33. Bildungspolitisches Forum

 

Der Bologna-Prozeß oder die Durchlässigkeit der europäischen Hochschulsysteme

Dr. Wedigo de Vivanco, Leiter der Abteilung Außenangelegenheiten der Freien Universität Berlin


Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrtausends wird im europäischen Hochschulbereich von den Auswirkungen der Bologna-Deklaration bestimmt. Diese von 29 europäischen Staaten unterzeichnete Erklärung beruht auf einem europäischen Diskurs, der mit der Magna Charta Universitatum von Bologna 1988 seinen Anfang nahm (Text siehe Dokument 1). Aus Anlaß der 900-Jahr-Feier der Universität Bologna verabschiedeten die daran teilnehmenden europäischen Universitätsrektoren die Magna Charta mit folgenden Schwerpunkten:

  • Die Bedeutung der Universität in der Gesellschaft,
  • das Gebot der Autonomie der Universitäten,
  • die Freiheit von Forschung und Lehre,
  • die Einheit von Forschung und Lehre,
  • gegenseitiger Austausch von Informationen und Forschungsergebnissen,
  • die Erklärung der europäischen Universitäten, sich an der Schaffung eines europäischen
    Hochschulraumes zu beteiligen.

 

Zehn Jahre später trafen sich die vier für die Hochschulbildung zuständigen Minister Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens und Italiens an der Pariser Sorbonne und unterzeichneten am 25. Mai 1998 die „Sorbonne-Erklärung“ (Text siehe Dokument 2), die sich besonders mit folgenden Punkten befasste:

  • Die zentrale Rolle der Universitäten bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes,
  • die Förderung der Mobilität, die Ausbildung zur Arbeitsfähigkeit und die Vorbereitung der Absolventen für die Einstellung auf dem Arbeitsmarkt sowie die allgemeine Fortentwicklung des europäischen Kontinents.

Diese Änderungen sollten durch Einsicht und freiwillige Selbstverpflichtung als treibende Kraft herbeigeführt werden.

Schon ein Jahr später trafen sich Minister und hochrangige Vertreter aus 29 Ländern Europas in Bologna, um am 19. Juni 1999 die „Bologna-Deklaration“ zu unterzeichnen. Dieses eineinhalb Seiten umfassende Papier (Text siehe Dokument 3) einigte sich neben einer Kurzanalyse der seinerzeitigen Hochschul-situation in Europa auf folgende Aktionsfelder:

  • Die Stärkung des Europäisierungs-Prozesses durch die Förderung konkreter Maßnahmen,
  • die Stärkung und Nutzung des intellektuellen, kulturellen, sozialen und wissenschaftlich-technologischen Potentials,
  • den europäischen Bürgern die notwenige Kompetenz zu vermitteln, mit der Wissensgesellschaft
    zurecht zu kommen,
  • die europäische höhere Bildung international wettbewerbsfähiger und weltweit attraktiver zu machen.

 

Aus diesen Forderungen ergaben sich folgende sechs Forderungen:

  1. Ein System lesbarer und vergleichbarer Abschlüsse,
  2. ein System mit zwei Ausbildungszyklen,
  3. die Einrichtung eines Credit-Systems wie ECTS,
  4. die Förderung von Mobilität,
  5. die Kooperation in der Qualitätssicherung und Akkreditierung,
  6. die Förderung einer europäischen Dimension in der Erziehung.

 

Auf diese sechs Punkte werde ich später detaillierter eingehen.

Am 19. Mai 2001 trafen sich in Prag Vertreter von nunmehr 32 Ländern zur Überprüfung des bisher erzielten Erfolges seit der Bologna-Deklaration (Text der Prager Erklärung siehe Dokument 4). Ferner wurden weitere Punkte in die Zielver-folgung aufgenommen, nämlich

  • lifelong learning,
  • eine größere Studentenorientierung und ein breiteres Angebot von berufsorientierten Studiengängen,
  • verstärkte Werbung für die Attraktivität des europäischen Studienstandortes.

 

Ferner wurde beschlossen, das Folgetreffen im September 2003 in Berlin durchzuführen, wo es abermals um die Überprüfung der bis dahin geleisteten Umsetzung der Politikfelder gehen wird, und eventuell neu hinzuzunehmende, ergänzende Aktionsfelder.

Im folgenden werden die sechs Aktionsfelder der Bologna-Deklaration etwas näher beleuchtet werden.

