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Ethik in den Wissenschaften Professorin Dr. Eve-Marie Engels, Universität Tübingen |
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Die
zentrale Bedeutung der Wissenschaftsethik für die verschiedensten
Bereiche von Wissenschaft und Technik gilt heute als unbestritten. Der
steigende Bedarf an fundierter wissenschaftsethischer Urteilsbildung äußert
sich in der Einrichtung von Ethikkommissionen und Ethikräten auf
lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene, in der
wachsenden Nachfrage nach Expertisen, Gutachten und Technikfolgenabschätzungsstudien
und in dem allgemeinen öffentlichen Interesse an einer
Auseinandersetzung mit wissenschaftsethischen Problemstellungen,
insbesondere mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften. Bevor
ich das Konzept einer „Ethik in den Wissenschaften“ des Tübinger
Interfakultären Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) und
dessen Struktur und Arbeitsbereiche vorstelle, werde ich zur Eingrenzung
meines Themenbereichs zunächst einmal zwei Bedeutungen des Begriffs „Wissenschaftsethik“ voneinander
unterscheiden. Anschließend werde ich mich ausführlich der
Wissenschaftsethik in der zweiten Bedeutung des Wortes widmen, da diese
aus einer besonderen Problemsituation heraus entstanden ist und im
Mittelpunkt der Arbeit des Interfakultären Zentrums für Ethik in den
Wissenschaften der Eberhard Karls Universität Tübingen steht. 1.
1.
In
der weiteren und für alle
Wissenschaften, Natur- ebenso wie Geistes- und Sozialwissenschaften,
geltenden Bedeutung des Begriffs bezeichnet „Wissenschaftsethik“ die
Gesamtheit der moralischen
Regeln für wissenschaftliches Arbeiten oder auch dasjenige Regelwerk
von implizit vorausgesetzten oder explizit formulierten Normen und
Werten, das Wissenschaftler in all ihrem wissenschaftlichen Handeln in
Theorie und Praxis als verbindlich betrachten sollten. Hierzu gehören
methodische Sorgfalt, Wahrhaftigkeit, Kollegialität, Fairness der
Beurteilung und Pflichten wie die Weitergabe des Wissens und Könnens an
die nächste Generation (vgl. Krüger 1985). Der Wissenschaftssoziologe
Robert Merton benennt vier Komplexe von institutionellen Imperativen,
die zugleich moralische und technische Vorschriften darstellen und das
Ethos der modernen Wissenschaft ausmachen: Universalismus[1],
Kommunismus[2],
Uneigennützigkeit[3]
und organisierter Skeptizismus[4].
Die Notwendigkeit einer institutionellen Verankerung dieser
wissenschaftsethischen Spielregeln, unter Umständen auch bei Strafe von
Sanktionen, zeigt sich vor allem bei eklatanten Verstößen gegen das
wissenschaftliche Ethos, wie bei Fälschungen und anderen Arten des
Betrugs. Ein aktuelles Beispiel für eine solche Kontrolle ist die durch
die DFG vorgenommene Einrichtung einer international zusammengesetzten
Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ im Anschluss an
einen besonders schwerwiegenden Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Dieses
das wissenschaftliche Ethos bezeichnende Verständnis von
Wissenschaftsethik setze ich in seinem Verpflichtungscharakter als
selbstverständlich voraus. Es ist nicht das Thema meines Beitrages. 1.
2.
Diejenige
Wissenschaftsethik, mit der ich mich in meinem Beitrag befasse und deren
Notwendigkeit und Dringlichkeit im Laufe des 20. Jahrhunderts zunehmend
deutlich wurde, richtet sich auf die Herausforderungen, die von einzelnen
Wissenschaften auf Grund der Besonderheiten
ihrer Gegenstände ergehen und in der die Verantwortung
des Wissenschaftlers für sein wissenschaftliches Handeln in anderer
Weise im Vordergrund steht. Wissenschaftsethische Reflexionen dieser Art
entstanden zunächst im Zusammenhang mit der Atomphysik und ihren
Folgen, als deutlich wurde, welch verheerenden Konsequenzen
physikalische Entdeckungen und ihre Umsetzung in die Praxis haben können.
Etwa
seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts sind jedoch insbesondere
die Lebenswissenschaften, Biologie und Medizin, und ihre neuen Techniken
sowohl hinsichtlich ihrer Stellung in den Wissenschaften
als auch in der öffentlichen
Wahrnehmung zunehmend in den Vordergrund gerückt. Damit ging auch
ein wachsendes ethisches Interesse einher. Die
Lebenswissenschaften zeichnen sich heute vor allem dadurch aus, dass die
dem menschlichen Handeln ursprünglich von der Natur gesetzten Grenzen
durch das rasante Entwicklungstempo dieser Wissenschaften und ihrer
Techniken immer weiter und schneller hinausgeschoben oder gar überschritten
werden, ohne dass der Umgang mit den neu eröffneten Handlungsspielräumen durch die herkömmlichen
rechtlichen und ethischen Normsysteme geregelt wäre. Mit Biotechniken
ist hier die Gesamtheit der biologischen und medizinischen Techniken
gemeint, die einen Eingriff in pflanzliche, tierliche und menschliche
Organismen ermöglichen (Engels 2001). Inzwischen lassen sich eine ganze
Reihe von Grenzverschiebungen und Grenzüberschreitungen anführen,
wobei ich diese Begriffe hier zunächst einmal rein deskriptiv verwende,
ohne damit Wertungen zu verbinden. Die ethische Beurteilung dieser
Grenzverschiebungen und Grenzüberschreitungen ist gerade die Aufgabe
einer Ethik der Biowissenschaften. Diejenigen auch in der Öffentlichkeit
meist diskutierten, zum Teil bereits realisierten, zum Teil für die
Zukunft erwarteten Möglichkeiten von Grenzverschiebungen und -überschreitungen
sind 1. Grenzverschiebungen am Anfang
und am Ende des menschlichen Lebens durch die künstliche Befruchtung im
Reagenzglas und durch die Transplantations- und Intensivmedizin, 2. die transgene
Veränderung von Tieren und Pflanzen, 3. die sich im experimentellen
Stadium befindliche Xenotransplantation,
d.h. die artüberschreitende Transplantation lebender Zellen, Gewebe und
Organe vom Tier auf den Menschen, 4. das Klonen
nach der Dolly-Methode,
d.h. der Transfer des Zellkerns aus einer Körperzelle eines erwachsenen
Organismus in eine zuvor entkernte Eizelle, so dass der sich neu
entwickelnde Organismus die identische Zellkern-DNA des erwachsenen
Organismus enthält („genetische Kopie“), 5. die geplante Herstellung
von Geweben und ggf. Organen aus
Stammzellen, sei es aus embryonalen
Stammzellen oder aus Körperstammzellen,
6. die Kombination der Eizelle
eines Tieres mit dem Erbgut der Körperzelle eines Menschen, 7. die Entzifferung des menschlichen Genoms, von der ein tieferer Einblick
in die menschliche Konstitution erwartet wird, als dies durch die rein
phänotypische Betrachtung des Menschen und durch die Untersuchung von
Chromosomen möglich war. Es
sind vor allem zwei Merkmale des wissenschaftlichen und biotechnischen
Handelns, die einen besonderen Herausforderungscharakter haben: Entitäten,
die in der Natur bereits vorkommen und die wir aus natürlichen
Zusammenhängen kennen, werden auf neue Weise erzeugt und in neue
Zusammenhänge gestellt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist die
In-vitro-Fertilisation. Statt im Leib einer Frau, in vivo, erfolgt die
Befruchtung von Eizellen durch Samenzellen künstlich im extrakorporalen
Kontext eines Reagenzglases im Labor, und der Embryo wird anschließend
in den Mutterleib transferiert (Beispiel: Louise Brown, das 1978
geborene, erste sog. „Retortenbaby“). 2) Neue
Entitäten, d.h. Entitäten,
die als solche in der Natur nicht vorkommen, werden durch künstliche
Methoden erzeugt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist das Klonen
von Säugetieren durch somatischen Zellkerntransfer (somatic cell
nucleus transfer, Abk. SCNT; Beispiel: Dolly, das Schaf). Obwohl Klonen
in der Natur bei Pflanzen, Protozoen und anderen einfachen Organismen
stattfindet, erfolgt es nicht bei Organismen, die sich
zweigeschlechtlich fortpflanzen, wie dies bei Säugetieren der Fall ist.
