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07.03.2007 |
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( Dr. Detmar Doering Die
Rolle des Staates in der Bürgergesellschaft „Die
Verfassung des Staates solle so sein, dass sie die Verfassung des Bürgers
nicht ruiniere.“ Diesem Satz des polnischen Aphoristikers Stanislaw
Jerzy Lec mag wohl jedermann zustimmen.
Er beinhaltet
zwei elementare Kerneinsichten. Es wird daraus klar, dass der Bürger
jemand ist, dessen Freiheit und Autonomie irgendwie gesichert und
garantiert ist. Außerdem hat Bürger demnach etwas mit einem politischen
Rahmensystem – der Verfassung – zu tun, in dem sich diese Freiheit und
Autonomie unbeschädigt entfalten können. Der cives ist nicht nur
ein freier Mensch, er ist es in einer civitas. |
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Damit
haben wir uns auch schon dem Begriff der Bürgergesellschaft genähert.
Ganz erreicht haben wir ihn damit immer noch nicht. Der Bürger und eine
Verfassung machen ja noch keine Gesellschaft. Man kann darüber streiten,
ob wir den Begriff brauchen. Berühmt
ist Margaret Thatchers Ausspruch geworden: „There is no such thing as
society.“ Das war natürlich
nicht falsch in dem Sinne, in dem es gemeint war. In der Tat betrachten
wir zu häufig die Gesellschaft als etwas über den Individuen und unabhängig
von ihnen Existierendes. Möglicherweise sogar mit einem eigenen
personalisiertem Willen. Die Gesellschaft steht dann plötzlich für etwas
ein oder ist gar schuld an etwas. Das ist in der Tat schon auf
erkenntnistheoretischen Erwägungen heraus eine Unmöglichkeit.
Andererseits machen der Begriff des Bürgers und auch der Begriff der
Freiheit keinen echten Sinn, wenn sie nicht im Kontext eines irgendwie
strukturierten Zusammenlebens stehen. Es
geht also um die Trias Bürger-Verfassungsstaat- Gesellschaft. Wer den
freien Bürger liebt, der wird allerdings mit den zwei anderen Teilen –
Staat und Gesellschaft – auch seine Probleme haben. Der Staat ist als
Bedrohung für die Freiheit recht leicht identifizierbar. Er tritt dort in
allen Nuancen und Schattierungen auf – vom Massenmörder über den
Konfiskator vermittels Steuern bis zum Antidiskriminierungsaktivisten. Aber
wie steht es mit der Gesellschaft? Sie ist für den Anhänger der Idee
individueller Freiheit ja durchaus eine Ersatzoption. Auch dem
methodologischen Individualisten, der ansonsten mit dem Thatcherschen
Diktum übereinstimmt, ist sie theoretisch als eine Möglichkeit der
Freiheitswahrung denkbar. Ein Zusammenleben, das ohne zentrales
Gewaltmonopol aus dem expliziten Konsens aller Individuen formiert wird
und seine Regeln bestimmt, ist nicht nur Utopie, sondern kann auch auf
historische Vorbilder verweisen. Überzeugte
Libertäre, die gerne ein Beispiel für eine völlig staatsfreie
Gesellschaft zitieren möchten, erwähnen häufig das mittelalterliche
Island. Vom späten 9. Jahrhundert, der Zeit der Besiedlung, bis zum Jahr
1262, als die Inseln von Norwegen unterworfen wurde, gab es dort so etwas
wie eine Konsensdemokratie der Freien. Ähnliches beobachtet man auch bei
vielen (nicht allen!) Stammesgesellschaften. Es
soll hier nicht weiter darauf eingegangen werden, dass das Ausspielen der
im Konsens vereinbarten Gemeinschaft oder der gemeinsame Wille immer
wieder als Instrument des Totalitarismus missbraucht wurde, sich auch noch
über die letzten formalen Hindernisse, die eine Staatsorganisation
zwangsläufig der Gewalt auferlegt, hinwegzusetzen. Es soll hier auch
nicht darauf eingegangen werden, dass sich auch in den gegenseitigen
Handeln und Abmachungen, die zu einem Konsens führen (der dann formal die
Freiheit nicht beschädigt), ein System höchst einengender Regeln
entstehen kann, das der individuellen Entfaltung arg enge Grenzen setzt. Was
zählt, ist die Tatsache, dass so etwas nur in einer überschaubaren
Kleingesellschaft funktioniert, die wenig Optionen bieten kann oder will.
