02.07.2010

NRW Landeselternschaft zu Studiengebühren

Gefahr für den doppelten Abiturientenjahrgang 2013

Offener Brief der Landeselternschaft an Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann



Sehr geehrte Frau Kraft,
sehr geehrte Frau Löhrmann,

Ihre Pläne zur Abschaffung der Studiengebühren verfolgt die Landeselternschaft der Gymnasien mit großer Sorge. Wir wollen hier nicht in die grundsätzliche Diskussion um Studiengebühren einsteigen, halten aber deren Abschaffung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für fatal.



 

Gabriela Custodis

Gerade haben die Universitäten begonnen, die Studiengebühren nach anfänglichen Schwierigkeiten sinnvoll in die Verbesserung der Betreuungsrelation zu investieren. Es sind Juniorprofessoren und verstärkt Tutoren eingestellt worden, die Öffnungszeiten der Bibliotheken erweitet und der Kauf moderner Arbeitsmaterialen vorgenommen worden. Die Gesamtinvestitionen, die zurzeit aus Studiengebühren finanziert werden, belaufen sich an allen NRW-Hochschulen auf 280 Mio. Euro. In Dortmund z. B. werden 1900 Stellen von der Hilfskraft bis zum Professor von den 20 Mio. Einnahmen aus Studiengebühren finanziert. Ähnlich ist es an der Universität Duisburg-Essen, in der ein Großteil der 23 Mio. Euro Einnahmen aus Studiengebühren für zusätzliches Personal ausgegeben wird.

Besonders im Hinblick auf den doppelten Abiturientenjahrgang sind die Investitionen unverzichtbar und diese Gelder müssen den Hochschulen weiter zur Verfügung stehen, um dem Abiturientenjahrgang 2013 die gleichen Chancen und Bedingungen bieten zu können, wie den Absolventenjahrgängen davor.

Die Anzahl der Studienanfänger ist seit Einführung der Studiengebühren ständig gestiegen, also schrecken Studiengebühren junge Menschen nicht ab, ein Hochschulstudium zu beginnen. Allerdings plädieren wir für eine Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums durch entsprechende Rückzahlungsmodelle. Auch die neueste HIS-Studie belegt, dass der Hauptgrund für einen Studienabbruch fachliche Überforderung ist. Finanzielle Schwierigkeiten als Ursache für den Abbruch des Studiums haben dagegen abgenommen.

Sollten Sie die Studiengebühren zum jetzigen Zeitpunkt abschaffen, muss eine sofortige, gesicherte Ausgleichsfinanzierung erfolgen. Sollte eine Ausgleichsfinanzierung in vollem Umfang nicht realisierbar sein, müssen wir Sie bitten, im Namen der Gymnasiasten und insbesondere der Absolventen des doppelten Abiturientenjahrgangs die Studiengebühren jetzt nicht abzuschaffen.

Mit freundlichem Gruß

Gabriela Custodis