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Dokumente zum Bologna-Prozeß
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1 Die Magna Charta der Universitäten Bologna, 18. September 1988 Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität versammelt haben, vier Jahre vor dem endgültigen Verschwinden der Grenzen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und in der Hoffnung auf eine vertiefte Zusammenarbeit unter den Völkern Europas, in der Überzeugung, daß Völker und Staaten sich mehr denn je der Aufgabe bewusst werden sollten, die den Hochschulen in einer sich verändernden und zunehmend internationalen Gesellschaft zukommen wird, sind der Meinung 1. dass die Zukunft der Menschheit am Ende dieses Jahrtausends in hohem Maße von der kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung abhängt, die an Universitäten als den wahren Zentren der Kultur, Wissenschaft und Forschung stattfindet; 2. dass die Aufgabe der Universitäten, der jungen Generation Wissen zu vermitteln, die gesamte Gesellschaft betrifft, deren kulturelle, soziale und wirtschaftliche Zukunft besondere Bemühungen um ständige Weiterbildung erfordert; 3. dass die Universität eine Bildung und Ausbildung sicherstellen muss, welche es künftigen Generationen ermöglicht, zum Erhalt des umfassenden Gleichgewichts der natürlichen Umgebung und des Lebens beizutragen. Die unterzeichneten Rektoren und Präsidenten der Europäischen Universitäten verkünden vor den Staaten und dem Gewissen aller Völker jene Grundsätze, deren Beachtung es gegenwärtig und künftig den Universitäten erlauben wird, ihrer Aufgabe nachzukommen. Grundsätze 1. Eingebettet in Gesellschaften, die aufgrund geographischer und geschichtlicher Voraussetzungen je verschieden organisiert sind, sind Universitäten autonome Einrichtungen, die Kultur vermittels Forschung und Lehre schaffen, entfalten, hinterfragen und weiterreichen. Um sich den Anforderungen ihrer Zeit stellen zu können, müssen sie gegenüber allen politischen, wirtschaftlichen und ideologischen Mächten unabhängig sein. 2. An Universitäten müssen Lehre und Forschung untrennbar miteinander verbunden sein, da nur auf diese Weise ihre Wissensvermittlung der Entwicklung der gesellschaftlichen Bedürfnisse und Anforderungen einerseits sowie der Wissenschaft andererseits gerecht werden kann. 3. Die Freiheit der Forschung, der Lehre und der Ausbildung ist die Grundvoraussetzung des universitären Lebens. Deshalb müssen die öffentliche Gewalt ebenso wie die Universitäten selbst in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich diese Grundvoraussetzung sicherstellen. Da sie Intoleranz in jeder Form ablehnen und einen kontinuierlichen Dialog pflegen, sind die Universitäten privilegierte Stätten der Begegnung zwischen akademischen Lehrern, die befähigt sind, Wissen zu vermitteln und dieses durch Forschung und Innovation weiterzuentwickeln, und Studenten, die das Recht, den Willen und die Fähigkeiten haben, sich dieses Wissen anzueignen. Die Universitäten pflegen die Tradition des europäischen Humanismus und streben zugleich nach universalem Wissen. In der Erfüllung ihres Auftrags überschreiten die Universitäten alle geographischen und politischen Grenzen und bekräftigen die zwingende Notwendigkeit der gegenseitigen Kenntnis und der wechselseitigen Beeinflussung verschiedener Kulturen. Mittel Zur Verwirklichung dieser Ziele unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze bedarf die Universität wirksamer Mittel, die den Erfordernissen der Gegenwart entsprechen. 1. Zur Wahrung der Freiheit von Forschung und Lehre müssen allen Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Instrumentarien zur Verfügung stehen. 2. Die Auswahl der Lehrenden sowie die Regelung ihrer Rechte und Pflichten müssen von dem Grundsatz bestimmt sein, dass Forschung und Lehre nicht voneinander zu trennen sind. 3. Jede Universität muss, ungeachtet besonderer Umstände, ihren Studierenden die Freiheit gewähren und die Voraussetzungen schaffen, die sie zur Erreichung ihrer Bildungs- und Ausbildungsziele benötigen. 