Was der idealistische Überschwang mancher Schilderungen verschweigt, ist
die Tatsache, dass dieses alte Island bitterarm war, was so gar nicht zu
den marktliberalen Wohlstandsversprechen passt, die mit diesen
Schilderungen oft verbunden werden. Es
ist selbst für etwas mehr ökonomisch marginalisierte Länder der
Subsahara-Region heute kaum mehr vorstellbar, dass sie sich in ihrer
gesamtgesellschaftlichen Perspektive für eine solche Option entscheiden,
für unsere Wohlstandsgesellschaften ist Alt-Island aber endgültig in
keiner Weise das richtige Modell. Als Individuum mag man sich für den Weg
der Askese in Freiheit entscheiden, das real existierende Gemeinwesen wird
dem kaum folgen wollen. Edmund
Burke hatte also nicht ganz Unrecht, als er 1790 sagte: „Eine
brave Nation wird unstreitig Freiheit, von ehrenvoller Armut begleitet,
begüterter und entehrender Sklaverei vorziehen. Aber ehe ein so hoher
Preis, als der Wohlstand eines Landes ist, bezahlt wird, muss man gar fest
versichert sein, dass es wahre Freiheit ist, die man kauft, und dass sie
um keinen andern Preis zu erhalten stand.“ Wohlhabende
und sozial ausdifferenzierte, arbeitsteilige Länder werden in der Praxis
bisher zumindest immer staatlich oder zumindest konföderal oder föderal
regiert. Das erlaubt natürlich keineswegs den Umkehrschluss, dass Staat
immer Wohlstand garantiert – er kann in grauenvoller Weise eine Quelle
der Verarmung sein. Im 20. Jahrhundert war er der Organisator der
größten Hungersnöte der Weltgeschichte. Andererseits
scheint erst der rechtliche Großraum, der über die
face-to-face-Konsensgesellschaft hinausgeht, reale Freiheitsoptionen und
Wohlstandschance bieten zu können. Warum das so ist, liegt auf der Hand.
Nicht der Konsens, sondern das Nebeneinander verschiedener Ziele,
Interessen, ökonomischer Potentiale und Ansichten schafft Dynamik und
Freiräume. Das
Recht, dass einen solchen Pluralismus zusammenhält, ist etwas anderes als
die Konsensherrschaft. „Die Tugend des Rechtssinnes, so wie sie von uns
verstanden wird, wäre rohen und wilden Menschen niemals in den Sinn
gekommen“, formulierte es einmal treffend der schottische Aufklärer
David Hume im Jahre 1742. Das Recht, so Hume, ermögliche
Kooperationschancen zwischen Menschen, die in primitiven Gesellschaften
nicht bestünden. Diese Chancen erst bewirkten Wohlstand, Kultivierung und
ein besseres und längeres Leben für die Menschen. Wenngleich die Schweiz
und das antike Athen gegenläufige Beispiele liefern, waren oder sind
viele der meist als Musterbeispiele für Freiheit hochhaltende Gemeinwesen
ausgesprochen imperial gewesen. Man denke an England im 19. Jahrhundert
oder in mancher Hinsicht die Vereinigten Staaten heute. Ohne dem
Imperialismus das Wort zu reden, liegt der Verdacht nahe, dass Imperien
durchaus ein Potential haben – das sie zugegebenermaßen nicht immer
ausleben (z.B. die Sowjetunion) -, eine Kultur (besser: Zivilisation) zu
entwickeln, die offen und pluralistisch und das elementare Gemeinsame
repräsentieren. Es geht um Integrationsfähigkeit, Verschiedenheit und
großräumige Freizügigkeit. Es
schält sich also heraus, was eigentlich jeder wissen müsste, der die
Geschichte der deutschen Staatsrechtslehre kennt, was aber so selten
formuliert wird. Es gibt letztlich zwei Freiheitstraditionen. Da ist die
genossenschaftliche und da ist die juristisch-rechtstaatliche Tradition
der Großgesellschaft (die „extended order“ im Sinne Hayeks), Beide
können sich zumindest theoretisch auf den gleichen Freiheitsbegriff –
die Abwesenheit illegitimen Zwangs – berufen. Sie legen aber ein
unterschiedliches Gesellschaftsbild zu Grunde. Das genossenschaftliche
Prinzip, das Freiheit als Produkt einer freiwilligen Verbindung
betrachtete, hat in Deutschland eine starke Tradition. Dabei ging es nicht
nur um das, was wir heute als „Genossenschaft“ definieren, nämlich
den Zweckverband für Produktion, Vermögensbildung oder Konsum – so wie
wir es aus der liberalen Tradition eines Hermann Schulze-Delitzsch kennen.
