkter Ansprache mit Buchtiteln wie „Füße vom Tisch. Stil in allen Lebenslagen“. Selbst die Kleinen werden kaum verschont. Für sie gibt nett klingende Titel wie „Benehmen ist hüpfeleicht“, wo Kindern abverlangt wird, ständig „Danke“ und „Bitte“ zu sagen, und es gar als unschicklich verdammt wird, in der Nase zu bohren – und schon gar bei Tisch.

 

Dass sich die lange verschüttet geglaubte Erkenntnis des Aufklärers Knigge wieder verbreitet, dass Freiheit auch Rücksicht (zum Beispiel vor der Freiheit anderer) voraussetzt, kann eigentlich nur erfreuen. Aber reicht das? Macht ein bürgerlicherer Lebensstil schon eine Bürgergesellschaft? Braucht die kulturelle Komponente dafür nicht auch eine sozial-ökonomische Fundierung?

 

Vor einiger Zeit machte eine Zahl die Runde: Für nur noch 39% aller Deutschen ist die eigene Erwerbsarbeit die wichtigste Unterhaltsquelle. 1991 hatte die Zahl noch bei 44% gelegen, so das statistische Bundesamt. Dies hat etwas mit der Zunahme der Rentner, der Arbeitslosen und auch derjenigen, die von ihren Lebenspartnern unterstützt werden, zu tun.

 

Diese Zahl wirkt schon an sich bedrohlich. Sie enthält aber, worauf Meinhard Miegel hingewiesen hat, nicht diejenigen, die direkt oder indirekt vom öffentlichen Dienst abhängen. Rechnet man sie dazu, sieht die Lage noch finsterer aus. Die „Börsenzeitung“ titelt in diesem Zusammenhang von der „Dominanz der unproduktiven Klassen“.

 

Erklärt das nicht einiges? Wie kommt es, dass der Wähler in unserem Lande wider besseren Wissens permanent den Stillstand wählen, und die politische Klasse dieses bessere Wissen selten oder nur als grausame Notwendigkeit verkauft? Schon jetzt beträgt die allein die implizite Verschuldung des Staates durch die Summe aller Versorgungsversprechen 7,1 Billionen Euro (zur Erinnerung: eine Billion ist eine 1 mit 12 Nullen). Aller momentanen Trends zum Trotze ist damit der Weg zu geringerem Wachstum, geringeren Löhnen und höheren Steuern und Abgaben vorgezeichnet.

 

Das wird alle betreffen, vor allem aber jene Minderheit, die das alles bereits bezahlt. Die Mehrheit ist nun derjenige Teil der Bevölkerung, der abhängig ist, von öffentlichen Gütern lebt, der deshalb kurzfristig orientiert denkt, und deshalb zurzeit als Strukturkonservativer (selbst, wenn er sich linksradikaler Rhetorik bedient) auftritt. Diese Entwicklung beinhaltet viele Automatismen, die den negativen Trend verstärken. Da ist zunächst einmal die demographische Entwicklung, da ist aber auch die Zugkraft staatlicher Anreize. Denkt man dies weiter fort, wäre am Ende der Strukturkonservativismus noch das harmloseste, was wir zu erwarten haben. Ungelöste Schuldenkrisen in Verbindung mit wirtschaftlicher Stagnation führen nicht selten zu aggressiven Konfiskationspolitiken (der Historiker Götz Aly interpretiert in seinem Buch „Hitlers Volksstaat“ die Judenverfolgung und den „Raubkrieg“ in diesem Sinne) oder Revolutionen. Diesen schwarzen Teufel will ich noch nicht an die Wand malen, aber es gilt solchen Tendenzen gegenüber wachsam zu sein.

 

Zumindest sollte man die Hypothese, einer modischen „neuen Bürgerlichkeit“ folge fast automatisch die Erneuerung der echten Bürgergesellschaft nüchtern und mit freundlich-reservierter Skepsis analysieren. Die „neuen Bürgerlichen“ sind – das macht ja ihren Feuilletonwert aus – aus dem „neuen Bürgertum“ hervorgegangen, dass schon in den späten 60er Jahren diskutiert wurde. Es handelt sich um eine von Einkommen und Bildung her gesehen klassische wohl situierte Mittelschicht. Sie ist aber nicht identisch mit dem selbständigen Mittelschichtshonoratiorentum, das einst die klassische Trägerschicht der Bürgergesellschaft bildete. Es ist vielmehr das, was Eugen Richter Anfang des 20. Jahrhunderts, als der Aufstieg dieser „neuen Mittelschicht“ begann, als die „Lehrer- und Pastorenpartei“ bespottete. Alle Umfragen bestätigen, dass die klassische selbständige Mittelschicht, die heute den Kern dieser 39% von Erwerbstätigkeit lebenden Menschen bilden, immer politikferner agiert, sich kaum in politischen Parteien und ähnlichem organisiert. Die neue Mittelschicht ist hingegen die politisch aktivste. Das ist anreizgesteuertes Verhalten. Während der Selbständige im weitesten Sinne seine Kräfte ökonomisch auf das Produktive richtet, ist für den staatlichen und staatsabhängigen Bereich (Drittsektor) der Anreiz stark, sich politisch zu orientieren.