4. Die Universitäten – insbesondere in Europa --sehen im gegenseitigen Austausch von Informationen und Forschungsergebnissen sowie in der Förderung gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte das geeignete Instrument für die Weiterentwicklung des Wissens. Unter Rückbesinnung auf ihre geschichtlichen Wurzeln unterstützen sie deshalb den Austausch von Lehrenden und Studierenden. Zugleich betrachten sie die internationale Angleichung von arbeitsrechtlichen Regelungen, Titeln und Prüfungen (unter Beibehaltung nationaler Diplome) sowie die Vergabe von Stipendien als wesentlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben unter den heutigen Bedingungen. Im Namen ihrer jeweiligen Universitäten verpflichten sich die unterzeichneten Präsidenten und Rektoren, alles ihnen Mögliche zu tun, um zu erreichen, dass alle Staaten und relevanten internationalen Organisationen sich zunehmend vom Geist dieser Charta leiten lassen, in welcher der autonome Wille der Universitäten einstimmig zum Ausdruck kommt. Bologna, 18 September 1988 2 Sorbonne-Erklärung Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung der vier Minister Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens und Italiens Paris, Sorbonne, 25. Mai 1998 Der europäische Prozess ist in letzter Zeit um einige bedeutende Schritte weiter vorangetrieben worden. So wichtig diese aber auch sein mag: man sollte nicht vergessen, dass Europa nicht nur das Europa des Euro, der Banken und der Wirtschaft ist; es muss auch ein Europa des Wissens sein. Wir müssen auf die intellektuellen, kulturellen, sozialen und technischen Dimensionen unseres Kontinents bauen und sie stärken. Sie sind in großem Maße von ihren Universitäten geprägt worden, die weiterhin eine ganz entscheidende Rolle in deren Entwicklung spielen. Die Universitäten wurden in Europa vor ungefähr 750 Jahren gegründet. Unsere vier Länder sind stolz darauf, über einige der ältesten zu verfügen, die jetzt wichtige Jubiläen feiern, wie die Universität von Paris es heute tut. Damals reisten Studenten und Wissenschaftler umher und verbreiteten in kurzer Zeit ihr Wissen auf dem gesamten Kontinent. Heutzutage absolvieren zu viele unserer Studenten ihr Hochschulstudium, ohne den Vorteil zu nutzen, einen Teil der Studienzeit im Ausland zu verbringen. Wir sehen uns auch einer Zeit grundlegender Veränderungen im Bildungsbereich und am Arbeitsplatz gegenüber, einer Diversifizierung der Berufsausbildung, in der lebenslanges Lernen zu einer ganz klaren Verpflichtung wird. Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesellschaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten werden, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind. Ein offener europäischer Raum für Hochschulbildung birgt zahlreiche positive Perspektiven, wobei natürlich unsere Unterschiede berücksichtigt werden müssen; auf der anderen Seite ist es erforderlich, sich stets darum zu bemühen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und Rahmenbedingungen für das Lernen und Lehren zu schaffen, um die Mobilität zu steigern und eine noch engere Zusammenarbeit fördern zu können. Die internationale Anerkennung und Attraktivität unserer Bildungssysteme hängen unmittelbar damit zusammen, wie diese von außen und von innen gesehen werden. Es scheint ein System zu entstehen, in dem zwei große Zyklen, Studium und Postgraduiertenstudium, für den internationalen Vergleich und die Feststellung von Entsprechungen anerkannt werden sollten. Die Besonderheiten und die Flexibilität dieses Systems werden insbesondere durch die Anrechnung von Studienleistungen (wie bei dem Europäische Programm zur Anrechnung von Studienleistungen, ECTS) und Semestern erzielt. Somit können Leistungen derer anerkannt werden, die während ihrer Aus- oder Weiterbildung verschiedene europäische Universitäten besuchen wollen und in der Lage sein möchten, in angemessener Zeit einen akademischen Abschluss zu erwerben. Studenten sollten tatsächlich in der Lage sein, zu jedem Zeitpunkt ihrer berufliche Karriere und mit unterschiedlichen Erfahrungen Zugang zur Hochschule zu finden. Studenten sollte der Zugang zu unterschiedlichsten Studiengänge sowie auch zu multidisziplinären Studien ermöglicht werden; sie sollten in die Lage versetzt werden, sich Fremdsprachenkenntnisse anzueignen und neue Informationstechnologien anzuwenden. Die internationale Anerkennung des ersten Abschlusses als angemessene berufliche