Diese Verschiebung und Überwindung natürlicher Grenzen durch die
biologisch-medizinischen Wissenschaften und ihre Biotechniken hat zur
Folge, dass zentrale traditionelle Begriffe
und Entitäten, die uns
von unseren lebensweltlichen Zusammenhängen her in ihrer von uns als
natürlich erlebten Beschaffenheit vertraut sind, ihre Selbstverständlichkeit
verlieren und neue Entitäten hinzukommen, über deren biologischen und
moralischen Status wir uns erst Klarheit verschaffen müssen und für
die wir gegebenenfalls neue Begrifflichkeiten finden müssen. Gleichzeitig
stehen wir vor der Notwendigkeit,
die Grenzen und Spielräume unseres Handelns zu bestimmen und sie nach
ethischen und rechtlichen Maßstäben zu reflektieren. Ob wir wollen
oder nicht, wir haben gar keine andere Wahl, als uns in Bezug auf diese
Herausforderungen zu positionieren.
Die neuen Optionen können weitreichende Konsequenzen für uns alle als
Individuen und Gesellschaft haben und bedürfen daher einer sorgfältigen
Abwägung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte. Hierfür ist
die Herausbildung eines möglichst fundierten bioethischen
Urteilsvermögens erforderlich. Die
Frage einer Ethik der Wissenschaften stellt sich hier auf eine ganz
andere Weise als beim zuvor thematisierten Wissenschaftsethos, das als
Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis bestimmt worden ist und
kennzeichnend für alle Wissenschaften sein muss. Bei den soeben
dargestellten Beispielen aus Biologie und Medizin geht es vielmehr
darum, auf Grund des besonderen Gegenstandscharakters der jeweiligen
Entitäten (Embryonen in vitro, Klone, transgene Tiere usw.) die Grenzen
und Spielräume der bei uns auch grundgesetzlich verankerten Freiheit
der Wissenschaft zu bestimmen. Was hier gute wissenschaftliche Praxis im
Sinne einer ethisch und moralisch verantwortlichen Praxis bedeutet,
liegt nicht auf der Hand, sondern muss in einem Reflexionsprozess erst
herausgearbeitet werden. In
dieser Situation einer normativen Verunsicherung, die sich für viele
mit der Furcht vor einem ethischen und rechtlichen Vakuum verbindet, hat
sich eine Wissenschaftsethik mit einem Schwerpunkt in der Ethik der
Biowissenschaften, auch „Bioethik“ genannt, herausgebildet. Diese
hat sich in verschiedene Bereichsethiken ausdifferenziert. Neben der Medizinethik
gehören hierzu die Tierethik,
die Naturethik, die ökologische
Ethik und die Umweltethik,
die Ethik der Gentechnologie[5]
und die sich in Entstehung befindliche Neuroethik.
Die
Bioethik kann definiert werden als ein Hauptgebiet der interdisziplinären,
anwendungsbezogenen Ethik.
Sie hat die Aufgabe, eine normative Verständigung über die Spielräume
und Grenzen menschlichen Handelns im Umgang mit der lebendigen Natur
einschließlich der Natur des Menschen herbeizuführen. Die Bioethik ist
daher auch nicht gleichzusetzen mit biomedizinischer Ethik, sondern
umfasst vom Gegenstand her alle Bereiche des Lebendigen, in Bezug auf
die normativer Regelungsbedarf besteht. Dieses weite Verständnis von
Bioethik wird auch durch die begriffs-geschichtliche Entstehung von
„Bioethik“ (F. Jahr 1927) und „bioethics“ (van Rensselaer Potter
1970, 1971) unterstützt. Die Pioniere, welche diese Begriffe prägten,
schränkten sie nicht auf die medizinische Ethik ein; und auch die
bioethischen Debatten der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass natur- und
tierethische Fragen sowie solche der Gentechnologie, die Pflanze, Tier
und Mensch betreffen, zentrale Anliegen der Bioethik sind.
[6]
Es
wäre auch ein Missverständnis anzunehmen, dass bioethische Probleme
sich darin erschöpfen, durch die Anwendung allgemeiner ethischer
Prinzipien und Normen schon lösbar zu sein und Bioethik im Wesentlichen
in der Anwendung von „Rezepten“ bestünde. Da die Gegenstände des
wissenschaftlichen und biotechnischen Handelns selbst klärungsbedürftig
sind, gehören zur Bioethik neben der Ethik eine gründliche Kenntnis
der für den jeweiligen Regelungsbereich relevanten
naturwissenschaftlichen Sachverhalte sowie anthropologische und
naturphilosophische Reflexionen, d.h., eine erneute Verständigung über
unser Menschen- und Naturbild.
Damit
ist eine spezifische Besonderheit bioethischer
Fragestellungen angesprochen,
die auch ihre inhaltliche
Bestimmung und ihren disziplinären
Kontext charakterisiert. Diese Besonderheit besteht darin, dass wir
es hier keineswegs ausschließlich mit Fragen der Ethik
zu tun haben. Während in traditionellen philosophischen
Konzeptionen von Ethik im wesentlichen Probleme der Begründung oder
Rechtfertigung von Normen und Prinzipien im Vordergrund stehen, wobei über
die zu beurteilenden Handlungsgegenstände
weitgehend Klarheit und Einstimmigkeit besteht, sind wir im Rahmen
bioethischer Diskurse mit einer ganz anderen, komplizierteren Situation
konfrontiert, die zugleich den Grund für das Bedürfnis nach Bioethik
und deren Notwendigkeit bildet. Konzepte, über die bislang weitgehend
Einigkeit bestand – oder
zumindest zu bestehen schien –
sind nun selbst fragwürdig und erneut Gegenstand der Diskussion
geworden. Hierzu gehören neben den bereits genannten Begriffen der menschlichen
und außermenschlichen Natur
der Begriff der Person und des
personalen Lebens und Todes,
der Beginn und das Ende
menschlichen Lebens als eines schützenswerten
Gutes, das Verständnis vom Embryo
in vitro und vom Embryo in
vivo, der biologische Status von Klonen,
die nach der Dolly-Methode erzeugt wurden und anderes. Klärungsbedarf
besteht hier zunächst einmal in Bezug auf den biologischen
und ontologischen Status der
betreffenden Entitäten. Erst im zweiten
Schritt wäre dann zu fragen, ob auf sie existierende Wert- und
Normsysteme anwendbar sind
oder ob diese zu revidieren,
zu modifizieren oder zu erweitern
sind. Weiterhin
gehört zur Bioethik eine Risikobeurteilung
(risk assessment) neuer Technologien, wozu nicht nur Risiken im engeren Sinne, z. B. mögliche Gefährdungen der Gesundheit, gehören,
sondern auch Risiken im weiteren Sinne,
worunter die Konsequenzen für Werte
und Güter, die wir für unveräußerlich
halten, sowie die Folgen für unser Menschen-
und Naturbild, zu verstehen
sind. Obgleich
die primären Zielsetzungen
der Bioethik also normativer Art
sind, ist sie nicht einer bestimmten Disziplin, etwa der philosophischen
oder theologischen Ethik zuzuordnen, sondern lässt sich als eine Inter-
bzw. Transdisziplin kennzeichnen. Auf
Grund ihrer besonderen Entstehungsbedingungen und ihrer Funktion liegt
die Bioethik auf der Schnittstelle
von Wissenschaft, Ethik, Politik
und Öffentlichkeit. Ein wichtiger
politischer Aspekt der Bioethik besteht darin, dass der Ruf nach
Bioethik der gesellschaftliche Ausdruck einer öffentlichen Problemlage
ist, auf die eine Bioethik zu antworten hat. Dies äußert sich in der
Einrichtung spezieller Institutionen für Wissenschaftsethik, Bioethik
und Technikfolgenabschätzung, von Ethikkommissionen und Nationalen
Ethikräten, in der Formulierung von Empfehlungen und Resolutionen, in