 

Und was bedeutet dann die „neue Verbürgerlichung“? Eine genaue Antwort kann ich hier nicht geben, wohl aber eine Vermutung.  In ihrer heißen Aufstiegsphase in den 60er und 70er Jahren – also im Gefolge der „68er-Revolution“ – war ja der bestimmende kulturelle Trend der neuen Mittelschichten durch Antibürgerlichkeit, Antiautoritarismus, Selbstverwirklichung und Libertinismus geprägt. Auch dies ist angesichts des parallel dazu verlaufenden ökonomischen Wachstums des staatsabhängigen Sektors völlig erklärbar. Es erklärt sich aus dem Staatoptimismus und der Staatsexpansion der Zeit. Dies bot ungeahnte Ressourcen für eine „postmaterialistische“ Arbeitswelt ohne „spießige“ Sekundärtugenden. Es bot gleichzeitig die Möglichkeit, eventuelle negative Folgen davon mitzusozialisieren und somit effektiv abzufangen. Das System der eigenen Unterbausicherung wurde im Laufe der Zeit immer ausgefeilter. Die Überbausicherung ist fast vollkommen. Die „Hegemonieapparate“, um es mit Gramsci zu sagen, sind besetzt – von den Schulen über den Kulturbetrieb und den Parlamenten bis zu den Medien. Von den Dichtern bis zu den Denkern. Es gibt mittlerweile einen regelrechten Unternehmenssektor – vom Ökozertifikateveräufer bis zum Windradproduzenten. Es ist ein gigantisches System subtiler Abhängigkeiten und wechselseitigen Verankerungen und Vernetzungen, das da aufgebaut wurde. Das alleine erklärt schon zu einem Teil die äußere Verbürgerlichung. Man ähnelt hier dem französischen Bürgertum in der Zeit des Bürgerkönigs Louis Philippe, das so gerne den Lebensstil der von ihr besiegten Aristokratie imitierte.

 

Schlechter sah es für die Unterschicht aus, in deren Namen dies zwar manchmal verbal durchgesetzt wurde, die aber nicht die wirkliche Zielgruppe war. Sie dient seither höchstenfalls etwas, was man treffend aus marxistischer Sicht als den ideologischen „Überbau“ einer neuen Klassenherrschaft bezeichnen könnte. Sie war der Vorwand für selbstinteressierte Zielsetzungen. Sie wurde real nicht nur durch die neue Politik wirtschaftlich geschwächt – die strukturelle Arbeitslosigkeit begann in dieser Zeit. Sie war nun der neuen Mittelschichtkultur ausgeliefert. Mittelschichten setzen normalerweise das Leitbild für Unterschichten. Dies war zuvor auf Verbürgerlichung im konventionellen Sinne ausgerichtet. Nun kam eine neue Kultur, in der zumindest anfänglich Gewaltenttabuisierung in den Medien als „aufklärerisch“ verstanden, sexuelle Promiskuität als Befreiung und Drogenkonsum als bewusstseinserweiternd deklariert wurden. Den neuen Mittelschichten schadete dies wenig. Die Konsequenzen waren für diese mittlerweile gereift ergraute neue  Mittelschicht einigermaßen gut verkraftbar, vielleicht sogar den Spaß wert.

 

Als Leitbild für soziale Unterschichten waren sie eine Katastrophe. Sie ist in dem neuen Modewort des „Prekariats“ gut zusammengefasst. Zur strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit kommt in diesem Unterschichtensegment nun eine libertinistische, entbürgerlichte Kultur zum Tragen, die sich auf marginalem Niveau in der Staatsabhängigkeit eingerichtet hat (verstärkt durch Menschen, die von außen in die Sozialsysteme eingewandert sind, die demselben Phänomen unterliegen). Die Konsequenz sehen wir – eine bildungsferne Schicht, wie es heute heißt, die uns noch schwere soziale Probleme bescheren wird. So wie die traditionelle Arbeiterklasse ein Spiegelbild des traditionellen Bürgertums zu werden versuchte, so wurde das Prekariat zum grotesken Spiegelbild des neuen Bürgertums.