Vielmehr umfasste es grundsätzlich das, was wir heute wie
selbstverständlich als staatlich-hoheitliche Gemeinwesen bezeichnen, z.B.
die Kommunen. In seinem 1851 erschienenen Buch „Das Statsrecht“
schreibt der (aus der Schweiz kommende) badische Liberale Johann Kaspar
Bluntschli: „Einseitig
übertrieben ist... die Meinung, welche in den Gemeinden nur Anstalten des
Staats und nur Gliederungen des Staatskörpers sieht. Die Geschichte der
Gemeinden zeigt, daß dieselben häufig älter sind sogar als die Staten,
denen sie zugehören, und meistens nicht von oben her und von dem ganzen
State aus gegründet wurden, sondern eher von unten auf aus der Ansammlung
vieler Familien um einen Mittelpunkt der Cultur oder aus
genossenschaftlicher Verbindung der nachbarlichen Grundbesitzer.“ Die
Gemeinde ist für Bluntschli also eine intermediäre Institution „zwischen
dem Individuum und dem State“. Das hat Konsequenzen in Bezug auf die
Rechtsform von Gemeinden. Für Landgemeinden hält Bluntschli das „genossenschaftliche
Princip“ für angemessen, für Stadtgemeinden notgedrungen die Form der
„reinen juristischen Person“.
Der Genossenschaftsgedanke unterscheidet sich deutlich von der
heutigen „hoheitlichen“ Funktion der Gemeinden. Alles
das hatte ungeheuer positiven Effekt. Es sicherte den Eigenwillen der
intermediären Institutionen und ihre moralische Legitimation. Es sorgte
dafür, dass der Zentralismus in Deutschland nicht so Oberhand gewann wie
etwa in Frankreich. Dies erwies sich als eine Bremse gegenüber
absolutistischen, wettbewerbsfeindlichen Tendenzen. Es ist auch keineswegs
so, dass es automatisch wirtschaftliche Offenheit verhindert, wie viele
Fortschrittsliberale im 19. Jahrhundert mutmaßten. Der Zollverein
funktionierte unter dem dezentralen politischen System reibungslos. Die
Zentralisierung des Reiches brachte dagegen vermehrten Protektionismus
nach außen. Andererseits
läuft der Genossenschaftsgedanke ständig Gefahr, sich selbst zu
politisieren. Aus der freiwilligen unternehmerischen Selbstorganisation
wurde schnell der gerade in Deutschland kaum tot zu kriegende Stände-
oder Verbändestaat. Aus den Arbeiterselbsthilfevereinen die moderne
Gewerkschaft. Das genossenschaftliche Gesellschaftsmodell der
Freiheitswahrung schwebt ständig in der Gefahr, ins Zünftlerische
abzugleiten. Mit einem modernen Wirtschaftssystem ist es eben doch nicht
immer lückenlos vereinbar. Von
einem rein genossenschaftlichen System einer freien Gesellschaft kann aber
schon längst nicht mehr die Rede sein. Genossenschaftliche Organisation
oder andere Formen privatrechtlicher Autonomie sozietaler Verbindungen
(Vereine, Stiftungen) waren dort bereits weitgehend in eine Rechtsordnung
eingeordnet, die der Hayekschen „extended order“ eher entsprach als
der Konsensgemeinschaft. Es ist wohl diese Balance, die den Einstieg in
die damals einsetzende Globalisierungswelle ermöglichte. Umgekehrt hat
das sich so etablierende Souveränstaatliche System dadurch die
Möglichkeit bekommen, sich zulasten der intermediären Institutionen
entwickeln, und ihren Zwecken unterzuordnen. Das ist es, wo wir heute
stehen. Wir
leben in einer Welt, in der eher die juristisch-rechtstaatliche Tradition
der Großgesellschaft das Sagen hat. Der souveräne Staat kann hier
theoretisch die Bürgerfreiheit erweitern. Er kann damit aber auch die
Grundlagen ihrer Entstehung untergraben. Was
bedeutet das nun für das Verhältnis Staat vs. Bürgergesellschaft? Es
bedeutet eben die Trias von Freiheit, verfasster Rechtsordnung und
freiwilliger gesellschaftlicher Selbstorganisation. Bürgergesellschaft
ist mehr als der isolierte und dadurch freie Robinson auf der Insel. Bürgergesellschaft
bedarf des Rechtsrahmens, aber nicht des allmächtigen Staates. Und Bürgergesellschaft
ist mehr als eine Konsensgemeinschaft. Das
entspricht dem, was die klassische Philosophie von Cicero über Burke und
Hume bis hin zu Hayek als „Gesellschaft“ im eigentlichen Sinne
betrachtet hat – der großangelegte consenus juris im Gegensatz