der Verabschiedung standesethischer Richtlinien und Gesetze sowie in
Nationen übergreifenden Konventionen. Bemerkenswert
ist, dass sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte Rolle und Ansehen der
Bioethik gewandelt haben. Während ihr lange Zeit der Vorwurf gemacht
wurde, dass sie hinter den technologischen Entwicklungen herhinke und
ihr allenfalls die Aufgabe einer Begleitreflexion zukomme, nimmt sie
heute zunehmend die Funktion eines Sensors möglicher zukünftiger
Risiken und Chancen wahr. Diese
Entwicklung der Wissenschaftsethik im Allgemeinen und der Bioethik im
Besonderen steht in eklatantem Gegensatz zu den Prophezeiungen von
Moritz Schlick, der im 1. Band der Zeitschrift Erkenntnis
1930/31 einen programmatischen Aufsatz mit dem Titel „Die Wende der
Philosophie“ veröffentlichte. Hier äußerte er seine Überzeugung,
dass wir uns mitten in einer endgültigen Wende der Philosophie
befinden. Zwar werden „philosophische Schriftsteller … noch lange
alte Scheinfragen diskutieren, aber schließlich wird man ihnen nicht
mehr zuhören und sie werden Schauspielern gleichen, die noch eine
Zeitlang fortspielen, bevor sie bemerken, dass die Zuschauer sich allmählich
fortgeschlichen haben“ (Schlick 1975, S. 19). Wie Rudolf Carnap war
Schlick der Auffassung, dass jede Wert- und Normphilosophie und damit
auch eine normative Ethik sinnlos
sei, da sich über die Wahrheit und Falschheit ihrer Aussagen nicht
entscheiden lasse. Weit
davon entfernt, das gesamte Feld der Philosophie zu besetzen, musste die
zu Beginn des 20. Jahrhunderts eng gefasste Wissenschaftstheorie einem
weiteren und reicheren Verständnis von Wissenschaftsphilosophie
weichen. Georg Picht fasst diese Entwicklung treffsicher in die Worte,
dass „die Wissenschaft des 20. Jahrhunderts der Emanzipation von der
Philosophie ihre Erfolge und ihre Struktur“ verdanke. „Gleichzeitig
stellt sich heraus, dass diese Wissenschaft in ihrem heutigen Zustand
eben deshalb nicht verantwortungsfähig ist, weil sie im Zuge ihrer
Emanzipation von der Philosophie jene Bereiche möglicher
wissenschaftlicher Erkenntnis aus dem Auge verloren hat, die erst
sichtbar werden, wenn die Wissenschaft ihre eigenen Weltbezüge zum
Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis macht. Von der Philosophie hat
sich die Wissenschaft emanzipiert, aber die Probleme der Philosophie ist
sie nicht losgeworden“ (Picht 1969, S. 370f). 2 Zur
Entstehung des Interfakultären Zentrums für Ethik in den
Wissenschaften und der Lehrstühle für Ethik in den Biowissenschaften
und für Ethik in der Medizin 2.1.
Zum Tübinger Programm einer Ethik in
den Wissenschaften Dem
Programm einer Ethik in den
Wissenschaften, wie es vom Tübinger Interfakultären Zentrum für Ethik
in den Wissenschaften (IZEW) vorgeschlagen und vertreten wird, liegt ein
spezielles Verständnis von Wissenschaftsethik zugrunde. Das Konzept
einer Ethik in den
Wissenschaften allgemein und hier als spezielle Beispiele einer Ethik in
den Biowissenschaften und einer Ethik in
der Medizin beinhaltet, dass ethische Fragestellungen, die der
biowissenschaftlichen und medizinischen Arbeit und Tätigkeit in Theorie
und Praxis erwachsen, in einer interdisziplinären Kooperation von
BiowissenschaftlerInnen und MedizinerInnen mit ihren KollegInnen aus der
Ethik und anderen Wissenschaftsbereichen gemeinsam benannt,
analysiert, diskutiert und bewertet werden. Dieses Konzept ist für
unterschiedliche normative Ansätze der Ethik offen. Wie bereits in
Abschnitt 1.2 deutlich wurde, werden bioethische Probleme nicht im
elfenbeinernen Turm erfunden, sondern entstehen im Kontext
von Biologie und Medizin, und ihre Bearbeitung hat in engem Kontakt mit
diesem Kontext zu erfolgen. Eine
so konzipierte Ethik in den Wissenschaften beinhaltet weder eine
Bevormundung von Biologie und Medizin durch die Ethik, noch wird die
Ethik zum Handlanger von Biologie und Medizin. Beide Sichtweisen würden
verkennen, dass im Prozess einer interdisziplinären Verständigung jeder
Kommunikationsteilnehmer Experte und Laie zugleich ist, und dies in einem zweifachen
Sinne. Im Verlauf der interdisziplinären Zusammenarbeit erfahren
wir nicht nur einen Wissenszuwachs
durch das Expertenwissen aus anderen Disziplinen, sondern es entsteht
damit für uns auch die Chance, die Annahmen des eigenen
Faches oder der eigenen
Position im Lichte der
jeweils anderen Disziplinen zu überprüfen,
sie neu zu interpretieren und sie gegebenenfalls zu erweitern und zu
modifizieren. Interdisziplinäre Kooperation ist damit der Ausdruck
einer fortwährenden Anstrengung um die Verständigung über einen
gemeinsamen Gegenstand, den es möglichst umfassend aus
unterschiedlichen Perspektiven zu erkennen
und zu beleuchten gilt. 2.2. Entstehung und Struktur des Tübinger IZEW im Überblick In
diesem Programm einer Ethik in den Wissenschaften spiegelt sich die
Entstehungsweise des Tübinger Ethik-Zentrums wider. Die Initialzündung
zur Einrichtung einer Ethik in den Wissenschaften ging 1985 von der
Fakultät für Biologie aus,
als der Inhaber des Lehrstuhls für Mikrobiologie, Hans Zähner,
angesichts der rapiden Entwicklungen in seinem Fachgebiet und der
Unvorhersehbarkeit der Anwendungen seiner wissenschaftlichen
Erkenntnisse beim damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg,
Lothar Späth, einen Bedarf an Ethik in den Naturwissenschaften
anmeldete. Der damalige Präsident der Universität Tübingen, Adolf
Theis, unterstützte daraufhin die Initiative zur Gründung eines Gesprächskreises
„Ethik in den Naturwissenschaften“. An ihm sollten sich möglichst
viele HochschullehrerInnen aus den verschiedensten Disziplinen
beteiligen, um mehrmals im Jahr fachübergreifende Fragestellungen zu
ethisch relevanten Bereichen der Naturwissenschaften zu diskutieren und
auch größere öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Als erstes
ethisches Grundlagenpapier diente der Aufsatz „Was ist Ethik?“ des
Philosophen Klaus Hartmann. Die Konzeption und Organisation dieses Gesprächskreises
übernahm der katholische Theologe Dietmar Mieth, der einen Lehrstuhl für
Theologische Ethik unter besonderer Berücksichtigung der
Gesellschaftswissenschaften innehat. Zu diesem Gesprächskreis gehörten
ProfessorInnen aus allen Fakultäten der Universität Tübingen
einschließlich des Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie, aber
auch ProfessorInnen aus Heidelberg, Stuttgart und Hohenheim. Aus ihm
entstand bereits 1986 eine Forschungsstelle „Ethik in den
Natur-wissenschaften“ (Geschäftsführung: Dietmar Mieth, Klaus
Steigleder), und 1987 gab es einen einstimmigen Landtagsbeschluss auf
Einrichtung eines Zentrums für Ethik in den Wissenschaften und der
damit verbundenen Einrichtung zweier Professuren (zunächst als
Gastprofessuren „Medizinische Ethik“ und „Ethik der
Biotechnologie“). Neben
der Initiative der ProfessorInnen des Gesprächskreises wurde in den
achtziger Jahren auch von studentischer Seite der Wunsch geäußert,
