34. Bildungspolitisches Forum

 

Ethik in den Wissenschaften

Professorin Dr. Eve-Marie Engels, Universität Tübingen


Die zentrale Bedeutung der Wissenschaftsethik für die verschiedensten Bereiche von Wissenschaft und Technik gilt heute als unbestritten. Der steigende Bedarf an fundierter wissenschaftsethischer Urteilsbildung äußert sich in der Einrichtung von Ethikkommissionen und Ethikräten auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene, in der wachsenden Nachfrage nach Expertisen, Gutachten und Technikfolgenabschätzungsstudien und in dem allgemeinen öffentlichen Interesse an einer Auseinandersetzung mit wissenschaftsethischen Problemstellungen, insbesondere mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften. Bevor ich das Konzept einer „Ethik in den Wissenschaften“ des Tübinger Interfakultären Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) und dessen Struktur und Arbeitsbereiche vorstelle, werde ich zur Eingrenzung meines Themenbereichs zunächst einmal zwei Bedeutungen des Begriffs „Wissenschaftsethik“ voneinander unterscheiden. Anschließend werde ich mich ausführlich der Wissenschaftsethik in der zweiten Bedeutung des Wortes widmen, da diese aus einer besonderen Problemsituation heraus entstanden ist und im Mittelpunkt der Arbeit des Interfakultären Zentrums für Ethik in den Wissenschaften der Eberhard Karls Universität Tübingen steht.

 

1. 1. In der weiteren und für alle Wissenschaften, Natur- ebenso wie Geistes- und Sozialwissenschaften, geltenden Bedeutung des Begriffs bezeichnet „Wissenschaftsethik“ die Gesamtheit der moralischen Regeln für wissenschaftliches Arbeiten oder auch dasjenige Regelwerk von implizit vorausgesetzten oder explizit formulierten Normen und Werten, das Wissenschaftler in all ihrem wissenschaftlichen Handeln in Theorie und Praxis als verbindlich betrachten sollten. Hierzu gehören methodische Sorgfalt, Wahrhaftigkeit, Kollegialität, Fairness der Beurteilung und Pflichten wie die Weitergabe des Wissens und Könnens an die nächste Generation (vgl. Krüger 1985). Der Wissenschaftssoziologe Robert Merton benennt vier Komplexe von institutionellen Imperativen, die zugleich moralische und technische Vorschriften darstellen und das Ethos der modernen Wissenschaft ausmachen: Universalismus[1], Kommunismus[2], Uneigennützigkeit[3] und organisierter Skeptizismus[4]. Die Notwendigkeit einer institutionellen Verankerung dieser wissenschaftsethischen Spielregeln, unter Umständen auch bei Strafe von Sanktionen, zeigt sich vor allem bei eklatanten Verstößen gegen das wissenschaftliche Ethos, wie bei Fälschungen und anderen Arten des Betrugs. Ein aktuelles Beispiel für eine solche Kontrolle ist die durch die DFG vorgenommene Einrichtung einer international zusammengesetzten Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ im Anschluss an einen besonders schwerwiegenden Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

 

Dieses das wissenschaftliche Ethos bezeichnende Verständnis von Wissenschaftsethik setze ich in seinem Verpflichtungscharakter als selbstverständlich voraus. Es ist nicht das Thema meines Beitrages.

 

1. 2. Diejenige Wissenschaftsethik, mit der ich mich in meinem Beitrag befasse und deren Notwendigkeit und Dringlichkeit im Laufe des 20. Jahrhunderts zunehmend deutlich wurde, richtet sich auf die Herausforderungen, die von einzelnen Wissenschaften auf Grund der Besonderheiten ihrer Gegenstände ergehen und in der die Verantwortung des Wissenschaftlers für sein wissenschaftliches Handeln in anderer Weise im Vordergrund steht. Wissenschaftsethische Reflexionen dieser Art entstanden zunächst im Zusammenhang mit der Atomphysik und ihren Folgen, als deutlich wurde, welch verheerenden Konsequenzen physikalische Entdeckungen und ihre Umsetzung in die Praxis haben können.

 

Etwa seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts sind jedoch insbesondere die Lebenswissenschaften, Biologie und Medizin, und ihre neuen Techniken sowohl hinsichtlich ihrer Stellung in den Wissenschaften als auch in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend in den Vordergrund gerückt. Damit ging auch ein wachsendes ethisches Interesse einher.

 

Die Lebenswissenschaften zeichnen sich heute vor allem dadurch aus, dass die dem menschlichen Handeln ursprünglich von der Natur gesetzten Grenzen durch das rasante Entwicklungstempo dieser Wissenschaften und ihrer Techniken immer weiter und schneller hinausgeschoben oder gar überschritten werden, ohne dass der Umgang mit den neu eröffneten Handlungsspielräumen durch die herkömmlichen rechtlichen und ethischen Normsysteme geregelt wäre. Mit Biotechniken ist hier die Gesamtheit der biologischen und medizinischen Techniken gemeint, die einen Eingriff in pflanzliche, tierliche und menschliche Organismen ermöglichen (Engels 2001). Inzwischen lassen sich eine ganze Reihe von Grenzverschiebungen und Grenzüberschreitungen anführen, wobei ich diese Begriffe hier zunächst einmal rein deskriptiv verwende, ohne damit Wertungen zu verbinden. Die ethische Beurteilung dieser Grenzverschiebungen und Grenzüberschreitungen ist gerade die Aufgabe einer Ethik der Biowissenschaften. Diejenigen auch in der Öffentlichkeit meist diskutierten, zum Teil bereits realisierten, zum Teil für die Zukunft erwarteten Möglichkeiten von Grenzverschiebungen und -überschreitungen sind 1. Grenzverschiebungen am Anfang und am Ende des menschlichen Lebens durch die künstliche Befruchtung im Reagenzglas und durch die Transplantations- und Intensivmedizin, 2. die transgene Veränderung von Tieren und Pflanzen, 3. die sich im experimentellen Stadium befindliche Xenotransplantation, d.h. die artüberschreitende Transplantation lebender Zellen, Gewebe und Organe vom Tier auf den Menschen, 4. das Klonen nach der Dolly-Methode, d.h. der Transfer des Zellkerns aus einer Körperzelle eines erwachsenen Organismus in eine zuvor entkernte Eizelle, so dass der sich neu entwickelnde Organismus die identische Zellkern-DNA des erwachsenen Organismus enthält („genetische Kopie“), 5. die geplante Herstellung von Geweben und ggf. Organen aus Stammzellen, sei es aus embryonalen Stammzellen oder aus Körperstammzellen, 6. die Kombination der Eizelle eines Tieres mit dem Erbgut der Körperzelle eines Menschen, 7. die Entzifferung des menschlichen Genoms, von der ein tieferer Einblick in die menschliche Konstitution erwartet wird, als dies durch die rein phänotypische Betrachtung des Menschen und durch die Untersuchung von Chromosomen möglich war.