zur bloßen Gemeinschaft oder der beliebigen Menge (der multitudo). Angesichts
der heutigen Überstrapazierung des Wortes „Gesellschaft“ macht der
Begriff „Bürgergesellschaft“ aber heute Sinn. Er legt
gleichsam den Finger auf die wunde Stelle. Der Bürger ist ganz offenbar
in seiner Freiheit bedroht. Die Frage, ob der staatliche Rahmen ihn
dagegen schützt, mutet mittlerweile fast schon rhetorisch an. Und ob die
gesellschaftliche Entwicklung, die damit verbunden ist, ihm wenigstens
eine Hilfe ist, ist mehr als fraglich. Die
Autonomie und Freiheit des Bürgers als Kernstück der Bürgergesellschaft
sind keine rein formalrechtliche Angelegenheit. Sie sind auch von ökonomischen,
kulturellen und sozialen Bedingungen abhängig. Sowohl
die Sphäre der persönlichen bürgerlichen Freiheit als auch die der
Gesellschaft müssen sich gegen den Staat, zu dem sie in gewisser Weise
ein instrumentelles Verhältnis haben, als unabhängig oder im Extremfall
sogar antagonistisch verhalten können. Die
klassisch-liberale Lehre im Gefolge John Lockes tat dies, indem sie schon
ganz formalen Schutz von Person und Eigentum als einzige Staatsaufgabe
zuließ, um damit auch die reale gesellschaftliche Struktur auf eine
staatlich kaum tangierte freiwillige Kooperation und Wettbewerb
festzulegen. Selbst der Bereich des Politischen war in dieses Konzept so
eingebunden, dass nicht nur die Eigentumsqualifikation für die politische
Tätigkeit als Mittel zur Verhinderung von Abhängigkeiten grundlegend
war, sondern dass auch das kulturelle Leitbild für den Politiker
entsprechend formuliert war. In seinen „Thoughts Concerning Education“
beschwört Locke 1694 das Bild vom wirtschaftlich unabhängigen,
distanziert agierenden, ehrenamtlichen Gentleman, der sich nicht der
Detailregelung und der Gefälligkeit gegenüber Interessen widmet. In
mancher Hinsicht ist dieser homo politicus zugleich jemand, der
eigentlich über der Politik steht. Das
ist lange her. Wenn es je eine reale Annäherung an dieses Ideal je
gegeben hat, dann ist die wohl Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Einzug
des Berufspolitikers langsam zu Ende gegangen. Der Lockesche Gentleman in
der Politik ist letztlich eine sehr elitäre Angelegenheit – eine Sache
der aufgeklärten Aristokratie oder des bürgerlichen Honoratioren. Es hat
an Versuchen nicht gefehlt, ihn auch demokratietauglich zu machen, was er
von Natur aus ja nicht ist. Diese
Idee lag hinter dem liberalen Genossenschaftswesen, den Bildungsvereinen
und jenem bürgerlichen Bildungsideal, das uns nach „68“ so ziemlich
endgültig abhanden kam. Ein
Liberaler wie Hermann Schulze-Delitzsch ist mit seiner Idee des
Genossenschaftswesens später deshalb so sehr in die Kritik geraten, weil
er im Gegensatz zum späteren Wohlfahrtsstaat nicht so sehr die soziale
Sicherung des Proletariats, sondern den Erhalt und Ausbau einer (klein-)
bürgerlichen Besitzerschicht anstrebte. Diese Kritik übersieht den
eigentlichen Impuls dahinter, der weniger sozial-umverteilerisch war,
sondern eher erzieherisch. Die Verbürgerlichung aller Bürger – auch
der ärmeren und nicht elitären – wurde von ihm als Voraussetzung eines
auf breiter Basis funktionierenden politischen Systems gesehen, das
liberal und demokratisch sein sollte. Was
ist, wenn ein solches Projekt scheitert? Politik wird dann nicht mehr aus
einer sozial, kulturell und wirtschaftlich autonomen Position heraus
begriffen. Ohne Zweifel werden damit dann die Anreize erhöht, die
Staatssphäre auszudehnen. Die Distanz zur Politik fehlt dann, sie wird
zum Vehikel des Wohlfühlens in der Abhängigkeit von Politik. Womit
wir beim Heute angekommen wären. Die Frage, ob es sich bei unserer
heutigen Gesellschaft noch um eine echte Bürgergesellschaft handelt (im
Gegensatz zu dem modischen Schlagwort der „Zivilgesellschaft“, das den
Gruppenegoismus von politischen Renten suchenden „pressure groups“
gutmenschlich verschleiert) stellt sich in aller Deutlichkeit. Wenn
man den Feuilletons glauben darf, dann befinden wir uns auf gutem Wege.