Qualifikation ist wichtig für den Erfolg dieses Unternehmens, mit dem wir uns darum bemühen, die Ausbildung an unseren Hochschulen für alle verständlich zu machen. Im Postgraduiertenzyklus könnte zwischen einem kürzeren Master-Studium und einer längeren Promotion mit Übergangsmöglichkeiten zwischen beiden gewählt werden. Bei beiden Postgraduiertenabschlüssen wird besonderes Gewicht auf Forschung und eigenständiges Arbeiten gelegt. Sowohl vor als auch nach dem ersten Hochschulabschluss sollten Studenten dazu ermutigt werden, mindestens ein Semester an einer Universität im Ausland zu studieren. Gleichzeitig sollten mehr Dozenten und Wissenschaftler in anderen europäischen Ländern als ihren Herkunftsländern arbeiten. Die stetig wachsende Unterstützung der Europäischen Union für die Mobilität der Studenten und Dozenten sollte voll ausgeschöpft werden. Die meisten Länder, nicht nur in Europa, haben erkannt, dass diese Entwicklung unterstützt werden sollte. Auf den Konferenzen der europäischen Rektoren, der Universitätspräsidenten, Gruppen von Experten und Wissenschaftlern in unseren jeweiligen Ländern hat man sich eingehend mit diesem Thema befasst. Letztes Jahr ist in Lissabon ein Abkommen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen innerhalb Europas verabschiedet worden. Das Abkommen beinhaltet einige grundlegende Anforderungen und stellt fest, dass die einzelnen Länder noch konstruktiver zusammen arbeiten könnten. Wenn man diese Schlussfolgerungen beherzigt, kann man darauf aufbauen und noch weiter gehen. Durch die entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union ist im Bereich der gegenseitigen Anerkennung berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse schon viel erreicht worden. Dennoch müssen unsere Regierungen noch einiges tun, um Mittel und Wege zu finden, damit erbrachte Studienleistungen angerechnet und die jeweiligen akademischen Abschlüsse schneller anerkannt werden. Wir gehen davon aus, dass zu diesem Zweck zusätzliche Abkommen zwischen Universitäten geschlossen werden. Eine progressive Harmonisierung der gesamten Rahmenbedingungen für unsere akademischen Abschlüsse und Ausbildungszyklen kann dadurch erzielt werden, dass bereits gesammelte Erfahrungen, gemeinsame Diplome, Pilot-Initiativen und der Dialog aller Betroffenen in verstärktem Maße gefördert werden. Wir verpflichten uns hiermit, uns für einen gemeinsamen Rahmen einzusetzen, um so die Anerkennung akademischer Abschlüsse im Ausland, die Mobilität der Studenten sowie auch ihre Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu fördern. Das Jubiläum der Universität von Paris, heute hier an der Sorbonne, gibt uns nun den ehrenvollen Anlass, uns darum zu bemühen, einen europäischen Raum für Hochschulbildung zu schaffen, in dem nationale Identitäten und gemeinsame Interessen interagieren und sich gegenseitig stärken können zum Wohle Europas, seiner Studenten und seiner Bürger allgemein. Wir rufen andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere europäische Staaten dazu auf, uns in diesem Bemühen zu unterstützen und rufen alle europäischen Universitäten dazu auf, die Position Europas in der Welt durch ständig verbesserte und moderne Bildung für seine Bürger zu festigen. Claude ALLEGRE, Minister für Bildung, Forschung und Technologie (Frankreich), Luigi BERLINGUER, Minister für öffentlichen Unterricht, Universitäten und Forschung (Italien), Tessa BLACKSTONE, Minister für Höhere Bildung (Großbritannien), Jürgen RÜTTGERS, Minister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Deutschland). 3 Der europäische Hochschulraum Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister 19. Juni 1999, Bologna Dank der außerordentlichen Fortschritte der letzten Jahre ist der europäische Prozeß für die Union und ihre Bürger zunehmend eine konkrete und relevante Wirklichkeit geworden. Die Aussichten auf eine Erweiterung der Gemeinschaft und die sich vertiefenden Beziehungen zu anderen europäischen Ländern vergrößern die Dimension dieser Realität immer mehr. Inzwischen gibt es in weiten Teilen der politischen und akademischen Welt sowie in der öffentlichen Meinung ein wachsendes Bewußtsein für die Notwendigkeit der Errichtung eines vollständigeren und umfassenderen Europas, wobei