 

Es sind vor allem zwei Merkmale des wissenschaftlichen und biotechnischen Handelns, die einen besonderen Herausforderungscharakter haben:

 

Entitäten, die in der Natur bereits vorkommen und die wir aus natürlichen Zusammenhängen kennen, werden auf neue Weise erzeugt und in neue Zusammenhänge gestellt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist die In-vitro-Fertilisation. Statt im Leib einer Frau, in vivo, erfolgt die Befruchtung von Eizellen durch Samenzellen künstlich im extrakorporalen Kontext eines Reagenzglases im Labor, und der Embryo wird anschließend in den Mutterleib transferiert (Beispiel: Louise Brown, das 1978 geborene, erste sog. „Retortenbaby“). 2) Neue Entitäten, d.h. Entitäten, die als solche in der Natur nicht vorkommen, werden durch künstliche Methoden erzeugt. Das spektakulärste Beispiel hierfür ist das Klonen von Säugetieren durch somatischen Zellkerntransfer (somatic cell nucleus transfer, Abk. SCNT; Beispiel: Dolly, das Schaf). Obwohl Klonen in der Natur bei Pflanzen, Protozoen und anderen einfachen Organismen stattfindet, erfolgt es nicht bei Organismen, die sich zweigeschlechtlich fortpflanzen, wie dies bei Säugetieren der Fall ist. Diese Verschiebung und Überwindung natürlicher Grenzen durch die biologisch-medizinischen Wissenschaften und ihre Biotechniken hat zur Folge, dass zentrale traditionelle Begriffe und Entitäten, die uns von unseren lebensweltlichen Zusammenhängen her in ihrer von uns als natürlich erlebten Beschaffenheit vertraut sind, ihre Selbstverständlichkeit verlieren und neue Entitäten hinzukommen, über deren biologischen und moralischen Status wir uns erst Klarheit verschaffen müssen und für die wir gegebenenfalls neue Begrifflichkeiten finden müssen.

 

Gleichzeitig stehen wir vor der Notwendigkeit, die Grenzen und Spielräume unseres Handelns zu bestimmen und sie nach ethischen und rechtlichen Maßstäben zu reflektieren. Ob wir wollen oder nicht, wir haben gar keine andere Wahl, als uns in Bezug auf diese Herausforderungen zu positionieren. Die neuen Optionen können weitreichende Konsequenzen für uns alle als Individuen und Gesellschaft haben und bedürfen daher einer sorgfältigen Abwägung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte. Hierfür ist die Herausbildung eines möglichst fundierten bioethischen Urteilsvermögens erforderlich.

 

Die Frage einer Ethik der Wissenschaften stellt sich hier auf eine ganz andere Weise als beim zuvor thematisierten Wissenschaftsethos, das als Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis bestimmt worden ist und kennzeichnend für alle Wissenschaften sein muss. Bei den soeben dargestellten Beispielen aus Biologie und Medizin geht es vielmehr darum, auf Grund des besonderen Gegenstandscharakters der jeweiligen Entitäten (Embryonen in vitro, Klone, transgene Tiere usw.) die Grenzen und Spielräume der bei uns auch grundgesetzlich verankerten Freiheit der Wissenschaft zu bestimmen. Was hier gute wissenschaftliche Praxis im Sinne einer ethisch und moralisch verantwortlichen Praxis bedeutet, liegt nicht auf der Hand, sondern muss in einem Reflexionsprozess erst herausgearbeitet werden.

 

In dieser Situation einer normativen Verunsicherung, die sich für viele mit der Furcht vor einem ethischen und rechtlichen Vakuum verbindet, hat sich eine Wissenschaftsethik mit einem Schwerpunkt in der Ethik der Biowissenschaften, auch „Bioethik“ genannt, herausgebildet. Diese hat sich in verschiedene Bereichsethiken ausdifferenziert. Neben der Medizinethik gehören hierzu die Tierethik, die Naturethik, die ökologische Ethik und die Umweltethik, die Ethik der Gentechnologie[5] und die sich in Entstehung befindliche Neuroethik.

 

Die Bioethik kann definiert werden als ein Hauptgebiet der interdisziplinären, anwendungsbezogenen Ethik. Sie hat die Aufgabe, eine normative Verständigung über die Spielräume und Grenzen menschlichen Handelns im Umgang mit der lebendigen Natur einschließlich der Natur des Menschen herbeizuführen. Die Bioethik ist daher auch nicht gleichzusetzen mit biomedizinischer Ethik, sondern umfasst vom Gegenstand her alle Bereiche des Lebendigen, in Bezug auf die normativer Regelungsbedarf besteht. Dieses weite Verständnis von Bioethik wird auch durch die begriffs-geschichtliche Entstehung von „Bioethik“ (F. Jahr 1927) und „bioethics“ (van Rensselaer Potter 1970, 1971) unterstützt. Die Pioniere, welche diese Begriffe prägten, schränkten sie nicht auf die medizinische Ethik ein; und auch die bioethischen Debatten der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass natur- und tierethische Fragen sowie solche der Gentechnologie, die Pflanze, Tier und Mensch betreffen, zentrale Anliegen der Bioethik sind. [6]

 

Es wäre auch ein Missverständnis anzunehmen, dass bioethische Probleme sich darin erschöpfen, durch die Anwendung allgemeiner ethischer Prinzipien und Normen schon lösbar zu sein und Bioethik im Wesentlichen in der Anwendung von „Rezepten“ bestünde. Da die Gegenstände des wissenschaftlichen und biotechnischen Handelns selbst klärungsbedürftig sind, gehören zur Bioethik neben der Ethik eine gründliche Kenntnis der für den jeweiligen Regelungsbereich relevanten naturwissenschaftlichen Sachverhalte sowie anthropologische und naturphilosophische Reflexionen, d.h., eine erneute Verständigung über unser Menschen- und Naturbild.

 

Damit ist eine spezifische Besonderheit bioethischer Fragestellungen angesprochen, die auch ihre inhaltliche Bestimmung und ihren disziplinären Kontext charakterisiert. Diese Besonderheit besteht darin, dass wir es hier keineswegs ausschließlich mit Fragen der Ethik zu tun haben. Während in traditionellen philosophischen Konzeptionen von Ethik im wesentlichen Probleme der Begründung oder Rechtfertigung von Normen und Prinzipien im Vordergrund stehen, wobei über die zu beurteilenden Handlungsgegenstände weitgehend Klarheit und Einstimmigkeit besteht, sind wir im Rahmen bioethischer Diskurse mit einer ganz anderen, komplizierteren Situation konfrontiert, die zugleich den Grund für das Bedürfnis nach Bioethik und deren Notwendigkeit bildet. Konzepte, über die bislang weitgehend Einigkeit bestand oder zumindest zu bestehen schien sind nun selbst fragwürdig und erneut Gegenstand der Diskussion geworden. Hierzu gehören neben den bereits genannten Begriffen der menschlichen und außermenschlichen Natur der Begriff der Person und des personalen Lebens und Todes, der Beginn und das Ende menschlichen Lebens als eines schützenswerten Gutes, das Verständnis vom Embryo in vitro und vom Embryo in vivo, der biologische Status von Klonen, die nach der Dolly-Methode erzeugt wurden und anderes. Klärungsbedarf besteht hier zunächst einmal in Bezug auf den biologischen und ontologischen Status der betreffenden Entitäten. Erst im zweiten Schritt wäre dann zu fragen, ob auf sie existierende Wert- und Normsysteme anwendbar sind oder ob diese zu revidieren, zu modifizieren oder zu erweitern sind.

 

Weiterhin gehört zur Bioethik eine Risikobeurteilung (risk assessment) neuer Technologien, wozu nicht nur Risiken im engeren Sinne, z. B. mögliche Gefährdungen der Gesundheit, gehören, sondern auch Risiken im weiteren Sinne, worunter die Konsequenzen für Werte und Güter, die wir für unveräußerlich halten, sowie die Folgen für unser Menschen- und Naturbild, zu verstehen sind.

 

Obgleich die primären Zielsetzungen der Bioethik also normativer Art sind, ist sie nicht einer bestimmten Disziplin, etwa der philosophischen oder theologischen Ethik zuzuordnen, sondern lässt sich als eine Inter- bzw. Transdisziplin kennzeichnen.

 

Auf Grund ihrer besonderen Entstehungsbedingungen und ihrer Funktion liegt die Bioethik auf der Schnittstelle von Wissenschaft, Ethik, Politik und Öffentlichkeit. Ein wichtiger politischer Aspekt der Bioethik besteht darin, dass der Ruf nach Bioethik der gesellschaftliche Ausdruck einer öffentlichen Problemlage ist, auf die eine Bioethik zu antworten hat. Dies äußert sich in der Einrichtung spezieller Institutionen für Wissenschaftsethik, Bioethik und Technikfolgenabschätzung, von Ethikkommissionen und Nationalen Ethikräten, in der Formulierung von Empfehlungen und Resolutionen, in der Verabschiedung standesethischer Richtlinien und Gesetze sowie in Nationen übergreifenden Konventionen.