innerhalb der Fakultät für Biologie das Fach „Ethik in den
Biowissenschaften“ einzurichten, um den Studierenden in unmittelbarem
Umgang mit ihren alltäglichen Fachproblemen die Möglichkeit einer
ethischen Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen der
Biologie in Theorie und Praxis zu ermöglichen. Eine besondere
Herausforderung erging damals – wie heute – vor allem von der Gentechnik. 1990
erfolgte die Gründung des Interfakultären Zentrums für Ethik in den
Wissenschaften (Sprecher: Dietmar Mieth, stellv. Sprecher: Reiner
Wimmer). Von 1990 bis 1993 nahm Klaus Steigleder die Position des
wissenschaftlichen Koordinators des Ethik-Zentrums wahr, von 1993 bis
2001 wurde diese von Marcus Düwell bekleidet, der anschließend einen
Ruf auf den Lehrstuhl für Philosophische Ethik an der Universität
Utrecht annahm. Klaus Steigleder hat die Professur „Ethik in Medizin
und Biowissenschaften“ am Institut für Philosophie der Ruhr-Universität
Bochum inne. Für
die Möglichkeit der Institutionalisierung einer interdisziplinären
Ethik in den Wissenschaften an der Universität Tübingen war es von
besonderer Bedeutung, dass sich seit 1985 außer den bereits genannten
Professoren neben Hochschullehrern aus den geistes-
und sozial-wissenschaftlichen
Fakultäten (Oswald Bayer, Dieter Cansier, Gerhard Kaminski, Otfried
Höffe, Volker Rittberger u.a.) auch ProfessorInnen aus den Fakultäten
für Biologie (insbesondere Vera Hemleben und Hans Zähner sowie außerdem
Volkmar Braun, Friedrich Götz, Karl Poralla, Werner Schmidt,
Hans-Ulrich Schnitzler u.a.) und für Medizin
(Johannes Dichgans, Dietrich Niethammer, Peter Kaiser, u.a.) sowie
des Max-Planck-Instituts für
Entwicklungsbiologie (Valentin Braitenberg, Alfred Gierer, Peter
Hausen) und den Fakultäten für
Mathematik (Manfred Wolff), Physik
(Günter Mack) und Informatik
(Herbert Klaeren, Rüdiger Loos) für die Förderung und Etablierung
einer Ethik in den Wissenschaften engagierten. 1991
wurde das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierte
Graduiertenkolleg „Ethik in den Wissenschaften“ eingerichtet, das
seit 1992 von Prof. Dr. Reiner Wimmer geleitet wurde und nach der
maximalen Förderdauer von neun Jahren bis 2000 am IZEW bestand. Zum Trägerkreis
dieses Graduiertenkollegs gehörten neben dem Philosophen Reiner Wimmer
(Sprecher des Kollegs) und dem Theologen Dietmar Mieth (stellv. Sprecher
des Kollegs) 17 weitere Hochschullehrer aus insgesamt neun verschiedenen
Fakultäten. Interdisziplinäre
Ethik in den Wissenschaften ist im IZEW somit kein Lippenbekenntnis,
sondern wird dort real praktiziert. Dies macht auch die Struktur der
Leitungsgremien deutlich. Im wissenschaftlichen Rat des IZEW sind fünf
Fakultäten mit entsandten HochschullehrerInnen vertreten. Diese sind
derzeit die Fakultät für Philosophie und Geschichte (Reiner Wimmer),
die Evangelisch-Theologische Fakultät (Eilert Herms), die
Katholisch-Theologische Fakultät (Dietmar Mieth), die Medizinische
Fakultät (Olaf Rieß, Urban Wiesing) und die Fakultät für Biologie
(Vera Hemleben, Eve-Marie Engels). Die Inhaber der Lehrstühle für
Ethik in den Biowissenschaften und Ethik in der Medizin sind geborene
Mitglieder des wissenschaftlichen Rates des Zentrums (Vorsitz: Vera
Hemleben). Zusätzlich gehören weitere Hochschullehrer aus der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Dieter Cansier), der
Juristischen Fakultät (Kristian Kühl, Martin Nettesheim) und der
Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Thomas Hauschild) dem
wissenschaftlichen Rat an. Der Wissenschaftliche Rat wählt aus seinen
Reihen den Vorstand, der aus drei Mitgliedern besteht. Die/der
Sprecher/in des Vorstandes ist zugleich die/der Sprecher/in des IZEW.
Seit 2001 ist dies Eve-Marie Engels. Die
das IZEW leitenden Professorinnen und Professoren üben diese Tätigkeiten
zusätzlich zu ihren Aufgaben in den jeweiligen Fakultäten aus. Dies
gilt insbesondere für die Sprecherin/den Sprecher sowie für den
Vorstand und den Wissenschaftlichen Rat. Vor diesem Hintergrund wurde
eine Geschäftsstelle am IZEW eingerichtet, zu der nach mehreren
erfolgreichen Evaluationen zwei wissenschaftliche Koordinationsstellen
– eine davon unbefristet – und Verwaltungsstellen gehören.
Wissenschaftliche Koordinatoren sind der Akad. Rat Dr. Thomas Potthast
und Dr. Christoph Baumgartner. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen
Koordinatoren gehören u.a. die Unterstützung der Leitungsgremien des
IZEW, die Koordination und Administration der Geschäftsstelle des IZEW,
die Koordination und Betreuung von Forschungsprojekten, die externe
Kommunikation (Kooperationen, Anfragen, Öffentlichkeitsarbeit), die
Unterstützung der HochschullehrerInnen bei der Konzipierung und
Erstellung von Drittmittelanträgen für Forschungsprojekte und bei der
Konzipierung, Organisation und Moderation von Tagungen. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/izew/ Bei
der Evaluierung des Ethik-Zentrums im Jahre 1992 wurde die Einrichtung
von Fachethiklehrstühlen in der Fakultät für Biologie und in der
Medizinischen Fakultät als Dauer-professuren empfohlen. Die Lehrstühle
für Ethik in den
Biowissenschaften (Fakultät für Biologie) und für Ethik
in der Medizin (Medizinische Fakultät) wurden zunächst als
Professuren auf Zeit eingerichtet und besetzt und anschließend in
Dauerprofessuren umgewandelt. Die Universität Tübingen nimmt damit
eine in der deutschen Universitätslandschaft einzigartige Stellung ein,
da Ethiklehrstühle üblicherweise in Philosophischen und Theologischen
Fakultäten angesiedelt sind. Nach der Entfristung der Lehrstühle wurde
Eve-Marie Engels 1996 als erste Inhaberin des Lehrstuhls für Ethik in
den Biowissenschaften nach Tübingen berufen, 1998 nahm Urban Wiesing
seinen Ruf als erster Inhaber des Lehrstuhls für Ethik in der Medizin
an. Eve-Marie Engels und Urban Wiesing sind auch kooptierte Mitglieder
der Fakultät für Philosophie und Geschichte. Im
Folgenden sei der Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften etwas
ausführlicher dargestellt. Das Fach „Ethik in den
Biowissenschaften“ ist als Wahlpflichtfach ein etablierter Bestandteil
des Curriculum in der Fakultät für Biologie. In jedem Semester werden
Lehrveranstaltungen zu unterschiedlichen aktuellen und historischen
Themen-stellungen angeboten. Für Studierende des
Biologie-Diplomstudienganges bestehen mehrere alternative Möglichkeiten,
die Biologie mit einem Studium der Philosophie bzw. der Ethik zu verknüpfen.
Zur Auswahl stehen Philosophie
als nichtbiologisches Nebenfach
sowie Ethik in den
Biowissenschaften als biologisches
und nichtbiologisches Nebenfach. Es besteht zudem die Möglichkeit, nicht-experimentelle
(theoretische) Diplomarbeiten, Dissertationen (mit Ethik in den
Biowissenschaften als Haupt- oder Nebenfach bei der Promotion) und Habilitationen
sowie Zulassungsarbeiten für
den Lehramtsstudiengang zu Themenstellungen des Lehrstuhls anzufertigen.