 

Kommen wir zurück zu den staatstragenden Mittelschichten. Sie stoßen an die Grenzen des Machbaren. Der Staat kann schlichtweg nicht mehr so expandieren, wie er es in den 70er Jahren tat. Er kostet zwar mehr, erbringt aber trotzdem immer schwächere Leistungen. Soziale Abstiegsängste haben auch dort Einzug gehalten – und zwar zu Recht. Das höhere Bildungssystem, das man sich unter dem Vorwand, Arbeiterkindern den Zugang zu verschaffen, in überdehnter Größer gesichert hat, beginnt zu teuer zu werden. Der Anteil der Studienberechtigten, die tatsächlich studieren, sinkt. Studium garantiert keinen sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz mehr. Es gibt so etwas wie ein gebildetes Prekariat, das sich von Praktikum zu Praktikum hangelt. Dass es unter diesen Umständen eine Renaissance „bürgerlicher Tugenden“ gibt (wieweit sie geht, bleibt im Übrigen abzuwarten), verwundert daher nicht. Es handelt sich vielleicht weniger um eine Wiederkehr der klassischen Bürgergesellschaft, denn deren „wirtschaftlicher Unterbau“ existiert ja zurzeit kaum, sondern eher um Angstreaktionen und eine kulturelle „Sezession“ von Abstiegstendenzen. Berlins regierender Oberbürgermeister hat dies treffend so formuliert, dass er seine Kinder, wenn er denn welche hätte, nie zu einer Schule in Kreuzberg schicken würde. Ähnliche Absatzbewegungen macht auch der Teil der Unterschicht und des Kleinbürgertums, der sich noch wehrt, Prekariat zu werden, weil er noch erwerbslebensorientiert ist, und nun dem Verbürgerlichungsideal forciert frönt. In einer Zeit sinkender Einkommen ist das eine Notwehrstrategie.

 

Das ändert nichts daran, dass wir zurzeit wohl noch mehr „Überbaukosmetik“ betreiben. Um weiter ganz marxistisch weiterzuspintisieren: Es könnte sein, dass dies ein Zeichen ist, dass der Unterbau – obwohl schön staatlich gesichert - im Wanken begriffen ist. Geht die „Dominanz der unproduktiven Herrscherklassen“ (wie man es wohl formulieren müsste) zu Ende? An dieser Stelle sollte man mit marxistischen Anleihen aufhören, denn es gibt keine historischen Notwendigkeiten, die uns unfehlbar weiterhelfen. Es ist auch eine Frage der konkreten Politik.

 

Eine Bürgergesellschaft kann nur bestehen, wenn der Staat sie nicht in dem Maße dominiert, wie er jetzt tut, und wenn die staatstragenden Schichten nicht so staatsabhängig sind, wie sie es jetzt sind. Es scheint aber, dass ein bloßes Rückfahren im Sinne von Sparen kaum zum Erfolg führt, und auch kaum strukturell durchzuhalten ist. Der dafür Grund liegt in einer gesellschaftlichen Struktur, die zurzeit eben gegenläufige Anreize kennt und setzt.

 

Es genügt nicht, einfach auf die vermeintliche Vollstreckung vermeintlicher ökonomischer Notwendigkeiten zu hoffen. Es gibt das viele politische Ansätze, die mehr oder weniger bekannt sind. Einige offenkundige seien nur am Rande erwähnt: Da sei die transparentere Gestaltung des Steuersystems genannt. Desgleichen der nachhaltige Umbau der Sozialsysteme. Wichtig –weil schon etwas tiefer gehend -  ist vor allem auch die Reform des politischen Systems. Drastisch (und deshalb wohl unrealisierbar) wäre sicher der Vorschlag, das passive Wahlrecht für Staatsabhängige zu beschneiden. Realistischer wäre etwa eine konsequente Föderalismusreform. Das Prinzip Wettbewerb muss auch in den Staat einziehen. Dadurch könnten Anreize für die Politik erwachsen, wirtschaftlicher zu haushalten.

Dies alles setzt aber bereits eine Gesellschaft voraus, die willens und auch wirtschaftlich daran interessiert ist, dies alles geschehen zu lassen.

 

Hier muss angesetzt werden. Die Rückführung des Staates darf nicht als rein technisch-mechanischer Prozess begriffen werden. Sie muss die Bürgergesellschaft als Ganzes im Auge behalten und daher durch eine gesellschaftliche Strategie fundiert werden. Mehr als bisher muss die sozio-politische Realität berücksichtigt werden, eben der Umstand, dass die Demographie und die Staatsquote den Bürger, um es mit Lec zu sagen, ruiniert haben.

