32. Bildungspolitisches Forum

 

Leistungsmessung in der Wissenschaft


Prof. Dr. Erwin K. Scheuch, Köln


I.

Jetzt hat der Gesetzgebungsentwurf des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Eingang in das Gesetzgebungs-verfahren gefunden. An der schlußendlichen Verabschiedung durch die rot-grüne Regierung ist nicht zu zweifeln; denn die Veränderung der Hochschulstruktur ist in den Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben und war dem Inhalt nach bereits im Hochschulrahmengesetz 1998 angekündigt.
Ob der Bundesrat erreichen will, daß im Vermittlungsausschuß der Regierungsentwurf noch einmal geprüft wird, hängt ab von der Bedeutung, welche die Bundesregierung diesem Teil ihrer Gesetzgebung beimißt. Wird ein Gesetzgebungswerk heute von der rot-grünen Bundeskoalition für wichtig gehalten, dann wird durch Finanzversprechen an arme Länder wie Brandenburg eine Mehrheit durch Steuergelder erkauft. Das wurde zuerst praktiziert bei der Steuerreform und zeichnet sich jetzt beim Zuwanderungsgesetz als Möglichkeit ab. Ob auch im Falle des Entwurfes „Reform des Hochschuldienstrechts" gegebenfalls noch Steuermittel zum Länderkauf zur Verfügung stehen und/oder dieses Vorhaben für politisch so hochrangig gewertet wird, daß die sehr knappen Steuergelder eingesetzt werden, das ist noch unklar. Hier soll aber nicht weiter über Politik gerechtet werden, die sich im letzten Stadium nur noch als Durchsetzungsmaschine versteht, sondern noch einmal über die Inhalte dessen, was verändert werden sollte.
Eine wesentliche Grundlage für die angestrebte Reform des Hochschuldienstrechts waren Vorschläge, die als Empfehlungen einer Expertenkommission der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Diese vom BMBW zusammengestellte Kommission handelte aber innerhalb eines sehr eng gefaßten Auftrags, ihr Ergebnis war dann ein Abarbeiten von Vorlagen. So war vorgegeben die Sicht dessen, was zentrale Probleme sein sollten, die es zu korrigieren gilt: die Länge der Qualifikationsdauer für Professoren, deren hohes Erstberufungsalter, die „Abhängigkeit" von Promovenden und Habilitanden, angeblich fehlende Sachgründe für Unterscheidungen zwischen Professoren verschiedener Besoldungsgruppen und das Fehlen von Leistungsanreizen insbesondere im Bereich der Lehre. Falls diese Gründe als Reformbedürftigkeit tatsächlich alle gegeben sein sollten, fragte die Kommission jedenfalls nicht danach, wie es dazu kommen konnte.
Die Kommission hielt sich auch daran, was die Bundesregierung als Instrumente zur Korrektur der von ihr genannten Reformbedürftigkeiten der Struktur nach vorgeschlagen hatte. Die beiden Kernpunkte sind hierfür das Abschaffen der Habilitation und die Einführung eines neuen Typus von „Übergangsprofessor" sowie die Teilung der Professorenbesoldung in eine relativ niedrige Grundvergütung und in eine zusätzliche sogenannte Leistungsvergütung. Die Kommission übernahm beides: diese Definitionen von Reformbedürftigkeit und die Instrumente zur Korrektur derselben. Daraus wurde dann die Notwendigkeit weitreichender struktureller Veränderungen der Hochschulen abgeleitet.
Man kann der Kommission insgesamt bescheinigen, daß sie eine Reihe begrüßenswerter Vorschläge formulierte neben solchen, die sich als Zerstörung von Universitäten erweisen könnten, die diesen Namen verdienen. Das war die notwendige Folge des Arbeitens innerhalb eines Auftrags, dessen Rahmen nicht hinterfragt wurde. Und erst recht wurde darauf verzichtet, von einer Problematisierung der existierenden Gruppenuniversität auszugehen; denn die eben skizzierte Reformbedürftigkeit muß ja wohl eine Folge der Hochschulrahmengesetzgebung sein, die in Reaktion auf die Studentenrevolte von allen Parteien des Bundestags eingeführt wurde.