Dort ist viel von einer „neuen Bürgerlichkeit“ die Rede, welche um
sich greife. Dies werde am (durch den PISA-Schock verursachten) regen
Interesse an Bildungsfragen greifbar. Dinge, die bis vor kurzen noch als
„Spießig“ – weil eben bürgerlich – verschrien waren, erfahren
Zulauf, wie etwa der altsprachliche Unterricht. Die Familie als
Institution erfreut sich seit einiger Zeit wieder ungeheuerer
Popularität. Gutes Benehmen scheint wieder gefragt. Asfa-Wossen Asserates
Buch „Manieren“ war einer der großen und erstaunlichsten Bestseller
des Jahres 2003. Der damit ausgelöste Trend setzte sich bald in alle
Altersgruppen fort. Für Jugendliche gibt es heute Ähnliches in direkter
Ansprache mit Buchtiteln wie „Füße vom Tisch. Stil in allen
Lebenslagen“. Selbst die Kleinen werden kaum verschont. Für sie gibt
nett klingende Titel wie „Benehmen ist hüpfeleicht“, wo Kindern
abverlangt wird, ständig „Danke“ und „Bitte“ zu sagen, und es gar
als unschicklich verdammt wird, in der Nase zu bohren – und schon gar
bei Tisch. Dass
sich die lange verschüttet geglaubte Erkenntnis des Aufklärers Knigge
wieder verbreitet, dass Freiheit auch Rücksicht (zum Beispiel vor der
Freiheit anderer) voraussetzt, kann eigentlich nur erfreuen. Aber reicht
das? Macht ein bürgerlicherer Lebensstil schon eine Bürgergesellschaft?
Braucht die kulturelle Komponente dafür nicht auch eine sozial-ökonomische
Fundierung? Vor
einiger Zeit machte eine Zahl die Runde: Für nur noch 39% aller Deutschen
ist die eigene Erwerbsarbeit die wichtigste Unterhaltsquelle. 1991 hatte
die Zahl noch bei 44% gelegen, so das statistische Bundesamt. Dies hat
etwas mit der Zunahme der Rentner, der Arbeitslosen und auch derjenigen,
die von ihren Lebenspartnern unterstützt werden, zu tun. Diese
Zahl wirkt schon an sich bedrohlich. Sie enthält aber, worauf Meinhard
Miegel hingewiesen hat, nicht diejenigen, die direkt oder indirekt vom
öffentlichen Dienst abhängen. Rechnet man sie dazu, sieht die Lage noch
finsterer aus. Die „Börsenzeitung“ titelt in diesem Zusammenhang von
der „Dominanz der unproduktiven Klassen“. Erklärt
das nicht einiges? Wie kommt es, dass der Wähler in unserem Lande wider
besseren Wissens permanent den Stillstand wählen, und die politische
Klasse dieses bessere Wissen selten oder nur als grausame Notwendigkeit
verkauft? Schon jetzt beträgt die allein die implizite Verschuldung des
Staates durch die Summe aller Versorgungsversprechen 7,1 Billionen Euro
(zur Erinnerung: eine Billion ist eine 1 mit 12 Nullen). Aller momentanen
Trends zum Trotze ist damit der Weg zu geringerem Wachstum, geringeren Löhnen
und höheren Steuern und Abgaben vorgezeichnet. Das
wird alle betreffen, vor allem aber jene Minderheit, die das alles bereits
bezahlt. Die Mehrheit ist nun derjenige Teil der Bevölkerung, der
abhängig ist, von öffentlichen Gütern lebt, der deshalb kurzfristig
orientiert denkt, und deshalb zurzeit als Strukturkonservativer (selbst,
wenn er sich linksradikaler Rhetorik bedient) auftritt. Diese Entwicklung
beinhaltet viele Automatismen, die den negativen Trend verstärken. Da ist
zunächst einmal die demographische Entwicklung, da ist aber auch die
Zugkraft staatlicher Anreize. Denkt man dies weiter fort, wäre am Ende
der Strukturkonservativismus noch das harmloseste, was wir zu erwarten
haben. Ungelöste Schuldenkrisen in Verbindung mit wirtschaftlicher
Stagnation führen nicht selten zu aggressiven Konfiskationspolitiken (der
Historiker Götz Aly interpretiert in seinem Buch „Hitlers Volksstaat“
die Judenverfolgung und den „Raubkrieg“ in diesem Sinne) oder
Revolutionen. Diesen schwarzen Teufel will ich noch nicht an die Wand
malen, aber es gilt solchen Tendenzen gegenüber wachsam zu sein. Zumindest
sollte man die Hypothese, einer modischen „neuen Bürgerlichkeit“
folge fast automatisch die Erneuerung der echten Bürgergesellschaft
nüchtern und mit freundlich-reservierter Skepsis analysieren. Die „neuen
Bürgerlichen“ sind – das macht ja ihren Feuilletonwert aus – aus
dem „neuen Bürgertum“ hervorgegangen, dass schon in den späten 60er
Jahren diskutiert wurde. Es handelt sich um eine von Einkommen und Bildung
her gesehen klassische wohl situierte Mittelschicht. Sie ist aber nicht
identisch mit dem selbständigen Mittelschichtshonoratiorentum, das einst
die klassische Trägerschicht der Bürgergesellschaft bildete. Es ist
vielmehr das, was Eugen Richter Anfang des 20. Jahrhunderts, als der
Aufstieg dieser „neuen Mittelschicht“ begann, als die „Lehrer- und
Pastorenpartei“ bespottete. Alle Umfragen bestätigen, dass die
klassische selbständige Mittelschicht, die heute den Kern dieser 39% von
Erwerbstätigkeit lebenden Menschen bilden, immer politikferner agiert,
sich kaum in politischen Parteien und ähnlichem organisiert. Die neue
Mittelschicht ist hingegen die politisch aktivste. Das ist
anreizgesteuertes Verhalten. Während der Selbständige im weitesten Sinne
seine Kräfte ökonomisch auf das Produktive richtet, ist für den
staatlichen und staatsabhängigen Bereich (Drittsektor) der Anreiz stark,
sich politisch zu orientieren. Und
was bedeutet dann die „neue Verbürgerlichung“? Eine genaue Antwort
kann ich hier nicht geben, wohl aber eine Vermutung.