Ein System lesbarer und vergleichbarer Abschlüsse

Diese Forderung widmet sich insbesondere folgenden Themenbereichen:

  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
  • Schaffung eines gemeinsamen Qualitätsbezugs-Systems,
  • Beschreibung von Qualifikationsprofilen,
  • Beschreibung der Kursus-Niveaus und Kursus-Module,
  • Nennung der Zugangsbedingungen,
  • Verhältnis von Bachelor und Master zu anderen Abschlüssen
  • und das Diploma-Supplement, das einen allgemein verständlichen Text darstellt, der erläutert, welche Fertigkeiten und Wissensfelder dem Absolventen während seines Studiums vermittelt worden sind.


Ein System mit zwei Ausbildungszyklen

Hier wird die Einführung eines gestuften Abschlusssystems gefordert, das dem Inhalt nach einem Bachelor und Master-/ Promotiossystem entsprechen muß, aber in der Nomenklatur offen bleibt.

  • Der Zugang zum zweiten Zyklus erfordert einen erfolgreichen Abschluß eines ersten Zyklus.
  • Der erste Abschluß muß arbeitsmarktrelevant und vom Arbeitsmarkt akzeptiert sein.
  • Der zweite Zyklus sollte zu einem Master oder zu einem Doktorat führen und kann sowohl akademisch als auch professionell ausgerichtet sein.


Die Einrichtung eines Credit-Systems wie ECTS

Dieses bedeutet im einzelnen:

  • Einrichtung eines Credit-Systems, um höchstmögliche Mobilität sichern zu können,
  • Die Creditpunktvergabe auch im außerhochschulischen Bildungsbereich wie lifelong learning,
  • Entwicklung hin zu einem Creditakkumulationssystem mit studienbegleitender Prüfung und dem
    sich daraus ergebenden Gesamtnotendurchschnitt als Endnote (grade point average).
  • Es soll angestrebt werden, von der bisher üblichen Messung des Arbeitspensums hin zu einer Messung der Leistung zu kommen.

 

Die Förderung von Mobilität

Hierunter wird insbesondere verstanden:

  • Die Beseitigung von Mobilitlätshindernissen mit dem Ziel voller Bewegungsfreiheit;
  • bei Studenten bezieht sich dieses auf den Bereich der Zulassung zum Studium und Praktikum.
  • Bei Akademikern und Administratoren ist damit die Ermöglichung und Anerkennung von Arbeit im europäischen Raum ohne Nachteile gemeint.
  • Es gilt, ein ausgewogenes Verhältnis von vertikaler zu horizontaler Mobilität zu gewinnen, d.h., Mobilität nach jeweils einem Studienabschluß gegenüber der Mobilität innerhalb eines Studienganges.
  • Eine einheitliche Regelung bei den Zugangsbedingungen bei vertikaler Mobilität,
  • Schaffung eines Mobilitätsfensters innerhalb von Studienprogrammen bei der Curriculum-Entwicklung;
  • die Bedingungen der Mobilität müssen sicherstellen, dass die Anerkennung und Betreuung sowie die Bereitstellung von Stipendien gewährleistet ist.
  • Nutzung der gemachten Auslandserfahrungen nach der Heimkehr der mobilen Akademiker;
  • Die Lehrermobilität soll in einem Maße entwickelt werden, dass die Integration in den normalen täglichen Lehrbetrieb und die Vertretung von so entstandenen Vakanzen sichergestellt wird. Hinzu kommt der Aspekt, eine enge Verbindung zu den Forschungsinteressen der Lehrenden zu ermöglichen.
  • Vermehrt soll ausländisches Lehrpersonal an den Hochschulen eingestellt werden.
  • Den Möglichkeiten der virtuellen Mobilität über das Internet soll eine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

Die Kooperation in der Qualitätssicherung und Akkreditierung

Dieses bedeute im einzelnen:

  • Entwicklung gemeinsamer Richtlinen,
  • Verbreitung von good practice –Beispielen,
  • Gegenseitige Anerkennung nationaler Qualitäts-Sicherungssysteme,
  • Errichtung von Akkreditierungs-Agenturen, Vereinheitlichung der Akkreditierungs-Prozeduren und ein abgestimmtes Verhältnis zu außereuropäischen Agenturen,
  • Vermeidung von zu großer Bürokratie und administrativer Belastung,
  • Klärung des Verhältnisses von Qualitätssicherung und Akkreditierungs-Agenturen,
  • Klärung der Herausforderung, wie einerseits Freiheiten, Neuerungen, Investitionen und das Vermeiden von Gleichschaltung künftig organisiert werden kann.