 

Bemerkenswert ist, dass sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte Rolle und Ansehen der Bioethik gewandelt haben. Während ihr lange Zeit der Vorwurf gemacht wurde, dass sie hinter den technologischen Entwicklungen herhinke und ihr allenfalls die Aufgabe einer Begleitreflexion zukomme, nimmt sie heute zunehmend die Funktion eines Sensors möglicher zukünftiger Risiken und Chancen wahr.

 

Diese Entwicklung der Wissenschaftsethik im Allgemeinen und der Bioethik im Besonderen steht in eklatantem Gegensatz zu den Prophezeiungen von Moritz Schlick, der im 1. Band der Zeitschrift Erkenntnis 1930/31 einen programmatischen Aufsatz mit dem Titel „Die Wende der Philosophie“ veröffentlichte. Hier äußerte er seine Überzeugung, dass wir uns mitten in einer endgültigen Wende der Philosophie befinden. Zwar werden „philosophische Schriftsteller … noch lange alte Scheinfragen diskutieren, aber schließlich wird man ihnen nicht mehr zuhören und sie werden Schauspielern gleichen, die noch eine Zeitlang fortspielen, bevor sie bemerken, dass die Zuschauer sich allmählich fortgeschlichen haben“ (Schlick 1975, S. 19). Wie Rudolf Carnap war Schlick der Auffassung, dass jede Wert- und Normphilosophie und damit auch eine normative Ethik sinnlos sei, da sich über die Wahrheit und Falschheit ihrer Aussagen nicht entscheiden lasse.

 

Weit davon entfernt, das gesamte Feld der Philosophie zu besetzen, musste die zu Beginn des 20. Jahrhunderts eng gefasste Wissenschaftstheorie einem weiteren und reicheren Verständnis von Wissenschaftsphilosophie weichen. Georg Picht fasst diese Entwicklung treffsicher in die Worte, dass „die Wissenschaft des 20. Jahrhunderts der Emanzipation von der Philosophie ihre Erfolge und ihre Struktur“ verdanke. „Gleichzeitig stellt sich heraus, dass diese Wissenschaft in ihrem heutigen Zustand eben deshalb nicht verantwortungsfähig ist, weil sie im Zuge ihrer Emanzipation von der Philosophie jene Bereiche möglicher wissenschaftlicher Erkenntnis aus dem Auge verloren hat, die erst sichtbar werden, wenn die Wissenschaft ihre eigenen Weltbezüge zum Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis macht. Von der Philosophie hat sich die Wissenschaft emanzipiert, aber die Probleme der Philosophie ist sie nicht losgeworden“ (Picht 1969, S. 370f).  

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Zur Entstehung des Interfakultären Zentrums für Ethik in den Wissenschaften und der Lehrstühle für Ethik in den Biowissenschaften und für Ethik in der Medizin

 

2.1. Zum Tübinger Programm einer Ethik in den Wissenschaften

 

Dem Programm einer Ethik in den Wissenschaften, wie es vom Tübinger Interfakultären Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) vorgeschlagen und vertreten wird, liegt ein spezielles Verständnis von Wissenschaftsethik zugrunde. Das Konzept einer Ethik in den Wissenschaften allgemein und hier als spezielle Beispiele einer Ethik in den Biowissenschaften und einer Ethik in der Medizin beinhaltet, dass ethische Fragestellungen, die der biowissenschaftlichen und medizinischen Arbeit und Tätigkeit in Theorie und Praxis erwachsen, in einer interdisziplinären Kooperation von BiowissenschaftlerInnen und MedizinerInnen mit ihren KollegInnen aus der Ethik und anderen Wissenschaftsbereichen gemeinsam benannt, analysiert, diskutiert und bewertet werden. Dieses Konzept ist für unterschiedliche normative Ansätze der Ethik offen. Wie bereits in Abschnitt 1.2 deutlich wurde, werden bioethische Probleme nicht im elfenbeinernen Turm erfunden, sondern entstehen im Kontext von Biologie und Medizin, und ihre Bearbeitung hat in engem Kontakt mit diesem Kontext zu erfolgen.

 

Eine so konzipierte Ethik in den Wissenschaften beinhaltet weder eine Bevormundung von Biologie und Medizin durch die Ethik, noch wird die Ethik zum Handlanger von Biologie und Medizin. Beide Sichtweisen würden verkennen, dass im Prozess einer interdisziplinären Verständigung jeder Kommunikationsteilnehmer Experte und Laie zugleich ist, und dies in einem zweifachen Sinne. Im Verlauf der interdisziplinären Zusammenarbeit erfahren wir nicht nur einen Wissenszuwachs durch das Expertenwissen aus anderen Disziplinen, sondern es entsteht damit für uns auch die Chance, die Annahmen des eigenen Faches oder der eigenen Position im Lichte der jeweils anderen Disziplinen zu überprüfen, sie neu zu interpretieren und sie gegebenenfalls zu erweitern und zu modifizieren. Interdisziplinäre Kooperation ist damit der Ausdruck einer fortwährenden Anstrengung um die Verständigung über einen gemeinsamen Gegenstand, den es möglichst umfassend aus unterschiedlichen Perspektiven zu  erkennen und zu beleuchten gilt.

 

 

2.2. Entstehung und Struktur des Tübinger IZEW im Überblick

 

In diesem Programm einer Ethik in den Wissenschaften spiegelt sich die Entstehungsweise des Tübinger Ethik-Zentrums wider. Die Initialzündung zur Einrichtung einer Ethik in den Wissenschaften ging 1985 von der Fakultät für Biologie aus, als der Inhaber des Lehrstuhls für Mikrobiologie, Hans Zähner, angesichts der rapiden Entwicklungen in seinem Fachgebiet und der Unvorhersehbarkeit der Anwendungen seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse beim damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Lothar Späth, einen Bedarf an Ethik in den Naturwissenschaften anmeldete. Der damalige Präsident der Universität Tübingen, Adolf Theis, unterstützte daraufhin die Initiative zur Gründung eines Gesprächskreises „Ethik in den Naturwissenschaften“. An ihm sollten sich möglichst viele HochschullehrerInnen aus den verschiedensten Disziplinen beteiligen, um mehrmals im Jahr fachübergreifende Fragestellungen zu ethisch relevanten Bereichen der Naturwissenschaften zu diskutieren und auch größere öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Als erstes ethisches Grundlagenpapier diente der Aufsatz „Was ist Ethik?“ des Philosophen Klaus Hartmann. Die Konzeption und Organisation dieses Gesprächskreises übernahm der katholische Theologe Dietmar Mieth, der einen Lehrstuhl für Theologische Ethik unter besonderer Berücksichtigung der Gesellschaftswissenschaften innehat. Zu diesem Gesprächskreis gehörten ProfessorInnen aus allen Fakultäten der Universität Tübingen einschließlich des Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie, aber auch ProfessorInnen aus Heidelberg, Stuttgart und Hohenheim. Aus ihm entstand bereits 1986 eine Forschungsstelle „Ethik in den Natur-wissenschaften“ (Geschäftsführung: Dietmar Mieth, Klaus Steigleder), und 1987 gab es einen einstimmigen Landtagsbeschluss auf Einrichtung eines Zentrums für Ethik in den Wissenschaften und der damit verbundenen Einrichtung zweier Professuren (zunächst als Gastprofessuren „Medizinische Ethik“ und „Ethik der Biotechnologie“).