II.

Die Reformbedürftigkeit der vorausgegangenen Ordinarienuniversität stand nicht wirklich in Frage. Es wurde aber angesichts der Turbulenzen der Studentenrevolte und vor allem der korporatistischen Tradition Deutschlands, die uns auch die Mitbestimmung in Wirtschaftsbetrieben bescherte, nicht analysiert, warum diese Ordinarienuniversität überständig war. Sie war in erster Linie nicht als Wissenschaftsstätte demontagebedürftig; sie paßte nur nicht in die Erweiterung des damals sogenannten tertiären Bildungssektors zu einer Massenveranstaltung. Das ist dann die eigentliche Frage, die sich bei einer Universitätsreform stellt: Wie organisiert man Bildung im tertiären Sektor als Massenveranstaltung? Die Analyse unserer Universitäten leidet darunter, daß jeweils nur die konkreten Hochschulstrukturen erörtert werden und daß dies nicht vor dem Hintergrund eines Versprechens ausgeleuchtet wird, ein Jeder dürfe studieren, der ein weichgeklopftes Abitur besteht.
Nun gibt es eine Antwort auf diese Frage in einem Land, in dem schon viel früher weitergehende Bildung als Massenveranstaltung organisiert wurde: die USA. Hier soll nicht in Einzelheiten eingegangen werden, wie Anstalten in den USA, die sich Hochschulen nennen, im Alltag funktionieren. Das müßte aber in dem Moment geschehen, wenn Hochschulabschlüsse aus den USA in unser System transportiert werden wie der Bachelor oder der Master. Zu tadeln ist hier die Expertenkommission, daß sie sich diese Veränderungen ohne weitere Erörterungen zu eigen macht, und wenn sie auf die amerikanischen Institutionen eines Departmentchefs und Dekans verweist. So wird für letzteres nicht deutlich, daß hiermit das Prinzip in Frage gestellt wird, Hochschulen durch Wissenschaftler organisieren zu lassen.
Es gibt im Prinzip drei Elemente, welche die Organisation des Hochschulstudiums als Massenveranstaltung in den Vereinigten Staaten charakterisieren:

(1) Von den weit mehr als 2.000 Einrichtungen mit dem Namen Hochschule ist die ganz überwältigende Mehrheit dies eben nicht. Ihnen wird von Sozialwissenschaftlern die Funktion des „cooling out" von Halbwüchsigen zugeordnet, was mit "Teenager-Verwahranstalten mit Angeboten von Spiel und Bildung" übersetzt werden kann. Ernsthafte Stätten der Wissenschaft sollen nur die sogenannten Research Universities sein, von denen aber auch nur höchstens 50 als Universitäten ernst zu nehmen sind. Eine solch extreme Differenzierung in der Qualität von Bildungseinrichtungen ist bei unserem Grad der Verstaatlichung der Bildung und der Honorierung von Titeln als Währung im Berufsleben nicht hinzunehmen.

(2) Die großen Staatsuniversitäten in den USA, von denen nur eine Minderheit hohen Qualitätsansprüchen genügt, sind außerordentlich stark bürokratisiert. Da diese Staatsuniversitäten eine Größenordnung wie unsere deutschen Universitäten haben, ist eine andere Art von Organisation auch schwer vorstellbar. Die höchstqualifizierten Universitäten wie Harvard, Yale, Princeton, Chicago oder Stanford sind dagegen durchweg privat und in ihrer Größenordnung vergleichbar mit den größten unserer früheren klassischen Ordinarienuniversitäten. Das bedeutet in Zahlen zwischen 10.000 und 15.000 Studenten. Sie sind als Privatuniversitäten mit höchstem Qualitätsanspruch möglich, weil sie extrem hohe Studiengebühren verlangen und weil sie mit einem über Generationen angesammeltem Stiftungskapital arbeiten können. So ist beispielsweise das Budget der Harvard-Universität größer als das des Staates Liberia.