 

Die Förderung einer europäischen Dimension in der Erziehung

Dieses bedeutet im einzelnen:

  • Besondere Berücksichtigung bei der Curriculum-Entwicklung,
  • Zusammenarbeit von europäischen Hochschulen,
  • Entwicklung von Mobilitätsmodellen,
  • Integrierte Studienprogramme mit Doppel- oder gemeinsamen Abschlüssen,
  • Training und Forschung auf europäischer Ebene,
  • Berücksichtigung der sprachlichen, kulturellen, nationalen Unterschiede und der Autonomie der Hochschulen.

 

Attraktivität des europäischen Hochschulsystems

Die oben angeführten Aspekte einer europäischen Hochschulpolitik sollen zur Attraktivität des europäischen Hochschulsystems beitragen. Diese soll sich insbesondere durch folgende Aspekte auszeichnen:

  • Qualität als Voraussetzung für Vertrauen, Relevanz, Mobilität, Vergleichbarkeit und Attraktivität,
  • den Vorteil unterschiedlicher Profile im europäischen Hochschulsystem herausarbeiten,
  • gemeinsame Vermarktung europäischer Hochschul-bildung im außereuropäischen Raum,
  • die Perspektiven, Implikationen transnationaler Er-ziehung herausarbeiten und vermarkten.

 

Konsequenzen für nationale Regierungen

Um die genannte Attraktivität im europäischen Hochschulsystem zu erlangen, müssen nationale Regierungen folgende Aspekte der Hochschulpolitik besonders berücksichtigen:

  • Schaffung eines Wettbewerbs zum schnellen Handeln,
  • die Gesetzgebung als primäres Instrument benutzen,
  • den Austausch von good-practice-Beispielen unterstützen, um von anderen Modellen lernen zu können,
  • die Hochschuleinrichtungen eines Landes von der Notwendigkeit zu überzeugen, in dem erläuterten Sinne aktiv zu werden,
  • Wege zu finden, die Hochschuleinrichtungen im vorangehend dargestellten Sinne zu mobilisieren, ohne deren Autonomie zu gefährden.

 

Konsequenzen für die Hochschulen

Für die einzelnen Hochschulen bedeutet dieser Prozeß

  • Klärung des Verhältnisses zwischen der strategischen Planung einer Hochschule und der Implementierung von Bologna,
  • Erarbeitung eines Aktionsplanes mit Prioritätensetzung,
  • die Sicherung zusätzlicher Finanzen für die Umsetzung der Bologna-Forderungen,
  • das Schaffen eines Konsens um eine coherente Curriculum-Reform, Transparenz durch ECTS und Diploma Supplements zu erreichen,
  • Änderungen bei Management und Service-Angeboten, um den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein,
  • die Einrichtung von Qualitäts-Management, Qualitätskultur und Qualitätskontrolle,
  • Sicherung der Akkreditierung von Programmen mit akademischem Abschluß

 

Es wurde versucht, in Kürze die durch die Bologna-Deklaration in Gang gesetzte Hochschulreform im europäischen Hochschulraum darzustellen und zu erläutern, welche Aufgaben im einzelnen auf die Länder und Hochschulen zukommen. Besonders hervorgehoben werden muß, dass es sich bei dem Bologna-Prozeß um eine freiwillige Übereinkunft der 32 Signaturstaaten handelt. Dieses auf freiwilliger Basis ausgehandelte Konzept wird von den Signatoren jeweils an die eigene Hochschulkultur und –tradition angepasst und entsprechend umgesetzt werden. Die Neuerungen, die speziell auf die deutschen Hochschulen zukommen, sind einerseits sehr gravierend, insbesondere was die zwei-Zyklen-Struktur anbetrifft, andererseits jedoch kompatibel mit den bereits jetzt bei uns angebotenen Lehrabläufen. Auch unter den geänderten Bedingungen wird ein Proseminar ein Proseminar, ein Hauptseminar ein Hauptseminar und ein Colloquium ein Colloquium bleiben. Neu an diesen Lehrformen wird sein, dass die Lehr- und Lernleistung der einzelnen Unterrichtsangebote durch ECTS und studienbegleitende Benotung in neuer Form dokumentiert werden wird.