wir insbesondere auf seinen geistigen, kulturellen, sozialen und wissenschaftlich-techno-logischen Dimensionen aufbauen und diese stärken sollten. Inzwischen ist ein Europa des Wissens weitgehend anerkannt als unerläßliche Voraussetzung für gesellschaftliche und menschliche Entwicklung sowie als unverzichtbare Komponente der Festigung und Bereicherung der europäischen Bürgerschaft; dieses Europa des Wissens kann seinen Bürgern die notwendigen Kompetenzen für die Herausforderungen des neuen Jahrtausends ebenso vermitteln wie ein Bewußtsein für gemeinsame Werte und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen sozialen und kulturellen Raum. Stärkung stabiler, friedlicher und demokratischer Gesellschaften ist allgemein als wichtigstes Ziel anerkannt, besonders auch im Hinblick auf die Situation in Südosteuropa. Die Sorbonne-Erklärung vom 25. Mai 1998, die sich auf diese Erwägungen stützte, betonte die Schlüsselrolle der Hochschulen für die Entwicklung europäischer kultureller Dimensionen. Die Erklärung betonte die Schaffung des europäischen Hochschulraumes als Schlüssel zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung seiner Bürger und der Entwicklung des europäischen Kontinents insgesamt. Mehrere europäische Länder haben die Aufforderung, sich für die in der Erklärung dargelegten Ziele zu engagieren, angenommen und die Erklärung unterzeichnet oder aber ihre grundsätzliche Übereinstimmung damit zum Ausdruck gebracht. Die Richtung der Hochschulreformen, die mittlerweile in mehreren Ländern Europas in Gang gesetzt wurden, zeigt, daß viele Regierungen entschlossen sind zu handeln. Die europäischen Hochschulen haben ihrerseits die Herausforderungen angenommen und eine wichtige Rolle beim Aufbau des europäischen Hochschulraumes übernommen, auch auf der Grundlage der in der Magna Charta Universitatum von Bologna aus dem Jahre 1988 nieder-gelegten Grundsätze. Dies ist von größter Bedeutung, weil Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten gewährleistet, daß sich die Hochschul- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und den Fortschritten in der Wissenschaft laufend anpassen. Die Weichen sind gestellt, und das Ziel ist sinnvoll. Dennoch bedarf es kontinuierlicher Impulse, um das Ziel größere Kompatibilität und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme vollständig zu verwirklichen. Um sichtbare Fortschritte zu erzielen, müssen wir diese Entwicklung durch Förderung konkreter Maßnahmen unterstützen. An dem Treffen am 18. Juni nahmen maßgebliche Experten und Wissenschaftler aus allen unseren Ländern teil, und das Ergebnis sind sehr nützliche Vorschläge für die zu ergreifenden Initiativen. Insbesondere müssen wir uns mit dem Ziel der Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems befassen. Die Vitalität und Effizienz jeder Zivilisation läßt sich an der Attraktivität messen, die ihre Kultur für andere Länder besitzt. Wir müssen sicherstellen, daß die europäischen Hochschulen weltweit ebenso attraktiv werden wie unsere außergewöhnlichen kulturellen und wissenschaftlichen Traditionen. Wir bekräftigen unsere Unterstützung der in der Sorbonne-Erklärung dargelegten allgemeinen Grundsätze, und wir werden unsere Maßnahmen koordinieren, um kurzfristig, auf jeden Fall aber innerhalb der ersten Dekade des dritten Jahrtausends, die folgenden Ziele, die wir für die Errichtung des europäischen Hochschulraumes und für die Förderung der europäischen Hochschulen weltweit für vorrangig halten, zu erreichen: * Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern. * Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: * einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikations-ebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen. * Einführung eines Leistungspunktesystems -ähnlich dem ECTS- als geeignetes Mittel der Förderung größt-möglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, voraus-gesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt. * Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu ent-sprechenden Dienstleistungen; * für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen. * Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden. * Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich, insbesondere in bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Mobilitätsprojekte und integrierte Studien-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme. Wir verpflichten uns hiermit, diese Ziele - im Rahmen unserer institutionellen Kompetenzen und unter uneingeschränkter Achtung der Vielfalt der Kulturen, der Sprachen, der nationalen Bildungssysteme und der Autonomie der Universitäten - umzusetzen, um den europäischen Hochschulraum zu festigen. Dafür werden wir die Möglichkeit der Zusammenarbeit sowohl auf Regierungsebene als auch auf der Ebene der Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet der Hochschulen ausgewiesenen europäischen Nichtregierungsorganisationen nutzen. Wir erwarten, daß die Hochschulen wiederum prompt und positiv reagieren und aktiv zum Erfolg unserer Anstrengungen beitragen. In der Überzeugung, daß die Errichtung des europäischen Hochschulraumes ständiger Unterstützung, Überwachung und Anpassung an die sich unaufhörlich wandelnden Anforderungen bedarf, beschließen wir, uns spätestens in zwei Jahren wieder zu treffen, um die bis dahin erzielten Fortschritte und die dann zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten. 4 Auf dem Wege zum europäischen Hochschulraum Kommuniqué des Treffens der europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister am 19. Mai 2001 in Prag Zwei Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung und drei Jahre nach der Sorbonne-Erklärung sind die europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister, 32 Unterzeichner dieser Erklärungen, in Prag zusammen-gekommen, um eine Bilanz über die erzielten Fortschritte zu ziehen und um die Richtungen und Prioritäten für die kommenden Jahre in diesem Bereich abzustecken. Die Ministerinnen und Minister haben bestätigt, dass sie sich auch weiterhin für das Ziel der Errichtung des europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010 einsetzen werden. Die Durchführung dieses Treffens in Prag ist ein Symbol ihrer Bereitschaft, mit dem Blick auf die Erweiterung der Europäischen Union Gesamteuropa in diesen Prozess einzubeziehen. Die Ministerinnen und Minister begrüßten und erörterten den von der für die Umsetzung dieser Erklärungen geschaffenen Arbeitsgruppe vorgelegten Bericht "Förderung des Bologna-Prozesses" und stellten fest, dass die in der Bologna-Erklärung festgelegten Ziele bei den meisten Unterzeichnerstaaten und auch Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen eine breite Akzeptanz gefunden haben und von ihnen als Grundlage für die Entwicklung des Hochschulwesens genutzt werden. Die Ministerinnen und Minister haben bestätigt, dass die Anstrengungen zur Förderung der Mobilität fortgeführt werden müssen, um Studierende, Lehrende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter und das Verwaltungs-personal in die Lage zu versetzen, vom Reichtum des europäischen Hochschulraums, von seinen demokratischen Werten, von der Vielfalt der Kulturen, Sprachen und Hochschulsysteme zu profitieren. Die Ministerinnen und Minister haben die Ergebnisse der vom 29. bis 30. März 2001 in Salamanca durchgeführten Konferenz der europäischen Hochschuleinrichtungen und die Empfehlungen der vom 24. bis 25. März 2001 in Göteborg durchgeführten Konferenz der europäischen Studierenden zur Kenntnis genommen und das aktive Engagement der European University Association (EUA) und der National Unions of Students in Europe (ESIB) am Bologna-Prozess gewürdigt. Die vielen weiteren Initiativen zur Förderung dieses Prozesses haben sie ebenfalls zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Ministerinnen und Minister nahmen auch die konstruktive Unterstützung der Europäischen Kommission zur Kenntnis. Die Ministerinnen und Minister stellten fest, dass in den meisten Ländern die in der Deklaration empfohlenen Aktivitäten bezüglich der gestuften Abschlussgrade intensiv und umfassend in Angriff genommen worden sind. Besonders hoben sie die Arbeiten zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung hervor. Die Ministerinnen und Minister sind sich der Notwendigkeit bewusst, bei der Bewältigung der im Zusammenhang mit der transnationalen Bildung entstehenden Herausforderungen zusammenzuarbeiten. Sie heben auch hervor, dass es notwendig