Da Bio- bzw. Wissenschaftsethik nicht isoliert von allgemeineren
philosophischen und einzelwissenschaftlichen Zusammenhängen und
Fragestellungen betrieben werden kann, sieht der Lehrstuhl seine Aufgabe
in der Förderung der Philosophie
der Biowissenschaften im weiteren Sinne. Hierzu gehören vor allem
die drei Bereiche Ethik, Theorie und Geschichte
der Biowissenschaften. Auch in den beiden letztgenannten Bereichen können
Qualifikationsarbeiten angefertigt werden. Da Eve-Marie Engels Bioethik
in der oben erwähnten weiten Bedeutung des Begriffs versteht, umfasst
diese für sie neben der biomedizinischen Ethik die Natur-, Umwelt- und
ökologische Ethik, die Tierethik, die Ethik der Gentechnologie, die
Neuoethik u.a.. Vor allem die Möglichkeit der Promotion im Fach Ethik
in den Biowissenschaften bzw. der inter-disziplinären Promotion über
ein nichtexperimentelles Thema wird sehr gern von Studierenden des
Diplomstudiengangs wahrgenommen. Durch die Zugehörigkeit von Eve-Marie
Engels zur Philosophischen Fakultät werden die Lehrveranstaltungen auch
von PhilosophiestudentInnen besucht, so dass stets für einen regen
interdisziplinären Austausch gesorgt ist. Zudem besteht durch die
Kooptierung die Möglichkeit der Betreuung philosophischer
Qualifikationsarbeiten. Homepage:
http://www.uni-tuebingen.de/bioethik/index.htm Zum Lehrstuhl
für Ethik in der Medizin und zum Institut
für Ethik und Geschichte der Medizin siehe die Homepage: http://www.uni-tuebingen.de/medizinethik/ethik/index.html 2.3. Arbeitsbereiche des IZEW Wie
auf dem abgedruckten Organigramm deutlich wird, gibt es am IZEW drei große
Arbeitsbereiche: Forschung, Transfer
und Dokumentation. Eine detaillierte und umfassende Darstellung dieser
Bereiche würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Daher sollen hier
nur einige Projekte kurz vorgestellt werden. Auf der Homepage des IZEW
sind sämtliche Arbeitsbereiche mit laufenden und abgeschlossenen
Projekten sowie den durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen aufgeführt:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/izew/ap.html 2.3.1.
Forschung Die
wissenschaftsethische Forschung am IZEW umfasst ein breites
Themenspektrum aus unterschiedlichen Bereichsethiken. Hierzu gehören
Projekte zu ethischen Aspekten der Gentechnik bei Pflanze, Tier und
Mensch, zur Umweltethik, zur Tierethik, zur Ethik der Reproduktions- und
Transplantationsmedizin, zu ethischen Aspekten des Tissue Engineering,
zu ethischen Aspekten der Embryonenforschung, der Arbeitsbereich
„Geschlechterstudien – Ethik in den Wissenschaften“ sowie Projekte
zu Grundlagenfragen der Ethik in den Wissenschaften. Einen
besonderen Stellenwert nimmt die Graduiertenförderung
am IZEW ein. Trotz des zunehmenden Bedarfs an bioethischer Kompetenz
besteht in Deutschland nach wie vor ein erheblicher Mangel an
angemessenen Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Hauptgrund
hierfür ist unser Ausbildungssystem. Eine interdisziplinäre Kompetenz, wie sie für
eine fundierte bioethische Urteilsbildung erforderlich ist, lässt sich
über die etablierten Studiengänge mit ihren Spezialisierungen in
separat zu studierenden Fächern nur schwer erlangen. Diese Kompetenz
setzt vielmehr die Struktur einer interdisziplinären
Kooperation voraus, in der Vertreter verschiedener natur-, geistes-
und sozialwissenschaftlicher Disziplinen und der Medizin an gemeinsamen
Fragestellungen arbeiten. Ein interdisziplinäres
Graduiertenkolleg bietet daher die große Chance, eine solche
Struktur durch sein Forschungs- und Ausbildungsprogramm zu
institutionalisieren. Aus diesem Grunde liegt ein Schwerpunkt unserer
Arbeit in der Doktoranden- und Postdoktorandenförderung. Tübingen
eignet sich hierfür auf Grund seiner gewachsenen Infrastruktur auf
besondere Weise. Im IZEW ist die interdisziplinäre Kooperation bereits
erprobt und hat sich über viele Jahre hinweg bewährt. Wie
bereits erwähnt, war im IZEW von 1991 bis 2000 das Graduiertenkolleg
„Ethik in den Wissenschaften“ angesiedelt. Aus ihm sind etwa 35
Dissertationen und 6 Habilitationen zu den unterschiedlichsten
Themenstellungen der Ethik in den Wissenschaften hervorgegangen. In
Fortsetzung dieser Tradition wurde vom IZEW 2002 bei der DFG ein
weiteres Graduiertenkolleg beantragt, das 2003 bewilligt wurde und im
Januar 2004 seine Arbeit aufgenommen hat. Bewilligt wurden für die
Dauer von zunächst drei Jahren 15 Doktoranden- und 2 Postdocstipendien
sowie eine wiss. Koordinationsstelle. Mit diesem neuen
Graduiertenkolleg, das im Folgenden etwas detaillierter dargestellt
werden soll, wurde gegenüber dem ersten Graduiertenkolleg eine
Fokussierung auf die Bioethik
vorgenommen. Auch hierfür ist die Infrastruktur an der Tübinger
Universität besonders günstig. Hier gibt es seit 1996 und 1998 die
Fachethiklehrstühle für Ethik in den Biowissenschaften und für Ethik
in der Medizin, Ethikschwerpunkte in mehreren anderen Fakultäten sowie
eine Konzentration exzellenter biologischer und medizinischer
Forschungseinrichtungen, die für die Bioethik von besonderer Relevanz
sind. Der Trägerkreis des Graduiertenkollegs „Bioethik“ besteht aus
20 Professoren und Professorinnen aus neun verschiedenen Fakultäten.
Schwerpunktmäßig sind hier neben den geistes- und
kulturwissenschaftlichen Einrichtungen vor allem diejenigen
biologischen, medizinischen und informationswissenschaftlichen
Institutionen vertreten, die für die Bearbeitung der beiden
vorgestellten Bereiche unverzichtbar sind. Sprecherin des
Graduiertenkollegs ist Eve-Marie Engels, stellvertretende Sprecherin ist
Vera Hemleben. In
der Bioethik gibt es bereits zahlreiche etablierte Bereiche wie die ökologische
Ethik, die Tierethik, die Ethik der Reproduktions- und
Transplantationsmedizin. Andere Gebiete bilden jedoch ein Desiderat.
Daher konzentriert sich das Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs
„Bioethik“ auf drei thematische Schwerpunkte, die von den
StipendiatInnen bearbeitet werden. Diese sind 1.
die theoretischen Grundlagen der Bioethik 2.
ethische und wissenschaftstheoretische Aspekte der
Neurowissenschaften und 3.
ethische und wissenschaftstheoretische Aspekte des Umgangs mit
genetischer Information. Ad 1)
Obwohl sich die Bioethik in den vergangenen Jahrzehnten in viele
Bereichsethiken ausdifferenziert hat, gibt es zahlreiche
grundlagentheoretische Fragen, die einer eingehenden Bearbeitung bedürfen.