 

Neben der Initiative der ProfessorInnen des Gesprächskreises wurde in den achtziger Jahren auch von studentischer Seite der Wunsch geäußert, innerhalb der Fakultät für Biologie das Fach „Ethik in den Biowissenschaften“ einzurichten, um den Studierenden in unmittelbarem Umgang mit ihren alltäglichen Fachproblemen die Möglichkeit einer ethischen Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen der Biologie in Theorie und Praxis zu ermöglichen. Eine besondere Herausforderung erging damals – wie heute – vor allem von der Gentechnik.

 

1990 erfolgte die Gründung des Interfakultären Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (Sprecher: Dietmar Mieth, stellv. Sprecher: Reiner Wimmer). Von 1990 bis 1993 nahm Klaus Steigleder die Position des wissenschaftlichen Koordinators des Ethik-Zentrums wahr, von 1993 bis 2001 wurde diese von Marcus Düwell bekleidet, der anschließend einen Ruf auf den Lehrstuhl für Philosophische Ethik an der Universität Utrecht annahm. Klaus Steigleder hat die Professur „Ethik in Medizin und Biowissenschaften“ am Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum inne.

 

Für die Möglichkeit der Institutionalisierung einer interdisziplinären Ethik in den Wissenschaften an der Universität Tübingen war es von besonderer Bedeutung, dass sich seit 1985 außer den bereits genannten Professoren neben Hochschullehrern aus den geistes- und sozial-wissenschaftlichen Fakultäten (Oswald Bayer, Dieter Cansier, Gerhard Kaminski, Otfried Höffe, Volker Rittberger u.a.) auch ProfessorInnen aus den Fakultäten für Biologie (insbesondere Vera Hemleben und Hans Zähner sowie außerdem Volkmar Braun, Friedrich Götz, Karl Poralla, Werner Schmidt, Hans-Ulrich Schnitzler u.a.) und für Medizin (Johannes Dichgans, Dietrich Niethammer, Peter Kaiser, u.a.) sowie des Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie (Valentin Braitenberg, Alfred Gierer, Peter Hausen) und den Fakultäten für Mathematik (Manfred Wolff), Physik (Günter Mack) und Informatik (Herbert Klaeren, Rüdiger Loos) für die Förderung und Etablierung einer Ethik in den Wissenschaften engagierten.

 

1991 wurde das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierte Graduiertenkolleg „Ethik in den Wissenschaften“ eingerichtet, das seit 1992 von Prof. Dr. Reiner Wimmer geleitet wurde und nach der maximalen Förderdauer von neun Jahren bis 2000 am IZEW bestand. Zum Trägerkreis dieses Graduiertenkollegs gehörten neben dem Philosophen Reiner Wimmer (Sprecher des Kollegs) und dem Theologen Dietmar Mieth (stellv. Sprecher des Kollegs) 17 weitere Hochschullehrer aus insgesamt neun verschiedenen Fakultäten.

 

Interdisziplinäre Ethik in den Wissenschaften ist im IZEW somit kein Lippenbekenntnis, sondern wird dort real praktiziert. Dies macht auch die Struktur der Leitungsgremien deutlich. Im wissenschaftlichen Rat des IZEW sind fünf Fakultäten mit entsandten HochschullehrerInnen vertreten. Diese sind derzeit die Fakultät für Philosophie und Geschichte (Reiner Wimmer), die Evangelisch-Theologische Fakultät (Eilert Herms), die Katholisch-Theologische Fakultät (Dietmar Mieth), die Medizinische Fakultät (Olaf Rieß, Urban Wiesing) und die Fakultät für Biologie (Vera Hemleben, Eve-Marie Engels). Die Inhaber der Lehrstühle für Ethik in den Biowissenschaften und Ethik in der Medizin sind geborene Mitglieder des wissenschaftlichen Rates des Zentrums (Vorsitz: Vera Hemleben). Zusätzlich gehören weitere Hochschullehrer aus der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Dieter Cansier), der Juristischen Fakultät (Kristian Kühl, Martin Nettesheim) und der Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Thomas Hauschild) dem wissenschaftlichen Rat an. Der Wissenschaftliche Rat wählt aus seinen Reihen den Vorstand, der aus drei Mitgliedern besteht. Die/der Sprecher/in des Vorstandes ist zugleich die/der Sprecher/in des IZEW. Seit 2001 ist dies Eve-Marie Engels.

 

Die das IZEW leitenden Professorinnen und Professoren üben diese Tätigkeiten zusätzlich zu ihren Aufgaben in den jeweiligen Fakultäten aus. Dies gilt insbesondere für die Sprecherin/den Sprecher sowie für den Vorstand und den Wissenschaftlichen Rat. Vor diesem Hintergrund wurde eine Geschäftsstelle am IZEW eingerichtet, zu der nach mehreren erfolgreichen Evaluationen zwei wissenschaftliche Koordinationsstellen – eine davon unbefristet – und Verwaltungsstellen gehören. Wissenschaftliche Koordinatoren sind der Akad. Rat Dr. Thomas Potthast und Dr. Christoph Baumgartner. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Koordinatoren gehören u.a. die Unterstützung der Leitungsgremien des IZEW, die Koordination und Administration der Geschäftsstelle des IZEW, die Koordination und Betreuung von Forschungsprojekten, die externe Kommunikation (Kooperationen, Anfragen, Öffentlichkeitsarbeit), die Unterstützung der HochschullehrerInnen bei der Konzipierung und Erstellung von Drittmittelanträgen für Forschungsprojekte und bei der Konzipierung, Organisation und Moderation von Tagungen.

 

Homepage: http://www.izew.uni-tuebingen.de/izew/

 

Bei der Evaluierung des Ethik-Zentrums im Jahre 1992 wurde die Einrichtung von Fachethiklehrstühlen in der Fakultät für Biologie und in der Medizinischen Fakultät als Dauer-professuren empfohlen. Die Lehrstühle für Ethik in den Biowissenschaften (Fakultät für Biologie) und für Ethik in der Medizin (Medizinische Fakultät) wurden zunächst als Professuren auf Zeit eingerichtet und besetzt und anschließend in Dauerprofessuren umgewandelt. Die Universität Tübingen nimmt damit eine in der deutschen Universitätslandschaft einzigartige Stellung ein, da Ethiklehrstühle üblicherweise in Philosophischen und Theologischen Fakultäten angesiedelt sind. Nach der Entfristung der Lehrstühle wurde Eve-Marie Engels 1996 als erste Inhaberin des Lehrstuhls für Ethik in den Biowissenschaften nach Tübingen berufen, 1998 nahm Urban Wiesing seinen Ruf als erster Inhaber des Lehrstuhls für Ethik in der Medizin an. Eve-Marie Engels und Urban Wiesing sind auch kooptierte Mitglieder der Fakultät für Philosophie und Geschichte.