ist, den Aspekt des lebensbegleitenden Lernens bei der Gestaltung der Bildungssysteme zu berücksichtigen. Weitere Maßnahmen nach den 6 Zielen des Bologna-Prozesses Die in der Bologna-Erklärung festgelegt, bestätigten die Ministerinnen und Minister, dass die Errichtung des europäischen Hochschulraums eine Bedingung für die Erhöhung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschuleinrichtungen in Europa ist. Sie unterstützten die Auffassung, dass Hochschulausbildung als ein öffentliches Gut zu betrachten und dass sie eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung ist und bleibt (Regelungen usw.), und dass die Studierenden gleichberechtigte Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sind. Aus dieser Sicht haben die Ministerinnen und Minister die weitere Entwicklung in diesem Bereich wie folgt kommentiert: Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse Die Ministerinnen und Minister fordern die Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen auf, die nationale Gesetzgebung und die europäischen Instrumente für die Erleichterung der akademischen und beruflichen Anerkennung von Ausbildungen, Abschlüssen und sonstigen Zertifikaten voll auszuschöpfen, damit die Bürger ihre Qualifikationen, Kompetenzen und Fertigkeiten überall im europäischen Hochschulraum effizient nutzen können. Die Ministerinnen und Minister fordern bestehende Organisationen und Netzwerke, wie beispielsweise NARIC und ENIC auf, auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene die einfache, effiziente und gerechte Anerkennung zu fördern, um der Vielfalt der Qualifikationen gebührend Rechnung zu tragen. Einführung eines Systems, das im wesentlichen auf zwei Hauptstufen fußt Mit Genugtuung haben die Ministerinnen und Minister festgestellt, dass das Ziel – die Einführung gestufter Abschlussgrade, die auf zwei Hauptstufen basieren, wobei Hochschulausbildung als Undergraduate- Studium und Graduate-Studium definiert wird – in Angriff genommen und erörtert worden ist. Einige Länder haben diese Struktur bereits eingeführt, und einige weitere Länder sind stark daran interessiert. Es ist wichtig festzustellen, dass in vielen Ländern die Abschlüsse als Bachelor und Master oder vergleichbare zweistufige Abschlüsse an Universitäten und an anderen Hochschuleinrichtungen erworben werden können. Die zu einem Abschluss führenden Programme können und sollten unterschiedliche Orientierungen und verschiedene Profile haben, um der Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bedürfnisse gerecht werden zu können - eine Schlussfolgerung, die auf dem Seminar über Bachelor-Abschlüsse im Februar 2001 in Helsinki gezogen wurde. Einrichtung eines Leistungspunktesystems Die Ministerinnen und Minister betonten, dass es im Interesse einer größeren Flexibilität beim Lernen und bei der Weiterbildung notwendig ist, gemeinsame Eckpunkte für Qualifikationen, gestützt auf ein Leistungspunktesystem wie das ECTS oder ein ECTS-kompatibles System, das sowohl die Übertragbarkeit (Anrechnung) als auch die Kumulation von Leistungspunkten ermöglicht, einzuführen. Gemeinsam mit gegenseitig anerkannten Qualitätssicherungssystemen erleichtern solche Möglichkeiten den Studenten den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt und erhöhen die Kompatibilität, Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen. Die allgemeine Nutzung eines derartigen Leistungspunktesystems und des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) wird Fortschritte in diese Richtung fördern. Förderung der Mobilität Die Ministerinnen und Minister bekräftigten, dass das Ziel der Verbesserung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern und Verwaltungs-personal - wie in der Bologna-Erklärung formuliert - von größter Bedeutung ist. Deshalb bestätigten sie, dass sie sich dafür einsetzen werden, alle Hindernisse für die Freizügigkeit von Studierenden, Lehrenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern und Verwaltungspersonal zu beseitigen und hoben die soziale Dimension der Mobilität hervor. Sie nahmen die durch die Programme der Europäischen Kommission angebotenen Mobilitätsmöglichkeiten und die in diesem Bereich erreichten Fortschritte zur Kenntnis, z.B. den Beginn des vom Europäischen Rat in