Sie betreffen sowohl die theoretischen Grundlagen der einzelnen
Bereichsethiken als auch die allgemeine Beziehung zwischen Ethik als
Moralphilosophie einerseits und Bioethik als anwendungs-bezogener
interdisziplinärer Bemühung mit dem Anspruch praxisrelevanter
Umsetzungsmöglichkeit andererseits. Aus diesem Grunde wird diesem
Problembereich ein eigener Schwerpunkt gewidmet. Ad 2)
Die Neurowissenschaften, worunter sowohl die klassischen Disziplinen der
Neurologie, Neurochirurgie und kognitiven
Neurobiologie als auch die Neuropharmakologie
und Neurotechnologien verstanden
werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gehirn und Nervensystem nehmen
für unseren Lebensvollzug eine zentrale Stellung ein. Wahrnehmung,
Erkenntnis, Sprache, Emotionen, Bewegungs- und Orientierungsvermögen
sind Grundbedingungen unserer Existenz und Welterschließung. Diese Vermögen
sind seit jeher ein bevorzugter Gegenstand der Philosophie. Dank ihrer
rasanten Erkenntnisfortschritte eröffnen uns nun die Neurowissenschaften
Einblicke in die materiellen Strukturen des Gehirns und
Nervensystems, die unseren kognitiven, emotiven und sensomotorischen Fähigkeiten
zugrunde liegen. Durch neurochirurgische
Eingriffe sowie nichtinvasive
Einblicke in das menschliche Gehirn und Nervensystem und seine
Funktionen mittels bildgebender Verfahren, durch die Entwicklung von
computergestützten Biofeedback-Systemen zur Eröffnung von
Kommunikationsmöglichkeiten für vollständig gelähmte PatientInnen können
uns die Neurowissenschaften dabei helfen, unsere Grenzen
und Spielräume besser zu verstehen und gegebenenfalls zu beeinflussen.
Die Kombination von natürlichen
und künstlichen Systemen und Geräten gewinnt zunehmend an Bedeutung. In die Neurotechnologie
als Kombination von Informatik, Mikrosystemtechnik, Neurochirurgie
werden große Hoffnungen für die Therapie von Krankheiten und für die
Kompensation des Verlusts verlorengegangener Vermögen gesetzt. Dasselbe
gilt für die Neurotransplantation. Damit stellen sich jedoch auch Fragen der
personalen Identität, ethisch vertretbarer Risiken, der Wahrung von
Persönlichkeitsrechten angesichts der mit dem Stichwort des „gläsernen
Gehirns“ berührten technischen Möglichkeiten. Ein weiteres
Themenfeld ist mit dem Begriff des „Enhancement“ angesprochen. Dabei
handelt es sich nicht um Therapien, sondern um Bestrebungen und Visionen
der Verbesserung oder Optimierung
menschlicher Leistungen. Hierbei geht es um den Einsatz von Psychostimulantien
oder gar um die Implantation
von technischen Hilfsmitteln in das Gehirn zur Steigerung oder
Erweiterung menschlicher Erkenntnis- und Wahrnehmungsleistungen über
das individual- oder für den Menschen artspezifische Maß hinaus. Obwohl
sich die Neurophilosophie im weiteren Sinne in den vergangenen Jahren
erheblich profiliert hat, gibt es noch keine Ethik
der Neurowissenschaften, die vergleichbar wäre mit anderen
Bereichsethiken der Bioethik. Aus diesem Grunde wurde hier ein
Schwerpunkt gesetzt. Ad 3)
Der Umgang mit genetischer Information spielt in zahlreichen Bereichen
der Biologie und Medizin sowie in deren Anwendungen eine zentrale Rolle.
Dies betrifft sowohl die Eingriffe in das Erbgut von Tieren und Pflanzen
durch die Gentechnik als auch die Entschlüsselung des genetischen
Codes, die Möglichkeiten der genetischen Diagnostik vor und während
der Schwangerschaft, der präsymptomatischen Diagnose zukünftig zu
erwartender Krankheiten bei bereits geborenen Menschen, den Einsatz von
Gentests sowie die Einrichtung von Gendatenbanken. Gerade beim Umgang
mit genetischer Information spielt die Vernetzung von Biologie mit
Informatik und die Herausbildung der Bioinformatik als Kombination von
Genetik, Informatik und Mathematik eine wichtige Rolle. Die
sich bei diesem Schwerpunkt stellenden ethischen und
wissenschaftstheoretischen Fragen reichen in zahlreiche Gebiete hinein
und betreffen sowohl die Frage des Umgangs mit menschlichen
Embryonen als auch die Persönlichkeits-rechte
Geborener bei der Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten und
Informationen über die genetische Ausstattung ihrer Spender. Sie
betreffen aber auch die Bedeutung zentraler Begriffe, allen voran des
Begriffs der Information, welcher nicht nur in den verschiedenen Einzelwissenschaften
unterschiedlich verwendet wird, sondern auch in der Genetik
selbst eine Wandlung erfahren hat. Die Anknüpfung an traditionelle
Fragen der Philosophie ergibt sich hier auf vielfache Weise, unter
anderem durch die immer wieder anzutreffende These des genetischen
Determinismus. Von
besonderer Bedeutung ist auch die Vernetzung
zwischen diesen drei Bereichen, da durch die Querverbindungen zwischen
den einzelnen Fachwissenschaften besondere ethische und
wissenschaftstheoretische Fragen aufgeworfen werden, deren Bearbeitung
wiederum Rückwirkungen auf die theoretischen Grundlagen dieser
Wissenschaften und der Bioethik selbst haben können. Zentraler
Bestandteil des Graduiertenkollegs ist ein sechssemestriges Ausbildungsprogramm,
das verschiedene Veranstaltungsformen kombiniert: Einführungsveranstaltungen
in die drei Schwerpunkte des Kollegs und die bioethischen,
moralphilosophischen und einzelwissenschaftlichen Grundlagen,
kontinuierlich stattfindende Doktorandenkolloquien, Arbeitsgruppen zu
Spezialfragen der Bioethik, Workshops, Vorlesungsreihen mit auswärtigen
Gästen und Sommerakademien. Darüber hinaus sollen die KollegiatInnen
aus den geisteswissenschaftlichen Fächern Praxiserfahrungen durch kurze
Labor- und Klinikpraktika
sammeln, während diejenigen aus den naturwissenschaftlich-medizinischen
Bereichen mit dem Handwerkszeug der Geisteswissenschaften vertraut
gemacht werden sollen. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/pdf/gkbioethik_info.pdf 2.3.2.