In ihrer heißen Aufstiegsphase in den 60er und 70er Jahren –
also im Gefolge der „68er-Revolution“ – war ja der bestimmende
kulturelle Trend der neuen Mittelschichten durch Antibürgerlichkeit,
Antiautoritarismus, Selbstverwirklichung und Libertinismus geprägt. Auch
dies ist angesichts des parallel dazu verlaufenden ökonomischen Wachstums
des staatsabhängigen Sektors völlig erklärbar. Es erklärt sich aus dem
Staatoptimismus und der Staatsexpansion der Zeit. Dies bot ungeahnte
Ressourcen für eine „postmaterialistische“ Arbeitswelt ohne „spießige“
Sekundärtugenden. Es bot gleichzeitig die Möglichkeit, eventuelle
negative Folgen davon mitzusozialisieren und somit effektiv abzufangen.
Das System der eigenen Unterbausicherung wurde im Laufe der Zeit immer
ausgefeilter. Die Überbausicherung ist fast vollkommen. Die „Hegemonieapparate“,
um es mit Gramsci zu sagen, sind besetzt – von den Schulen über den
Kulturbetrieb und den Parlamenten bis zu den Medien. Von den Dichtern bis
zu den Denkern. Es gibt mittlerweile einen regelrechten Unternehmenssektor
– vom Ökozertifikateveräufer bis zum Windradproduzenten. Es ist ein
gigantisches System subtiler Abhängigkeiten und wechselseitigen
Verankerungen und Vernetzungen, das da aufgebaut wurde. Das alleine
erklärt schon zu einem Teil die äußere Verbürgerlichung. Man ähnelt
hier dem französischen Bürgertum in der Zeit des Bürgerkönigs Louis
Philippe, das so gerne den Lebensstil der von ihr besiegten Aristokratie
imitierte. Schlechter
sah es für die Unterschicht aus, in deren Namen dies zwar manchmal verbal
durchgesetzt wurde, die aber nicht die wirkliche Zielgruppe war. Sie dient
seither höchstenfalls etwas, was man treffend aus marxistischer Sicht als
den ideologischen „Überbau“ einer neuen Klassenherrschaft bezeichnen
könnte. Sie war der Vorwand für selbstinteressierte Zielsetzungen. Sie
wurde real nicht nur durch die neue Politik wirtschaftlich geschwächt –
die strukturelle Arbeitslosigkeit begann in dieser Zeit. Sie war nun der
neuen Mittelschichtkultur ausgeliefert. Mittelschichten setzen
normalerweise das Leitbild für Unterschichten. Dies war zuvor auf
Verbürgerlichung im konventionellen Sinne ausgerichtet. Nun kam eine neue
Kultur, in der zumindest anfänglich Gewaltenttabuisierung in den Medien
als „aufklärerisch“ verstanden, sexuelle Promiskuität als Befreiung
und Drogenkonsum als bewusstseinserweiternd deklariert wurden. Den neuen
Mittelschichten schadete dies wenig. Die Konsequenzen waren für diese
mittlerweile gereift ergraute neue Mittelschicht
einigermaßen gut verkraftbar, vielleicht sogar den Spaß wert. Als
Leitbild für soziale Unterschichten waren sie eine Katastrophe. Sie ist
in dem neuen Modewort des „Prekariats“ gut zusammengefasst. Zur
strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit kommt in diesem
Unterschichtensegment nun eine libertinistische, entbürgerlichte Kultur
zum Tragen, die sich auf marginalem Niveau in der Staatsabhängigkeit
eingerichtet hat (verstärkt durch Menschen, die von außen in die
Sozialsysteme eingewandert sind, die demselben Phänomen unterliegen). Die
Konsequenz sehen wir – eine bildungsferne Schicht, wie es heute heißt,
die uns noch schwere soziale Probleme bescheren wird. So wie die
traditionelle Arbeiterklasse ein Spiegelbild des traditionellen
Bürgertums zu werden versuchte, so wurde das Prekariat zum grotesken
Spiegelbild des neuen Bürgertums. Kommen
wir zurück zu den staatstragenden Mittelschichten. Sie stoßen an die
Grenzen des Machbaren. Der Staat kann schlichtweg nicht mehr so
expandieren, wie er es in den 70er Jahren tat. Er kostet zwar mehr,
erbringt aber trotzdem immer schwächere Leistungen. Soziale
Abstiegsängste haben auch dort Einzug gehalten – und zwar zu Recht. Das
höhere Bildungssystem, das man sich unter dem Vorwand, Arbeiterkindern
den Zugang zu verschaffen, in überdehnter Größer gesichert hat, beginnt
zu teuer zu werden. Der Anteil der Studienberechtigten, die tatsächlich
studieren, sinkt. Studium garantiert keinen sicheren und gut bezahlten
Arbeitsplatz mehr. Es gibt so etwas wie ein gebildetes Prekariat, das sich
von Praktikum zu Praktikum hangelt. Dass es unter diesen Umständen eine
Renaissance „bürgerlicher Tugenden“ gibt (wieweit sie geht, bleibt im
Übrigen abzuwarten), verwundert daher nicht. Es handelt sich vielleicht
weniger um eine Wiederkehr der klassischen Bürgergesellschaft, denn deren
„wirtschaftlicher Unterbau“ existiert ja zurzeit kaum, sondern eher um
Angstreaktionen und eine kulturelle „Sezession“ von Abstiegstendenzen.