 

Im Folgenden sei der Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften etwas ausführlicher dargestellt. Das Fach „Ethik in den Biowissenschaften“ ist als Wahlpflichtfach ein etablierter Bestandteil des Curriculum in der Fakultät für Biologie. In jedem Semester werden Lehrveranstaltungen zu unterschiedlichen aktuellen und historischen Themen-stellungen angeboten. Für Studierende des Biologie-Diplomstudienganges bestehen mehrere alternative Möglichkeiten, die Biologie mit einem Studium der Philosophie bzw. der Ethik zu verknüpfen. Zur Auswahl stehen Philosophie als nichtbiologisches Nebenfach sowie Ethik in den Biowissenschaften als biologisches und nichtbiologisches Nebenfach. Es besteht zudem die Möglichkeit, nicht-experimentelle (theoretische) Diplomarbeiten, Dissertationen (mit Ethik in den Biowissenschaften als Haupt- oder Nebenfach bei der Promotion) und Habilitationen sowie Zulassungsarbeiten für den Lehramtsstudiengang zu Themenstellungen des Lehrstuhls anzufertigen. Da Bio- bzw. Wissenschaftsethik nicht isoliert von allgemeineren philosophischen und einzelwissenschaftlichen Zusammenhängen und Fragestellungen betrieben werden kann, sieht der Lehrstuhl seine Aufgabe in der Förderung der Philosophie der Biowissenschaften im weiteren Sinne. Hierzu gehören vor allem die drei Bereiche Ethik, Theorie und Geschichte der Biowissenschaften. Auch in den beiden letztgenannten Bereichen können Qualifikationsarbeiten angefertigt werden. Da Eve-Marie Engels Bioethik in der oben erwähnten weiten Bedeutung des Begriffs versteht, umfasst diese für sie neben der biomedizinischen Ethik die Natur-, Umwelt- und ökologische Ethik, die Tierethik, die Ethik der Gentechnologie, die Neuoethik u.a.. Vor allem die Möglichkeit der Promotion im Fach Ethik in den Biowissenschaften bzw. der inter-disziplinären Promotion über ein nichtexperimentelles Thema wird sehr gern von Studierenden des Diplomstudiengangs wahrgenommen. Durch die Zugehörigkeit von Eve-Marie Engels zur Philosophischen Fakultät werden die Lehrveranstaltungen auch von PhilosophiestudentInnen besucht, so dass stets für einen regen interdisziplinären Austausch gesorgt ist. Zudem besteht durch die Kooptierung die Möglichkeit der Betreuung philosophischer Qualifikationsarbeiten.

 

Homepage: http://www.uni-tuebingen.de/bioethik/index.htm

 

Zum Lehrstuhl für Ethik in der Medizin und zum Institut für Ethik und Geschichte der Medizin siehe die Homepage:

http://www.uni-tuebingen.de/medizinethik/ethik/index.html

 

 

2.3. Arbeitsbereiche des IZEW

 

Wie auf dem abgedruckten Organigramm deutlich wird, gibt es am IZEW drei große Arbeitsbereiche: Forschung, Transfer und Dokumentation. Eine detaillierte und umfassende Darstellung dieser Bereiche würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Daher sollen hier nur einige Projekte kurz vorgestellt werden. Auf der Homepage des IZEW sind sämtliche Arbeitsbereiche mit laufenden und abgeschlossenen Projekten sowie den durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen aufgeführt:

 

http://www.izew.uni-tuebingen.de/izew/ap.html

 

2.3.1. Forschung

 

Die wissenschaftsethische Forschung am IZEW umfasst ein breites Themenspektrum aus unterschiedlichen Bereichsethiken. Hierzu gehören Projekte zu ethischen Aspekten der Gentechnik bei Pflanze, Tier und Mensch, zur Umweltethik, zur Tierethik, zur Ethik der Reproduktions- und Transplantationsmedizin, zu ethischen Aspekten des Tissue

Engineering, zu ethischen Aspekten der Embryonenforschung, der Arbeitsbereich „Geschlechterstudien – Ethik in den Wissenschaften“ sowie Projekte zu Grundlagenfragen der Ethik in den Wissenschaften.

 

Einen besonderen Stellenwert nimmt die Graduiertenförderung am IZEW ein. Trotz des zunehmenden Bedarfs an bioethischer Kompetenz besteht in Deutschland nach wie vor ein erheblicher Mangel an angemessenen Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Hauptgrund hierfür ist unser Ausbildungssystem. Eine interdisziplinäre Kompetenz, wie sie für eine fundierte bioethische Urteilsbildung erforderlich ist, lässt sich über die etablierten Studiengänge mit ihren Spezialisierungen in separat zu studierenden Fächern nur schwer erlangen. Diese Kompetenz setzt vielmehr die Struktur einer interdisziplinären Kooperation voraus, in der Vertreter verschiedener natur-, geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen und der Medizin an gemeinsamen Fragestellungen arbeiten. Ein interdisziplinäres Graduiertenkolleg bietet daher die große Chance, eine solche Struktur durch sein Forschungs- und Ausbildungsprogramm zu institutionalisieren. Aus diesem Grunde liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der Doktoranden- und Postdoktorandenförderung. Tübingen eignet sich hierfür auf Grund seiner gewachsenen Infrastruktur auf besondere Weise. Im IZEW ist die interdisziplinäre Kooperation bereits erprobt und hat sich über viele Jahre hinweg bewährt.

 

Wie bereits erwähnt, war im IZEW von 1991 bis 2000 das Graduiertenkolleg „Ethik in den Wissenschaften“ angesiedelt. Aus ihm sind etwa 35 Dissertationen und 6 Habilitationen zu den unterschiedlichsten Themenstellungen der Ethik in den Wissenschaften hervorgegangen.

 

In Fortsetzung dieser Tradition wurde vom IZEW 2002 bei der DFG ein weiteres Graduiertenkolleg beantragt, das 2003 bewilligt wurde und im Januar 2004 seine Arbeit aufgenommen hat. Bewilligt wurden für die Dauer von zunächst drei Jahren 15 Doktoranden- und 2 Postdocstipendien sowie eine wiss. Koordinationsstelle. Mit diesem neuen Graduiertenkolleg, das im Folgenden etwas detaillierter dargestellt werden soll, wurde gegenüber dem ersten Graduiertenkolleg eine Fokussierung auf die Bioethik vorgenommen. Auch hierfür ist die Infrastruktur an der Tübinger Universität besonders günstig. Hier gibt es seit 1996 und 1998 die Fachethiklehrstühle für Ethik in den Biowissenschaften und für Ethik in der Medizin, Ethikschwerpunkte in mehreren anderen Fakultäten sowie eine Konzentration exzellenter biologischer und medizinischer Forschungseinrichtungen, die für die Bioethik von besonderer Relevanz sind. Der Trägerkreis des Graduiertenkollegs „Bioethik“ besteht aus 20 Professoren und Professorinnen aus neun verschiedenen Fakultäten. Schwerpunktmäßig sind hier neben den geistes- und kulturwissenschaftlichen Einrichtungen vor allem diejenigen biologischen, medizinischen und informationswissenschaftlichen Institutionen vertreten, die für die Bearbeitung der beiden vorgestellten Bereiche unverzichtbar sind. Sprecherin des Graduiertenkollegs ist Eve-Marie Engels, stellvertretende Sprecherin ist Vera Hemleben.

 

In der Bioethik gibt es bereits zahlreiche etablierte Bereiche wie die ökologische Ethik, die Tierethik, die Ethik der Reproduktions- und Transplantationsmedizin. Andere Gebiete bilden jedoch ein Desiderat. Daher konzentriert sich das Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs „Bioethik“ auf drei thematische Schwerpunkte, die von den StipendiatInnen bearbeitet werden. Diese sind

 

1.       die theoretischen Grundlagen der Bioethik

2.       ethische und wissenschaftstheoretische Aspekte der Neurowissenschaften und

3.       ethische und wissenschaftstheoretische Aspekte des Umgangs mit genetischer Information.

 

Ad 1) Obwohl sich die Bioethik in den vergangenen Jahrzehnten in viele Bereichsethiken ausdifferenziert hat, gibt es zahlreiche grundlagentheoretische Fragen, die einer eingehenden Bearbeitung bedürfen. Sie betreffen sowohl die theoretischen Grundlagen der einzelnen Bereichsethiken als auch die allgemeine Beziehung zwischen Ethik als Moralphilosophie einerseits und Bioethik als anwendungs-bezogener interdisziplinärer Bemühung mit dem Anspruch praxisrelevanter Umsetzungsmöglichkeit andererseits. Aus diesem Grunde wird diesem Problembereich ein eigener Schwerpunkt gewidmet.