Nizza im Jahre 2000 gebilligten Aktionsplans zur Förderung der Mobilität . Förderung der europäischen Kooperation bei der Qualitätssicherung Die Ministerinnen und Minister billigten die entscheidende Rolle, die Qualitätssicherungssysteme bei der Sicherung hoher Qualitätsstandards und bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit von Qualifikationen überall in Europa spielen. Sie haben auch zu einer engeren Kooperation zwischen Anerkennungs- und Qualitätssicherungsnetzen aufgerufen. Sie betonten die Notwendigkeit einer engeren europäischen Kooperation und des gegenseitigen Vertrauens in die nationalen Qualitätssicherungssysteme und deren gegenseitige Akzeptanz. Sie haben weiterhin die Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen in deren Bemühen bestärkt, die besten Beispiele praktischer Umsetzung zu verbreiten und Szenarien für die gegenseitige Anerkennung von Mechanismen zur Evaluierung, Akkreditierung und Zertifikation zu erarbeiten. Die Ministerinnen und Minister haben die Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen, die nationalen Einrichtungen und das European Network of Quality Assurance in Higher Education (ENQA) aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen aus den Ländern, die nicht Mitglied der ENQA sind, bei der Einführung gemeinsamer Rahmengrundsätze zusammenzuarbeiten und die besten Beispiele aus der Praxis zu verbreiten. Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulwesen Um die wichtigen europäischen Dimensionen des Hochschulwesens weiter zu festigen und die Beschäftigungschancen für Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen, haben die Ministerinnen und Minister die Hochschulen aufgefordert, auf allen Ebenen die Entwicklung von Modulen, Kursen und Lehrplänen mit "europäischem" Inhalt, "europäischer" Orientierung oder Organisation auszubauen. Das betrifft insbesondere Module, Kurse und Lehrpläne für Abschlüsse, die partnerschaftlich von Institutionen aus verschiedenen Ländern angeboten werden und die zu einem anerkannten gemeinsamen Abschluss führen. Die Ministerinnen und Minister haben weiterhin folgende Punkte hervorgehoben: Lebensbegleitendes Lernen bzw. lebenslanges Lernen Lebensbegleitendes Lernen*) ist ein wichtiges Element des europäischen Hochschulraums. In einem zukünftigen Europa, das sich auf eine wissensbasierte Gesellschaft und Wirtschaft stützt, sind Strategien für das lebensbegleitende Lernen notwendig, um den Herausforderungen des Wettbewerbs und der Nutzung neuer Technologien gerecht zu werden und um die soziale Kohäsion, Chancengleichheit und Lebensqualität zu verbessern. Hochschuleinrichtungen und Studierende Die Ministerinnen und Minister hoben hervor, dass die Beteiligung der Universitäten und anderer Hochschuleinrichtungen und der Studierenden als kompetente, aktive und konstruktive Partner bei der Errichtung und Gestaltung des europäischen Hochschulraums notwendig ist und begrüßt wird. Die Einrichtungen haben klar gemacht, dass sie der Schaffung eines kompatiblen und effizienten, gleichzeitig aber auch diversifizierten und anpassungsfähigen europäischen Hochschulraums große Bedeutung beimessen. Die Ministerinnen und Minister wiesen weiterhin darauf hin, dass Qualität die grundlegende Bedingung für das Vertrauen in den europäischen Hochschulraum, für seine Relevanz, für Mobilität, Kompatibilität und Attraktivität ist. Die Ministerinnen und Minister würdigten die Beiträge zur Entwicklung von Studienprogrammen, welche die akademische Qualität mit Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungschancen kombinieren, und forderten die Hochschuleinrichtungen auf, auch weiterhin eine proaktive Rolle spielen. Die Ministerinnen und Minister bestätigten, dass die Studierenden an der Organisation und am Inhalt der Ausbildung an Universitäten und Hochschuleinrichtungen teilnehmen und sie beeinflussen sollten. Die Ministerinnen und Minister bestätigten auch die von den Studierenden erneut vorgebrachte Notwendigkeit, die soziale Dimension des Bologna- Prozesses zu berücksichtigen. Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums Die Ministerinnen und Minister stimmten darin überein, dass es wichtig ist, die Attraktivität des europäischen Hochschulraums für Studierende aus Europa und anderen Teilen der Welt zu erhöhen. Die weltweit leichte Verständlichkeit und Vergleichbarkeit europäischer Hochschulabschlüsse sollte durch die Entwicklung eines gemeinsamen Qualifikationsrahmens und durch in sich geschlossene Mechanismen zur Qualitätssicherung und Akkreditierung/Zertifizierung sowie durch mehr Informationen erhöht werden. Insbesondere hoben die Ministerinnen und Minister hervor, dass die Qualität der Hochschulausbildung und –forschung eine wichtige Determinante der internationalen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas ist und sein sollte. Die Ministerinnen und Minister stimmten darin überein, dass den Vorzügen eines europäischen Hochschulraums, gekennzeichnet durch Institutionen und Programmen mit verschiedenen Profilen, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Sie riefen die europäischen Länder zu einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Bewältigung der möglichen Folgewirkungen und der Gestaltung der Perspektiven einer transnationalen Bildung auf. Umsetzung der getroffenen Festlegungen und Fortsetzung der Kooperation Die Ministerinnen und Minister verpflichten sich, ihre auf den in der Bologna-Erklärung festgeschriebenen Zielen basierende Kooperation fortzusetzen, sich dabei auf die Ähnlichkeiten zwischen den Kulturen, Sprachen und nationalen Systemen zu stützen und deren Unterschiede zu nutzen sowie alle Möglichkeiten der Regierungskooperation und des laufenden Dialogs mit europäischen Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen und Studentenorganisationen sowie mit den Gemeinschaftsprogrammen voll auszuschöpfen. Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Beitritt neuer Mitglieder zum Bologna-Prozess auf der Basis von Anträgen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsministerinnen und Bildungs- und Wissenschaftsminister aus Ländern, für die die europäischen Gemeinschaftsprogramme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI oder TEMPUS-CARDS offen sind. Sie nahmen die Anträge Kroatiens, Zyperns und der Türkei an. Die Ministerinnen und Minister beschlossen, dass in der zweiten Hälfte 2003 in Berlin eine weitere Nachfolgekonferenz stattfinden wird, um über die Fortschritte Bilanz zu ziehen und Richtungen und Prioritäten für die nächsten Etappen auf dem Wege zum europäischen Hochschulraum festzulegen. Sie bestätigten die Notwendigkeit, für die Folgearbeiten einen institutionellen Rahmen zu schaffen, der aus einer Follow-up-Gruppe sowie einer Vorbereitungsgruppe besteht. Die Followup- Gruppe sollte aus Vertretern aller Unterzeichnerstaaten einschl. der neuen Teilnehmer und der Europäischen Kommission bestehen. Den Vorsitz sollte die jeweilige EU-Präsidentschaft übernehmen. Die Vorbereitungsgruppe sollte aus Vertretern der Gastgeberländer der vorangegangenen Ministertreffen und des nächsten Ministertreffens, von zwei EU-Mitgliedsstaaten und zwei Nicht-EU-Mitgliedsstaaten bestehen, wobei diese vier Vertreter von der Follow-up-Gruppe gewählt werden sollten. Die jeweilige EU-Präsidentschaft und die Europäische Kommission werden ebenfalls an der Vorbereitungsgruppe teilnehmen. Den Vorsitz in der Vorbereitungsgruppe wird der Vertreter des Gastgeberlandes für das nächste Ministertreffen übernehmen. Die European University Association, die European Association of Institutions of Higher Education (EURASHE), die National Unions of Students in Europe und der Europarat sollten bei den Nachfolgearbeiten konsultiert werden. Um den Prozess weiter voran zu treiben, sprachen sich die Ministerinnen und Minister dafür aus, dass die Gruppe für die Nachfolgearbeiten Seminare organisiert, um folgende Bereiche auszuloten: Kooperation bezüglich der Akkreditierung und Qualitätssicherung, Anerkennungsfragen und die Nutzung von Leistungspunktesystemen im Bologna-Prozess, Entwicklung gemeinsamer Abschlüsse, soziale Dimension mit besonderem Schwerpunkt auf Mobilitätshindernissen, Erweiterung des Bologna- Prozesses, lebensbegleitendes Lernen und Beteiligung der Studierenden. *) oder „lebenslanges Lernen“, letzterer Begriff stärker in der Schweiz gebraucht, ersterer stärker in Österreich und Deutschland; inhaltliche Interpretation aber synonym. |
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