Transfer Im
Bereich „Transfer“ nimmt der Arbeitsbereich Schule
und Bildung, Ethisch-Philosophisches
Grundlagenstudium (EPG) am IZEW eine zentrale Stellung ein. Mit der
neuen „Wissenschaftlichen Prüfungsordnung für das Lehramt an
Gymnasien“ (WPO) vom 13. März 2001 wurde in die baden-württembergische
universitäre LehrerInnenausbildung ein Ethisch-Philosophisches
Grundlagenstudium (EPG) eingeführt. Seit dem Sommersemester 2001 müssen
alle Lehramts-studierenden im Laufe ihres Studiums zwei
Ethik-Lehrveranstaltungen absolvieren: eine Lehrveranstaltung zu
ethisch-philosophischen Grundfragen (2 SWS), eine Lehrveranstaltung zu
fach- bzw. berufsethischen Fragen (2 SWS). Im Rahmen dieser
Lehrveranstaltungen werden alle Studierenden für das Lehramt an
Gymnasien an die ethischen Dimensionen ihrer Fächer herangeführt und für
deren spezifische Probleme sensibilisiert; sie erwerben grundlegende
ethisch-philosophische Kenntnisse, die sie zur Bearbeitung fach- und
berufsethischer Fragen befähigen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Förderung
der notwendigen inter-disziplinären Dialogfähigkeit und Kooperation. Das
Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird für die Universität Tübingen
in einer speziellen EPG-Koordinationsstelle
koordiniert. Diese dient als Anlaufstelle rund um das EPG: Die Aufgabe
der Stelleninhaberinnen ist es, an der Universität Tübingen über das
EPG zu informieren, die interfakultäre Organisation des EPG zu unterstützen,
EPG-Lehrveranstaltungen anzubieten und das EPG fachwissenschaftlich zu
begleiten. Die Koordinationsstelle ist dem IZEW zugeordnet, in Fragen
der Lehre ist sie der Fakultät für Philosophie und Geschichte
zugeordnet. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/epg/ Die
Tübinger EPG-Koordinationsstelle arbeitet eng mit der Koordination des landesweiten
wissenschaftlichen Begleitprogramms zusammen, das ebenfalls am IZEW
angesiedelt ist. „Das
Ziel des wissenschaftlichen Begleitprogramms ist es, die Universitäten
und Fachbereiche beim Aufbau eines EPG-Lehrangebotes auf der
konzeptionellen und der didaktischen Ebene zu unterstützen. Eine der
gemeinsamen Aufgaben der Universitäten besteht darin, die Grundstruktur
der EPG-Lehrveranstaltungen, wie sie für die beiden Typen von Seminaren
in der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung festgeschrieben ist, auf die
einzelnen Fachwissenschaften oder Fachgruppen der Lehramtsstudienfächer
anzuwenden und in entsprechende Seminare umzusetzen. Beispiele: Wie könnte
etwa eine Einführung in die Ethik für Studierende der
Naturwissenschaften oder für Studierende der Literaturwissenschaften
aussehen? Wie kann ein Seminar fach- und berufsethische Fragestellungen
für spätere Erdkunde- oder Gemeinschaftskundelehrer(innen)
interdisziplinär thematisieren?“ Das
wissenschaftliche Begleitprogramm richtet sich insbesondere an die neu
eingerichteten EPG-Koordinationsstellen an den Universitäten des
Landes, an die Forschenden und Lehrenden an den Universitäten, die mit
dem EPG betraut sind oder sich an ihm beteiligen möchten und an alle am
EPG Interessierten. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/epg/begleitprogramm.html Da
die Grundlegung ethischer Kompetenz in der universitären
Lehrerausbildung aber erst ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn sie
eine Fortsetzung im Vorbereitungsdienst findet, wird zusätzlich das
Projekt „Ethisch-Philosophische
Grundlagen im Referendariat“ durchgeführt. „Sowohl die Kohärenz
und Kontinuität der Ausbildung als auch die Frage nach dem tatsächlichen
Effekt dieser Ausbildung für die Schule machen es…nötig,
ethisch-philosophische Grundlagenfragen der Fächer im
Vorbereitungsdienst gezielt zu reflektieren. Die Studienseminare spielen
die entscheidende Rolle, damit die Veränderung und Präzisierung des
Bildungsweges für Lehrerinnen und Lehrer auch in der Schule
‚ankommen’. Sie sind der Ort, an dem die Kompetenzen und Kenntnisse
aus dem EPG vertiefend aufgegriffen und für die Gestaltung von
Unterricht und Schulleben umgesetzt werden können.“ Das
Projekt arbeitet auf drei parallelen Ebenen: 1) Recherche sowohl der
bisherigen Ansätze in der Praxis als auch aus der theoretisch
wissenschaftlichen Diskussion, 2) breit angelegter Diskurs mit den
beteiligten Personen und Institutionen, 3) konzeptuelle Arbeit zur
Fortentwicklung vorhandener Ansätze und zur Implementierung neuer
Impulse. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/epg/referendariat.html 2.3.3.
Dokumentation Seit
Ende der achtziger Jahre wurde am IZEW eine Spezialbibliothek zur
interdisziplinären Ethik in den Wissenschaften aufgebaut. Der
Bibliotheksbestand umfasst inzwischen über 20.000 Dokumente. Seit dem
Jahr 2000 wird diese Bibliothek mit Unterstützung durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (2000-2003) und das Land
Baden-Württemberg zu einer europaweit größten wissenschaftsethischen
Spezialbibliothek mit Informations- und Dokumentationsstelle und
Online-Datenbank (LEWI) ausgebaut. Die Literatur kann somit systematisch
erschlossen und einer Online-Recherche zugänglich gemacht werden. Der
größte Teil des Bestandes ist inhaltlich durch ein Schlagwortsystem
erschlossen. Derzeit wird an der Überführung dieses kontrollierten
Schlagwortsystems in den Thesaurus „Ethik in den Biowissenschaften“
gearbeitet, der in einem Kooperationsprojekt unter Beteiligung des
Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (Bonn),
der Informations- und Dokumentationsstelle Ethik in der Medizin (Göttingen),
des IZEW sowie zwei weiteren internationalen Partnern aus Paris und
Washington D.C. (Kennedy Center for Ethics an der Georgetown University)
entwickelt wurde. Der Thesaurus „Ethik in den Biowissenschaften“
wird in Kürze auch den NutzerInnen der Datenbank als Recherchetool zur
Verfügung stehen. Mit Hilfe dieses hierarchischen Schlagwortsystems und
dessen Synonym- und Assoziationsverweisen können Literaturrecherchen
noch präziser durchgeführt werden, als es bisher bereits möglich war.
Die sich am IZEW im Aufbau befindliche Dokumentation „Ethik der
Biotechnologie“ erfasst die Literatur zu ethischen Fragestellungen,
die sich aus Forschung und Anwendung der Biotechnologie in
Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung und Umwelt ergeben.
Die Konzentration auf diesen Bereich erfolgt in Ergänzung zur Arbeit
der anderen Kooperationszentren, die sich vor allem auf die Literatur
zur medizinischen Ethik spezialisieren. Die
Dokumentationsstelle am IZEW bietet einen Dokumentenlieferdienst für
schwer zu beschaffende Zeitschriftenartikel und Buchbeiträge aus den
Beständen der Bibliothek des IZEW an. Die
Datenbank LEWI des IZEW wird auch in die integrative Literaturdatenbank
BELIT des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften
in Bonn (DRZE) eingespeist. Darüber hinaus lassen sich die Monografien
und Sammelbände der IZEW-Datenbank auch im OPAC der Universitätsbibliothek
Tübingen recherchieren. Die
Dokumentationsstelle und Internet-Datenbank „Ethik der
Biotechnologie“ stellt den deutschen Beitrag zu einer europäischen
Verbunddatenbank dar, die im Rahmen des am IZEW koordinierten Europäischen
Netzwerks zur Dokumentation der Ethik der Biotechnologie (ENDEBIT)
erstellt wird. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/bib/ 2.4. Ethik-Netzwerk
Baden-Württemberg
Im
Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
(MWK) wird am IZEW seit dem Jahr 2000 das Ethik-Netzwerk Baden-Württemberg
koordiniert, ein Zusammenschluss von Personen, die in Baden-Württemberg
zur Ethik forschen und lehren. Dieses Netzwerk verfolgt das Ziel, durch
intensive Kooperation der Beteiligten die verschiedenen bereits
vorhandenen Kompetenzen wechselseitig füreinander nutzbar zu machen. Es
soll dazu beitragen, in Baden-Württemberg eine hohe Qualität der Ethik
in Forschung und Lehre, aber auch deren adäquate Darstellung in der außerwissenschaftlichen
Öffentlichkeit dauerhaft zu sichern. Homepage:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/netzwerk-bawue/
3 Abschließende
Bemerkungen Bei
der Querschnittsevaluation der Lebenswissenschaften an den Baden-Württembergischen
Universitäten im Jahre 2001 wurde auch das Interfakultäre Zentrum für
Ethik in den Wissenschaften evaluiert. Die Gutachtergruppe beurteilte
das IZEW „als qualitativ herausragendes Alleinstellungsmerkmal“ der
Universität Tübingen „mit einer hohen nationalen und internationalen
Sichtbarkeit“. Die Berücksichtigung des IZEW im Rahmen einer
Evaluation biologischer und medizinischer Institutionen zeigt, welch
hoher Stellenwert dem Programm einer Ethik in den Wissenschaften, wie es vom Tübinger IZEW exemplarisch
praktiziert wird, beigemessen wird. Das IZEW ist ein konstitutiver
Bestandteil der Wissenschaftslandschaft mit Kooperationspartnern im In-
und Ausland geworden. Voraussetzung hierfür war und ist das unermüdliche
Engagement der beteiligten HochschullehrerInnen und Mitar-beiterInnen.
Fast 80 % des Etats des IZEW stammt aus Drittmitteln, die unter großem
persönlichen und zeitlichen Einsatz eingeworben werden müssen. Im
Februar 2003 sind das IZEW und der Lehrstuhl für Ethik in den
Biowissenschaften zusammen mit einigen anderen Instituten in ein von der
Universität neu errichtetes, zentral gelegenes Gebäude umgezogen. Das
IZEW genießt seitdem auch eine größere optische Sichtbarkeit. Literatur Düwell,
Marcus, Steigleder, Klaus (Hrsg.): Bioethik.