Berlins regierender Oberbürgermeister hat dies treffend so formuliert,
dass er seine Kinder, wenn er denn welche hätte, nie zu einer Schule in
Kreuzberg schicken würde. Ähnliche Absatzbewegungen macht auch der Teil
der Unterschicht und des Kleinbürgertums, der sich noch wehrt, Prekariat
zu werden, weil er noch erwerbslebensorientiert ist, und nun dem
Verbürgerlichungsideal forciert frönt. In einer Zeit sinkender Einkommen
ist das eine Notwehrstrategie. Das
ändert nichts daran, dass wir zurzeit wohl noch mehr „Überbaukosmetik“
betreiben. Um weiter ganz marxistisch weiterzuspintisieren: Es könnte
sein, dass dies ein Zeichen ist, dass der Unterbau – obwohl schön
staatlich gesichert - im Wanken begriffen ist. Geht die „Dominanz der
unproduktiven Herrscherklassen“ (wie man es wohl formulieren müsste) zu
Ende? An dieser Stelle sollte man mit marxistischen Anleihen aufhören,
denn es gibt keine historischen Notwendigkeiten, die uns unfehlbar
weiterhelfen. Es ist auch eine Frage der konkreten Politik. Eine
Bürgergesellschaft kann nur bestehen, wenn der Staat sie nicht in dem Maße
dominiert, wie er jetzt tut, und wenn die staatstragenden Schichten nicht
so staatsabhängig sind, wie sie es jetzt sind. Es scheint aber, dass ein
bloßes Rückfahren im Sinne von Sparen kaum zum Erfolg führt, und auch
kaum strukturell durchzuhalten ist. Der dafür Grund liegt in einer
gesellschaftlichen Struktur, die zurzeit eben gegenläufige Anreize kennt
und setzt. Es
genügt nicht, einfach auf die vermeintliche Vollstreckung vermeintlicher
ökonomischer Notwendigkeiten zu hoffen. Es gibt das viele politische
Ansätze, die mehr oder weniger bekannt sind. Einige offenkundige seien
nur am Rande erwähnt: Da sei die transparentere Gestaltung des
Steuersystems genannt. Desgleichen der nachhaltige Umbau der
Sozialsysteme. Wichtig –weil schon etwas tiefer gehend - ist
vor allem auch die Reform des politischen Systems. Drastisch (und deshalb
wohl unrealisierbar) wäre sicher der Vorschlag, das passive Wahlrecht
für Staatsabhängige zu beschneiden. Realistischer wäre etwa eine
konsequente Föderalismusreform. Das Prinzip Wettbewerb muss auch in den
Staat einziehen. Dadurch könnten Anreize für die Politik erwachsen,
wirtschaftlicher zu haushalten. Dies
alles setzt aber bereits eine Gesellschaft voraus, die willens und auch
wirtschaftlich daran interessiert ist, dies alles geschehen zu lassen. Hier
muss angesetzt werden. Die Rückführung des Staates darf nicht als rein
technisch-mechanischer Prozess begriffen werden. Sie muss die Bürgergesellschaft
als Ganzes im Auge behalten und daher durch eine gesellschaftliche
Strategie fundiert werden. Mehr als bisher muss die sozio-politische
Realität berücksichtigt werden, eben der Umstand, dass die Demographie
und die Staatsquote den Bürger, um es mit Lec zu sagen, ruiniert haben. Die
Schlüsselbegriffe werden dadurch Eigentum und Erwerb. Eine demokratische
Bürgergesellschaft kann als solche nur richtig funktionieren, wenn die
wirtschaftliche Autonomie des Bürgers hergestellt ist. Man muss also da
ansetzen, wo man im 19. Jahrhundert angefangen hat. Das heißt nicht, dass
am Ende die Verhältnisse des 19. Jahrhunderts herrschen. Eine auf
Eigentum basierende Gesellschaft ist schließlich eine offene
Gesellschaft. Heute dominieren andere Formen von Familie, andere
Unternehmenskulturen, man lebt globalisierter als früher, es gibt die
neuen Medien und so weiter. Aber
im Zentrum muss doch wieder die Stärkung individueller wirtschaftlicher