 

Ad 2) Die Neurowissenschaften, worunter sowohl die klassischen Disziplinen der Neurologie, Neurochirurgie und kognitiven Neurobiologie als auch die Neuropharmakologie und Neurotechnologien verstanden werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gehirn und Nervensystem nehmen für unseren Lebensvollzug eine zentrale Stellung ein. Wahrnehmung, Erkenntnis, Sprache, Emotionen, Bewegungs- und Orientierungsvermögen sind Grundbedingungen unserer Existenz und Welterschließung. Diese Vermögen sind seit jeher ein bevorzugter Gegenstand der Philosophie. Dank ihrer rasanten Erkenntnisfortschritte eröffnen uns nun die Neurowissenschaften Einblicke in die materiellen Strukturen des Gehirns und Nervensystems, die unseren kognitiven, emotiven und sensomotorischen Fähigkeiten zugrunde liegen. Durch neurochirurgische Eingriffe sowie nichtinvasive Einblicke in das menschliche Gehirn und Nervensystem und seine Funktionen mittels bildgebender Verfahren, durch die Entwicklung von computergestützten Biofeedback-Systemen zur Eröffnung von Kommunikationsmöglichkeiten für vollständig gelähmte PatientInnen können uns die Neurowissenschaften dabei helfen, unsere Grenzen und Spielräume besser zu verstehen und gegebenenfalls zu beeinflussen. Die Kombination von natürlichen und künstlichen Systemen und Geräten gewinnt zunehmend an Bedeutung. In die Neurotechnologie als Kombination von Informatik, Mikrosystemtechnik, Neurochirurgie werden große Hoffnungen für die Therapie von Krankheiten und für die Kompensation des Verlusts verlorengegangener Vermögen gesetzt. Dasselbe gilt für die Neurotransplantation. Damit stellen sich jedoch auch Fragen der personalen Identität, ethisch vertretbarer Risiken, der Wahrung von Persönlichkeitsrechten angesichts der mit dem Stichwort des „gläsernen Gehirns“ berührten technischen Möglichkeiten. Ein weiteres Themenfeld ist mit dem Begriff des „Enhancement“ angesprochen. Dabei handelt es sich nicht um Therapien, sondern um Bestrebungen und Visionen der Verbesserung oder Optimierung menschlicher Leistungen. Hierbei geht es um den Einsatz von Psychostimulantien oder gar um die Implantation von technischen Hilfsmitteln in das Gehirn zur Steigerung oder Erweiterung menschlicher Erkenntnis- und Wahrnehmungsleistungen über das individual- oder für den Menschen artspezifische Maß hinaus.

 

Obwohl sich die Neurophilosophie im weiteren Sinne in den vergangenen Jahren erheblich profiliert hat, gibt es noch keine Ethik der Neurowissenschaften, die vergleichbar wäre mit anderen Bereichsethiken der Bioethik. Aus diesem Grunde wurde hier ein Schwerpunkt gesetzt.

 

Ad 3) Der Umgang mit genetischer Information spielt in zahlreichen Bereichen der Biologie und Medizin sowie in deren Anwendungen eine zentrale Rolle. Dies betrifft sowohl die Eingriffe in das Erbgut von Tieren und Pflanzen durch die Gentechnik als auch die Entschlüsselung des genetischen Codes, die Möglichkeiten der genetischen Diagnostik vor und während der Schwangerschaft, der präsymptomatischen Diagnose zukünftig zu erwartender Krankheiten bei bereits geborenen Menschen, den Einsatz von Gentests sowie die Einrichtung von Gendatenbanken. Gerade beim Umgang mit genetischer Information spielt die Vernetzung von Biologie mit Informatik und die Herausbildung der Bioinformatik als Kombination von Genetik, Informatik und Mathematik eine wichtige Rolle.

 

Die sich bei diesem Schwerpunkt stellenden ethischen und wissenschaftstheoretischen Fragen reichen in zahlreiche Gebiete hinein und betreffen sowohl die Frage des Umgangs mit menschlichen Embryonen als auch die Persönlichkeits-rechte Geborener bei der Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten und Informationen über die genetische Ausstattung ihrer Spender. Sie betreffen aber auch die Bedeutung zentraler Begriffe, allen voran des Begriffs der Information, welcher nicht nur in den verschiedenen Einzelwissenschaften unterschiedlich verwendet wird, sondern auch in der Genetik selbst eine Wandlung erfahren hat. Die Anknüpfung an traditionelle Fragen der Philosophie ergibt sich hier auf vielfache Weise, unter anderem durch die immer wieder anzutreffende These des genetischen Determinismus.

 

Von besonderer Bedeutung ist auch die Vernetzung zwischen diesen drei Bereichen, da durch die Querverbindungen zwischen den einzelnen Fachwissenschaften besondere ethische und wissenschaftstheoretische Fragen aufgeworfen werden, deren Bearbeitung wiederum Rückwirkungen auf die theoretischen Grundlagen dieser Wissenschaften und der Bioethik selbst haben können.

 

Zentraler Bestandteil des Graduiertenkollegs ist ein sechssemestriges Ausbildungsprogramm, das verschiedene Veranstaltungsformen kombiniert: Einführungsveranstaltungen in die drei Schwerpunkte des Kollegs und die bioethischen, moralphilosophischen und einzelwissenschaftlichen Grundlagen, kontinuierlich stattfindende Doktorandenkolloquien, Arbeitsgruppen zu Spezialfragen der Bioethik, Workshops, Vorlesungsreihen mit auswärtigen Gästen und Sommerakademien. Darüber hinaus sollen die KollegiatInnen aus den geisteswissenschaftlichen Fächern Praxiserfahrungen durch kurze Labor- und Klinikpraktika sammeln, während diejenigen aus den naturwissenschaftlich-medizinischen Bereichen mit dem Handwerkszeug der Geisteswissenschaften vertraut gemacht werden sollen.

 

Homepage:

http://www.izew.uni-tuebingen.de/pdf/gkbioethik_info.pdf

 

2.3.2. Transfer

 

Im Bereich „Transfer“ nimmt der Arbeitsbereich Schule und Bildung, Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) am IZEW eine zentrale Stellung ein. Mit der neuen „Wissenschaftlichen Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien“ (WPO) vom 13. März 2001 wurde in die baden-württembergische universitäre LehrerInnenausbildung ein Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) eingeführt. Seit dem Sommersemester 2001 müssen alle Lehramts-studierenden im Laufe ihres Studiums zwei Ethik-Lehrveranstaltungen absolvieren: eine Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen (2 SWS), eine Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen (2 SWS). Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen werden alle Studierenden für das Lehramt an Gymnasien an die ethischen Dimensionen ihrer Fächer herangeführt und für deren spezifische Probleme sensibilisiert; sie erwerben grundlegende ethisch-philosophische Kenntnisse, die sie zur Bearbeitung fach- und berufsethischer Fragen befähigen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Förderung der notwendigen inter-disziplinären Dialogfähigkeit und Kooperation.

 

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird für die Universität Tübingen in einer speziellen EPG-Koordinationsstelle koordiniert. Diese dient als Anlaufstelle rund um das EPG: Die Aufgabe der Stelleninhaberinnen ist es, an der Universität Tübingen über das EPG zu informieren, die interfakultäre Organisation des EPG zu unterstützen, EPG-Lehrveranstaltungen anzubieten und das EPG fachwissenschaftlich zu begleiten. Die Koordinationsstelle ist dem IZEW zugeordnet, in Fragen der Lehre ist sie der Fakultät für Philosophie und Geschichte zugeordnet.

Homepage: http://www.izew.uni-tuebingen.de/epg/

 

Die Tübinger EPG-Koordinationsstelle arbeitet eng mit der Koordination des landesweiten wissenschaftlichen Begleitprogramms zusammen, das ebenfalls am IZEW angesiedelt ist.