Eine Einführung. Frankfurt: Suhrkamp 2003. Engels,
Eve-Marie (Hrsg.): Biologie und
Ethik. Stuttgart: Reclam 1999 (1999a). Engels,
Eve-Marie: „Bioethik“, in: Metzler Lexikon Religion. Bd. 1 (1999), S. 159-164 (1999b). Engels,
Eve-Marie: „Die Herausforderung der Biotechniken für Ethik und
Anthropologie“ in: Die
biologische Machbarkeit des Menschen. Beiheft 2001 zur Berliner Theologischen Zeitschrift (BThZ), 18. Jg. (2001), S.
100-124. Engels,
Eve-Marie, Schubert, Lilian; „Bioethik“, in: Metzler
Lexikon Religion. Text- und Bildquellen, Filmographie, Zeittafeln,
Gesamtregister. Bd. 4. (2002), S. 320-323. Eser,
Uta, Potthast, Thomas: Naturschutzethik.
Eine Einführung für die Praxis. Baden-Baden: Nomos
Verlagsgesellschaft 1999. Jahr,
Fritz: „Bio = Ethik: Eine Umschau über die ethischen Beziehungen des
Menschen zu Tier und Pflanze”, in Kosmos, 24 (1927), S. 2-4. Krüger,
Lorenz: „Ethik der Wissenschaft – was könnte das sein? Ein Plädoyer
für einige Unterscheidungen“, in: Hans Michael Baumgartner, Hansjürgen
Staudinger (Hrsg.): Entmoralisierung
der Wissenschaft? Physik und Chemie. Paderborn: Wilhelm
Fink/Ferdinand Schöningh 1985, S. 88-91. Merton,
Robert: Entwicklung und Wandel von
Forschungsinteressen. Aufsätze zur Wissenschaftssoziologie.
Frankfurt: Suhrkamp 1985. Übersetzt von Reinhard Kaiser (The
Sociology of Science.
Theoretical
and Empirical Investigations. Chicago/London 1973.) Michel-Fabian,
Petra: Werte in der Umweltplanung. Ethische
Dimensionen und Lösungen am Beispiel der UVS.
Dortmund: Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur 2003. Nida-Rümelin,
Julian (Hrsg.): Angewandte Ethik.
Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch.
Stuttgart: Kröner 1996. Ott,
Konrad, Gorke, Martin (Hrsg.): Spektrum
der Umweltethik. Marburg: Metropolis 2000. Picht,
Georg: Wahrheit, Vernunft,
Verantwortung. Philosophische
Studien.
Stuttgart: Klett 1969. Potter,
van Rensselaer: „Bioethics,
the Science of Survival”, in: Perspectives
in Biology and Medicine, 14/1
(1970), S. 127-153. Potter,
van Rensselaer: Bioethics. Bridge
to the Future. Englewood Cliffs, New Jersey: Prentice-Hall 1971. Schlick,
Moritz: „Die Wende der Philosophie“ (1930/31), in: Hubert
Schleichert (Hrsg.): Logischer Empirismus – Der Wiener Kreis. München: Wilhelm Fink
1975. Wolf,
Ursula: Das Tier in der Moral. Frankfurt: Klostermann 1990, 2. Aufl. 2004. Anschrift Univ.-Prof.
Dr. Eve-Marie Engels Eberhard
Karls Universität Tübingen Interfakultäres
Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) und Lehrstuhl
für Ethik in den Biowissenschaften Fakultät
für Biologie Wilhelmstraße
19 72074
Tübingen Tel.:
07071 29 77191 Fax:
07071 29 5211 Email:
eve-marie.engels@uni-tuebingen.de
[1]
„Der Universalismus drückt sich unmittelbar in dem Grundsatz aus,
dass Wahrheitsansprüche, gleich welcher Herkunft, vorab
aufgestellten, unpersönlichen
Kriterien unterworfen werden müssen: sie müssen mit der
Beobachtung und dem bisher bestätigen Wissen übereinstimmen. Die
Annahme oder Zurückweisung von Behauptungen, die auf dem
Turnierplatz der Wissenschaft um ihre Anerkennung ringen, hängt
nicht von den individuellen oder sozialen Merkmalen ihrer Verfechter
ab; deren Rasse, Nationalität, Religion, Klasse und persönliche
Eigenschaften sind als solche irrelevant…ein Anglophobe kann die
Gravitationsgesetze nicht außer Kraft setzen.“ (Merton 1985, S.
90). [2]
„Kommunismus“ ist hier nicht im engeren Sinne zu verstehen,
„sondern in der umfassenden Bedeutung des gemeinsamen Besitzes von
Gütern…Die substantiellen Erkenntnisse der Wissenschaft sind
Produkt gesellschaftlicher Zusammenarbeit und werden der
Gemeinschaft überantwortet. Sie bilden ein gemeinsames Erbe, auf
das der individuelle Produzent nur sehr begrenzte Ansprüche erheben
kann. Ein grundlegendes Gesetz, das den Namen seines Entdeckers trägt,
geht doch nicht in den ausschließlichen Besitz dieses Entdeckers
oder seiner Erben über…“ (Merton a.a.O., S. 93). [3]
„Uneigennützigkeit (disinterestedness)…ist
nicht mit Altruismus gleichzusetzen, ebensowenig, wie man
interessiertes Handeln mit Egoismus identifizieren kann.“ „Disinterestedness“
beinhaltet z.B., der Versuchung zu widerstehen, sich zur
Verschaffung wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Reputation
und zur Ausschaltung von Konkurrenten unlauterer und unfairer Mittel
zu bedienen. Uneigennützigkeit wird durch ein „spezifisches
System institutioneller Kontrolle“ geprägt, „das sich auf ein
ganzes Spektrum verschiedenartiger Motive erstrecken kann“ und das
uneigennütziges Handeln zur Pflicht macht (Merton a.a.O., S. 96).
[4]
Der „organisierte Skeptizismus“ ist vielfältig mit den übrigen
Elementen des wissenschaftlichen Ethos verwoben. Er stellt sowohl
ein methodologisches als auch ein institutionelles Gebot dar. Merton
versteht darunter die „unvoreingenommene Prüfung von Glaubensüberzeugungen
anhand empirischer und logischer Maßstäbe“ (Merton a.a.O., S.
99). Mertons Annahme, der Wissenschaftler nehme „keine Rücksicht
auf die Trennung zwischen dem Heiligen und den Profanen, zwischen
dem, was unkritischen Respekt verlangt und dem, was objektiv
analysiert werden darf“, bedürfte einer ausführlicheren
Diskussion. Deren Gegenstand könnte z.B. die Frage sein, wie und ob
ein Evolutionsbiologe, der zur Erklärung der Entstehung von
Organismenarten einschließlich des Menschen von blinder, nicht
zielgerichteter Variation und natürlicher Selektion überzeugt ist,
gleichzeitig überzeugter Christ sein kann und will. Nicht alle
Evolutionsbiologen im darwinistischen Sinne sind bereit, den
christlichen Glauben am Maßstab der naturwissenschaftlichen
Evolutionstheorie zu messen und ihn gegebenenfalls aufzugeben. Hier
spreche ich nicht die Frage der wörtlichen Auslegung der biblischen
Schöpfungsgeschichte an, sondern die der Vereinbarkeit der Annahme
einer ungeplanten und in diesem Sinne zufälligen Entstehung von
Organismenarten einschließlich des Menschen und der Annahme, dass
das Lebendige einem göttlichen Schöpfungsplan entstammt. [5]
Für einen Überblick siehe die Sammelbände Nida-Rümelin 1996,
Engels 1999a, Ott/Gorke 2000, Düwell/Steigleder 2003, die Artikel
Engels 1999b und Engels/Schubert 2002 und die Monografien
Eser/Potthast 1999, Michel-Fabian 2003 und Wolf 2004. [6]
Zur Geschichte des Begriffs „Bioethik“ und seinen verschiedenen
Bedeutungen siehe Engels 1999a und die dort angegebenen Quellen. |
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