Selbständigkeit stehen. So wie es immerhin in den letzten Jahren gelungen
ist (trotz aller Börsenkrisen) eine Aktienkultur zu kreieren, so brauchen
wir auch eine Kultur der Selbständigkeit. Gegen die zieht die Politik
heute zu Felde. Der Kampf gegen die Selbstständigkeit, so urteilte
letztens das Wirtschaftsmagazin „brand eins“, sei mittlerweile zum „Staatsziel“
auserkoren. Selbst da, wo sie nominell Selbständigkeit fördert, tut sie
das, um auch der Selbständigkeit immer ein Stück Abhängigkeit
beizumischen – systematische Unterbaupflege kann man das nennen. Das
Kammern- und Berufsordnungssystem wäre ein traditionelles Beispiel. Die
„Ich-AGs“ à la Hartz wären ein modernes, Langzeitarbeitslosigkeit
wird kaschiert, der neue Selbständige aber in das System der
Sozialversicherung eingegliedert. Die
notwendige Agenda soll hier nur kurz angerissen werden. Themen wie
Vermögens- oder Gewinnbeteiligungen bei Unternehmen müssen
systematischer angegangen werden. Bei der Vermögensbildung genügt die
staatlich bevorzugte Riester-Rente nicht (während gleichzeitig Vorteile
für andere Sparformen gekappt werden). Auch hier muss die Marktwirtschaft
gelten. Im Bereich der Sozialversicherungen wären individualisierte
Rentenkonten ohne kollektiven Generationenvertrag sinnvoll, die wenigstens
ein Gefühl dafür gäben, dass hier etwas selbst Erarbeitetes vorliege.
Oder auch die Verpflichtung in einem wettbewerbsorientierten
Gesundheitssystems, erst einmal vorgestreckte Zahlungen rückerstattet zu
kriegen (ähnliches wäre auch bei der Einkommensteuer schön, wenngleich
ebenso unrealistisch), würde Kostenbewusstsein schaffen. Das Gefühl,
dass auch ein legitimer Sozialstaat immer vom Griff in anderer Leute
Tasche lebt, ist uns abhanden gekommen. Die Flexibilisierung der
Arbeitsmärkte muss so weit fortschreiten, dass – wenn schon die
Gesamtquote der Arbeitslosigkeit insgesamt nicht gesenkt werden kann (was
das Oberziel bleiben sollte) – wenigstens die strukturelle
Langzeitarbeitslosigkeit minimiert wird. Gerade diese entfaltet eine
verheerende „entbürgerlichende“ Wirkung. Sie ist die tiefere Ursache
für die Entstehung des Prekariats. Privatisierungen
wären ein anderes Thema. Man braucht nur die Privatisierung kommunaler
Dienstleistungsbetriebe mal näher unter die Lupe zu nehmen, um zu sehen,
dass hier oft halbstaatliche und der Kontrolle entzogene Strukturen
entstehen, die nicht zu Unrecht die Skepsis gegen Privatisierungsprojekt
hervorrufen, die gegenwärtig so deutlich wahrnehmbar ist. Die Idee der
„Volksaktie“ war hingegen nicht schlecht (wenngleich nicht immer
durchdacht ausgeführt). Bei der breiten Streuung von Eigentum hat es
Großbritannien, das Mutterland der Privatisierung, vorgemacht. Statt
Sozialwohnungen an privilegierte Wohnungsbaugesellschaften zu verkaufen,
hat die Thatcher-Regierung seinerzeit Wohnung preisgünstig an die
Bewohner abgegeben. Sie hat so einen über Jahrzehnte unumkehrbaren
Prozess der Verankerung liberaler Wirtschaftsprinzipien in Gang gesetzt. Dies
wäre – grob skizziert – eine Politik, die Staat und
Bürgergesellschaft wieder in Einklang bringen könnte. Sie geht über die
verengte Diskussion über die ehrenamtliche Gemeinnützigkeit des
Drittsektors (auf den sie zurzeit anscheinend reduziert werden soll)
hinaus. Auch der braucht schließlich unabhängige Bürger als Basis
seines Wirkens. Und diesen in guter Verfassung zu halten, ist schließlich
die Aufgabe. Dr.
Detmar Doering Friedrich-Naumann-Stiftung Leiter des liberalen Instituts in Potsdam
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