 

„Das Ziel des wissenschaftlichen Begleitprogramms ist es, die Universitäten und Fachbereiche beim Aufbau eines EPG-Lehrangebotes auf der konzeptionellen und der didaktischen Ebene zu unterstützen. Eine der gemeinsamen Aufgaben der Universitäten besteht darin, die Grundstruktur der EPG-Lehrveranstaltungen, wie sie für die beiden Typen von Seminaren in der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung festgeschrieben ist, auf die einzelnen Fachwissenschaften oder Fachgruppen der Lehramtsstudienfächer anzuwenden und in entsprechende Seminare umzusetzen. Beispiele: Wie könnte etwa eine Einführung in die Ethik für Studierende der Naturwissenschaften oder für Studierende der Literaturwissenschaften aussehen? Wie kann ein Seminar fach- und berufsethische Fragestellungen für spätere Erdkunde- oder Gemeinschaftskundelehrer(innen) interdisziplinär thematisieren?“

 

Das wissenschaftliche Begleitprogramm richtet sich insbesondere an die neu eingerichteten EPG-Koordinationsstellen an den Universitäten des Landes, an die Forschenden und Lehrenden an den Universitäten, die mit dem EPG betraut sind oder sich an ihm beteiligen möchten und an alle am EPG Interessierten.

 

Homepage:

http://www.izew.uni-tuebingen.de/epg/begleitprogramm.html

 

Da die Grundlegung ethischer Kompetenz in der universitären Lehrerausbildung aber erst ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn sie eine Fortsetzung im Vorbereitungsdienst findet, wird zusätzlich das Projekt „Ethisch-Philosophische Grundlagen im Referendariat“ durchgeführt. „Sowohl die Kohärenz und Kontinuität der Ausbildung als auch die Frage nach dem tatsächlichen Effekt dieser Ausbildung für die Schule machen es…nötig, ethisch-philosophische Grundlagenfragen der Fächer im Vorbereitungsdienst gezielt zu reflektieren. Die Studienseminare spielen die entscheidende Rolle, damit die Veränderung und Präzisierung des Bildungsweges für Lehrerinnen und Lehrer auch in der Schule ‚ankommen’. Sie sind der Ort, an dem die Kompetenzen und Kenntnisse aus dem EPG vertiefend aufgegriffen und für die Gestaltung von Unterricht und Schulleben umgesetzt werden können.“ Das Projekt arbeitet auf drei parallelen Ebenen: 1) Recherche sowohl der bisherigen Ansätze in der Praxis als auch aus der theoretisch wissenschaftlichen Diskussion, 2) breit angelegter Diskurs mit den beteiligten Personen und Institutionen, 3) konzeptuelle Arbeit zur Fortentwicklung vorhandener Ansätze und zur Implementierung neuer Impulse.

 

Homepage:

http://www.izew.uni-tuebingen.de/epg/referendariat.html

 

2.3.3. Dokumentation

 

Seit Ende der achtziger Jahre wurde am IZEW eine Spezialbibliothek zur interdisziplinären Ethik in den Wissenschaften aufgebaut. Der Bibliotheksbestand umfasst inzwischen über 20.000 Dokumente. Seit dem Jahr 2000 wird diese Bibliothek mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (2000-2003) und das Land Baden-Württemberg zu einer europaweit größten wissenschaftsethischen Spezialbibliothek mit Informations- und Dokumentationsstelle und Online-Datenbank (LEWI) ausgebaut. Die Literatur kann somit systematisch erschlossen und einer Online-Recherche zugänglich gemacht werden. Der größte Teil des Bestandes ist inhaltlich durch ein Schlagwortsystem erschlossen. Derzeit wird an der Überführung dieses kontrollierten Schlagwortsystems in den Thesaurus „Ethik in den Biowissenschaften“ gearbeitet, der in einem Kooperationsprojekt unter Beteiligung des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (Bonn), der Informations- und Dokumentationsstelle Ethik in der Medizin (Göttingen), des IZEW sowie zwei weiteren internationalen Partnern aus Paris und Washington D.C. (Kennedy Center for Ethics an der Georgetown University) entwickelt wurde. Der Thesaurus „Ethik in den Biowissenschaften“ wird in Kürze auch den NutzerInnen der Datenbank als Recherchetool zur Verfügung stehen. Mit Hilfe dieses hierarchischen Schlagwortsystems und dessen Synonym- und Assoziationsverweisen können Literaturrecherchen noch präziser durchgeführt werden, als es bisher bereits möglich war. Die sich am IZEW im Aufbau befindliche Dokumentation „Ethik der Biotechnologie“ erfasst die Literatur zu ethischen Fragestellungen, die sich aus Forschung und Anwendung der Biotechnologie in Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung und Umwelt ergeben. Die Konzentration auf diesen Bereich erfolgt in Ergänzung zur Arbeit der anderen Kooperationszentren, die sich vor allem auf die Literatur zur medizinischen Ethik spezialisieren.

 

Die Dokumentationsstelle am IZEW bietet einen Dokumentenlieferdienst für schwer zu beschaffende Zeitschriftenartikel und Buchbeiträge aus den Beständen der Bibliothek des IZEW an.

 

Die Datenbank LEWI des IZEW wird auch in die integrative Literaturdatenbank BELIT des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften in Bonn (DRZE) eingespeist. Darüber hinaus lassen sich die Monografien und Sammelbände der IZEW-Datenbank auch im OPAC der Universitätsbibliothek Tübingen recherchieren.

Die Dokumentationsstelle und Internet-Datenbank „Ethik der Biotechnologie“ stellt den deutschen Beitrag zu einer europäischen Verbunddatenbank dar, die im Rahmen des am IZEW koordinierten Europäischen Netzwerks zur Dokumentation der Ethik der Biotechnologie (ENDEBIT) erstellt wird.

 

Homepage: http://www.izew.uni-tuebingen.de/bib/

 

2.4. Ethik-Netzwerk Baden-Württemberg

 

Im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) wird am IZEW seit dem Jahr 2000 das Ethik-Netzwerk Baden-Württemberg koordiniert, ein Zusammenschluss von Personen, die in Baden-Württemberg zur Ethik forschen und lehren. Dieses Netzwerk verfolgt das Ziel, durch intensive Kooperation der Beteiligten die verschiedenen bereits vorhandenen Kompetenzen wechselseitig füreinander nutzbar zu machen. Es soll dazu beitragen, in Baden-Württemberg eine hohe Qualität der Ethik in Forschung und Lehre, aber auch deren adäquate Darstellung in der außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit dauerhaft zu sichern.

 

Homepage: http://www.izew.uni-tuebingen.de/netzwerk-bawue/

 

 

3

 

Abschließende Bemerkungen

 

Bei der Querschnittsevaluation der Lebenswissenschaften an den Baden-Württembergischen Universitäten im Jahre 2001 wurde auch das Interfakultäre Zentrum für Ethik in den Wissenschaften evaluiert. Die Gutachtergruppe beurteilte das IZEW „als qualitativ herausragendes Alleinstellungsmerkmal“ der Universität Tübingen „mit einer hohen nationalen und internationalen Sichtbarkeit“. Die Berücksichtigung des IZEW im Rahmen einer Evaluation biologischer und medizinischer Institutionen zeigt, welch hoher Stellenwert dem Programm einer Ethik in den Wissenschaften, wie es vom Tübinger IZEW exemplarisch praktiziert wird, beigemessen wird. Das IZEW ist ein konstitutiver Bestandteil der Wissenschaftslandschaft mit Kooperationspartnern im In- und Ausland geworden. Voraussetzung hierfür war und ist das unermüdliche Engagement der beteiligten HochschullehrerInnen und Mitar-beiterInnen. Fast 80 % des Etats des IZEW stammt aus Drittmitteln, die unter großem persönlichen und zeitlichen Einsatz eingeworben werden müssen.

 

Im Februar 2003 sind das IZEW und der Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften zusammen mit einigen anderen Instituten in ein von der Universität neu errichtetes, zentral gelegenes Gebäude umgezogen. Das IZEW genießt seitdem auch eine größere optische Sichtbarkeit.