 

Die Schlüsselbegriffe werden dadurch Eigentum und Erwerb. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann als solche nur richtig funktionieren, wenn die wirtschaftliche Autonomie des Bürgers hergestellt ist. Man muss also da ansetzen, wo man im 19. Jahrhundert angefangen hat. Das heißt nicht, dass am Ende die Verhältnisse des 19. Jahrhunderts herrschen. Eine auf Eigentum basierende Gesellschaft ist schließlich eine offene Gesellschaft. Heute dominieren andere Formen von Familie, andere Unternehmenskulturen, man lebt globalisierter als früher, es gibt die neuen Medien und so weiter.

 

Aber im Zentrum muss doch wieder die Stärkung individueller wirtschaftlicher Selbständigkeit stehen. So wie es immerhin in den letzten Jahren gelungen ist (trotz aller Börsenkrisen) eine Aktienkultur zu kreieren, so brauchen wir auch eine Kultur der Selbständigkeit. Gegen die zieht die Politik heute zu Felde. Der Kampf gegen die Selbstständigkeit, so urteilte letztens das Wirtschaftsmagazin „brand eins“, sei mittlerweile zum „Staatsziel“ auserkoren. Selbst da, wo sie nominell Selbständigkeit fördert, tut sie das, um auch der Selbständigkeit immer ein Stück Abhängigkeit beizumischen – systematische Unterbaupflege kann man das nennen. Das Kammern- und Berufsordnungssystem wäre ein traditionelles Beispiel. Die „Ich-AGs“ à la Hartz wären ein modernes, Langzeitarbeitslosigkeit wird kaschiert, der neue Selbständige aber in das System der Sozialversicherung eingegliedert.

 

Die notwendige Agenda soll hier nur kurz angerissen werden. Themen wie Vermögens- oder Gewinnbeteiligungen bei Unternehmen müssen systematischer angegangen werden. Bei der Vermögensbildung genügt die staatlich bevorzugte Riester-Rente nicht (während gleichzeitig Vorteile für andere Sparformen gekappt werden). Auch hier muss die Marktwirtschaft gelten. Im Bereich der Sozialversicherungen wären individualisierte Rentenkonten ohne kollektiven Generationenvertrag sinnvoll, die wenigstens ein Gefühl dafür gäben, dass hier etwas selbst Erarbeitetes vorliege. Oder auch die Verpflichtung in einem wettbewerbsorientierten Gesundheitssystems, erst einmal vorgestreckte Zahlungen rückerstattet zu kriegen (ähnliches wäre auch bei der Einkommensteuer schön, wenngleich ebenso unrealistisch), würde Kostenbewusstsein schaffen. Das Gefühl, dass auch ein legitimer Sozialstaat immer vom Griff in anderer Leute Tasche lebt, ist uns abhanden gekommen. Die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte muss so weit fortschreiten, dass – wenn schon die Gesamtquote der Arbeitslosigkeit insgesamt nicht gesenkt werden kann (was das Oberziel bleiben sollte) – wenigstens die strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit minimiert wird. Gerade diese entfaltet eine verheerende „entbürgerlichende“ Wirkung. Sie ist die tiefere Ursache für die Entstehung des Prekariats.

 

Privatisierungen wären ein anderes Thema. Man braucht nur die Privatisierung kommunaler Dienstleistungsbetriebe mal näher unter die Lupe zu nehmen, um zu sehen, dass hier oft halbstaatliche und der Kontrolle entzogene Strukturen entstehen, die nicht zu Unrecht die Skepsis gegen Privatisierungsprojekt hervorrufen, die gegenwärtig so deutlich wahrnehmbar ist. Die Idee der „Volksaktie“ war hingegen nicht schlecht (wenngleich nicht immer durchdacht ausgeführt). Bei der breiten Streuung von Eigentum hat es Großbritannien, das Mutterland der Privatisierung, vorgemacht. Statt Sozialwohnungen an privilegierte Wohnungsbaugesellschaften zu verkaufen, hat die Thatcher-Regierung seinerzeit Wohnung preisgünstig an die Bewohner abgegeben. Sie hat so einen über Jahrzehnte unumkehrbaren Prozess der Verankerung liberaler Wirtschaftsprinzipien in Gang gesetzt.

 

Dies wäre – grob skizziert – eine Politik, die Staat und Bürgergesellschaft wieder in Einklang bringen könnte. Sie geht über die verengte Diskussion über die ehrenamtliche Gemeinnützigkeit des Drittsektors (auf den sie zurzeit anscheinend reduziert werden soll) hinaus. Auch der braucht schließlich unabhängige Bürger als Basis seines Wirkens. Und diesen in guter Verfassung zu halten, ist schließlich die Aufgabe.

 

Dr. Detmar Doering

Friedrich-Naumann-Stiftung

Leiter des liberalen Instituts in Potsdam