 

Literatur

 

 

Düwell, Marcus, Steigleder, Klaus (Hrsg.): Bioethik. Eine Einführung. Frankfurt: Suhrkamp 2003.

Engels, Eve-Marie (Hrsg.): Biologie und Ethik. Stuttgart: Reclam 1999 (1999a).

Engels, Eve-Marie: „Bioethik“, in: Metzler Lexikon Religion. Bd. 1 (1999), S. 159-164 (1999b).

Engels, Eve-Marie: „Die Herausforderung der Biotechniken für Ethik und Anthropologie“ in: Die biologische Machbarkeit des Menschen. Beiheft 2001 zur Berliner Theologischen Zeitschrift (BThZ), 18. Jg. (2001), S. 100-124.

Engels, Eve-Marie, Schubert, Lilian; „Bioethik“, in: Metzler Lexikon Religion. Text- und Bildquellen, Filmographie, Zeittafeln, Gesamtregister. Bd. 4. (2002), S. 320-323.

 

Eser, Uta, Potthast, Thomas: Naturschutzethik. Eine Einführung für die Praxis. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1999.

Jahr, Fritz: „Bio = Ethik: Eine Umschau über die ethischen Beziehungen des Menschen zu Tier und Pflanze”, in Kosmos, 24 (1927), S. 2-4.

Krüger, Lorenz: „Ethik der Wissenschaft – was könnte das sein? Ein Plädoyer für einige Unterscheidungen“, in: Hans Michael Baumgartner, Hansjürgen Staudinger (Hrsg.): Entmoralisierung der Wissenschaft? Physik und Chemie. Paderborn: Wilhelm Fink/Ferdinand Schöningh 1985, S. 88-91.

Merton, Robert: Entwicklung und Wandel von Forschungsinteressen. Aufsätze zur Wissenschaftssoziologie. Frankfurt: Suhrkamp 1985. Übersetzt von Reinhard Kaiser (The Sociology of Science. Theoretical and Empirical Investigations. Chicago/London 1973.)

Michel-Fabian, Petra: Werte in der Umweltplanung. Ethische Dimensionen und Lösungen am Beispiel der UVS. Dortmund: Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur 2003.

Nida-Rümelin, Julian (Hrsg.): Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch. Stuttgart: Kröner 1996.

Ott, Konrad, Gorke, Martin (Hrsg.): Spektrum der Umweltethik. Marburg: Metropolis 2000.

Picht, Georg: Wahrheit, Vernunft, Verantwortung. Philosophische Studien. Stuttgart: Klett 1969.

Potter, van Rensselaer: „Bioethics, the Science of Survival”, in: Perspectives in Biology and Medicine, 14/1 (1970), S. 127-153.

Potter, van Rensselaer: Bioethics. Bridge to the Future. Englewood Cliffs, New Jersey: Prentice-Hall 1971.

Schlick, Moritz: „Die Wende der Philosophie“ (1930/31), in: Hubert Schleichert (Hrsg.): Logischer Empirismus – Der Wiener Kreis. München: Wilhelm Fink 1975.

Wolf, Ursula: Das Tier in der Moral. Frankfurt: Klostermann 1990, 2. Aufl. 2004.

 

Anschrift

Univ.-Prof. Dr. Eve-Marie Engels

Eberhard Karls Universität Tübingen

Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)

und

Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften

Fakultät für Biologie

Wilhelmstraße 19

72074 Tübingen

Tel.: 07071 29 77191

Fax: 07071 29 5211

Email: eve-marie.engels@uni-tuebingen.de



[1] „Der Universalismus drückt sich unmittelbar in dem Grundsatz aus, dass Wahrheitsansprüche, gleich welcher Herkunft, vorab aufgestellten, unpersönlichen Kriterien unterworfen werden müssen: sie müssen mit der Beobachtung und dem bisher bestätigen Wissen übereinstimmen. Die Annahme oder Zurückweisung von Behauptungen, die auf dem Turnierplatz der Wissenschaft um ihre Anerkennung ringen, hängt nicht von den individuellen oder sozialen Merkmalen ihrer Verfechter ab; deren Rasse, Nationalität, Religion, Klasse und persönliche Eigenschaften sind als solche irrelevant…ein Anglophobe kann die Gravitationsgesetze nicht außer Kraft setzen.“ (Merton 1985, S. 90).  

[2] „Kommunismus“ ist hier nicht im engeren Sinne zu verstehen, „sondern in der umfassenden Bedeutung des gemeinsamen Besitzes von Gütern…Die substantiellen Erkenntnisse der Wissenschaft sind Produkt gesellschaftlicher Zusammenarbeit und werden der Gemeinschaft überantwortet. Sie bilden ein gemeinsames Erbe, auf das der individuelle Produzent nur sehr begrenzte Ansprüche erheben kann. Ein grundlegendes Gesetz, das den Namen seines Entdeckers trägt, geht doch nicht in den ausschließlichen Besitz dieses Entdeckers oder seiner Erben über…“ (Merton a.a.O., S. 93).

[3] „Uneigennützigkeit (disinterestedness)…ist nicht mit Altruismus gleichzusetzen, ebensowenig, wie man interessiertes Handeln mit Egoismus identifizieren kann.“ „Disinterestedness“ beinhaltet z.B., der Versuchung zu widerstehen, sich zur Verschaffung wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Reputation und zur Ausschaltung von Konkurrenten unlauterer und unfairer Mittel zu bedienen. Uneigennützigkeit wird durch ein „spezifisches System institutioneller Kontrolle“ geprägt, „das sich auf ein ganzes Spektrum verschiedenartiger Motive erstrecken kann“ und das uneigennütziges Handeln zur Pflicht macht (Merton a.a.O., S. 96). 

[4] Der „organisierte Skeptizismus“ ist vielfältig mit den übrigen Elementen des wissenschaftlichen Ethos verwoben. Er stellt sowohl ein methodologisches als auch ein institutionelles Gebot dar. Merton versteht darunter die „unvoreingenommene Prüfung von Glaubensüberzeugungen anhand empirischer und logischer Maßstäbe“ (Merton a.a.O., S. 99). Mertons Annahme, der Wissenschaftler nehme „keine Rücksicht auf die Trennung zwischen dem Heiligen und den Profanen, zwischen dem, was unkritischen Respekt verlangt und dem, was objektiv analysiert werden darf“, bedürfte einer ausführlicheren Diskussion. Deren Gegenstand könnte z.B. die Frage sein, wie und ob ein Evolutionsbiologe, der zur Erklärung der Entstehung von Organismenarten einschließlich des Menschen von blinder, nicht zielgerichteter Variation und natürlicher Selektion überzeugt ist, gleichzeitig überzeugter Christ sein kann und will. Nicht alle Evolutionsbiologen im darwinistischen Sinne sind bereit, den christlichen Glauben am Maßstab der naturwissenschaftlichen Evolutionstheorie zu messen und ihn gegebenenfalls aufzugeben. Hier spreche ich nicht die Frage der wörtlichen Auslegung der biblischen Schöpfungsgeschichte an, sondern die der Vereinbarkeit der Annahme einer ungeplanten und in diesem Sinne zufälligen Entstehung von Organismenarten einschließlich des Menschen und der Annahme, dass das Lebendige einem göttlichen Schöpfungsplan entstammt.

[5] Für einen Überblick siehe die Sammelbände Nida-Rümelin 1996, Engels 1999a, Ott/Gorke 2000, Düwell/Steigleder 2003, die Artikel Engels 1999b und Engels/Schubert 2002 und die Monografien Eser/Potthast 1999, Michel-Fabian 2003 und Wolf 2004.

[6] Zur Geschichte des Begriffs „Bioethik“ und seinen verschiedenen Bedeutungen siehe Engels 1999a und die dort angegebenen Quellen.