(3) Ein drittes Element ist die Zweiteilung des Studiums in Untergraduates und Graduates. Sie folgt aus der Anlehnung des amerikanischen tertiären Bildungswesens an zwei unterschiedliche Vorbilder. Das System für das Undergraduate-Studium orientiert sich am englischen Universitätssystem auf dieser Stufe der Bildung. Vorbild für das Graduierten-Studium war die deutsche Ordinarienuniversität insbesondere in der Zeit um die Wende zum 20. Jahrhundert, als angehende Wissenschaftler in den USA zum Studium bevorzugt nach Deutschland kamen. Das Undergraduate-Studium in den USA dient in erster Linie der Bildung der Studenten, plus in den Staatsuniversitäten der Berufsqualifikation. Dem Inhalt nach ist dies eine Mischung zwischen Gymanialoberstufen und der unteren Hälfte eines Fachhochschulstudiums. Mit dem Bachelor-of-art-Examen wird die ganz große Mehrzahl aller Studenten in den USA aus dem weiteren Bildungsgang herausgeprüft. Nur ein kleiner Prozentsatz wird zum Graduierten-Studium zugelassen. Wie sich angesichts dieses Umstands das Bachelor-Examen in die deutsche Systematik einfügen soll, ist schleierhaft. Wollen wir in Europa das Studium im tertiären Sektor als Massenveranstaltung anbieten, so kann das Hochschulsystem der Vereinigten Staaten hier nur in Einzelheiten als Vorbild betrachtet werden, nicht aber insgesamt als System.
Der Übergang von der Universität klassischen Typs zur heutigen Massenuniversität wurde ziemlich gleichzeitig in Europa in allen größeren Flächenstaaten versucht und ist bisher in allen diesen Flächenstaaten unterschiedlich extrem mißlungen. Manche Systeme muß man als weitgehend ruiniert betrachten wie das in Italien, manche als teilweise noch hoch leistungsfähig wie in England mit seinem Dualismus von Oxford und Cambridge einerseits und den Redbrick-Universities andererseits.

III.

Auch für das deutsche System der Ausdehnung des Studiums zur Massenveranstaltung mit der Gruppenuniversität - die man inzwischen genauer nennen sollte Gruppengremienuniversität - läßt sich nicht viel Gutes sagen. Insbesondere ist zu bemängeln, daß mit eben jener Hochschulreform, durch welche die Gruppenuniversität verbindlich wurde, Leistungsanreize der alten Ordinarienuniversitäten weitgehend beseitigt wurden. Einer dieser Anreize war für die Qualität der Lehre und Prüfungen das Kolleggeldsystem. Damit konnten Professoren, wenn sie denn die Lehre als Zentrum ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit verstanden, ihr Einkommen verdoppeln. Ich selbst habe das noch während meines Studiums der Volkswirtschaftslehre in Köln so anschauen können.
Ein weiterer Anreiz der alten Ordinarienuniversität war der Umstand, daß sie zur Profilierung einlud statt zu einer Rücksichtnahme auf Kollegen anhielt. Kern der Ordinarienuniversität war es ja, daß der nächste Kollege mit dem gleichen Arbeitsbereich in einer anderen Universität saß, so daß die Konflikte zwischen Kollegen in der Universität verlagert waren in die Distanz der wissenschaftlichen Öffentlichkeit. Und für diese Öffentlichkeit konnte man sich profilieren durch entsprechende wissenschaftliche Publikationen. Dies wiederum bestimmte den Marktwert für Berufungen. Was bei den heutigen Behauptungen des Fehlens ausreichender Leistungsanreize unterschlagen wird: Von wissenschaftlichen Zeitschriften mit Gutachter-Gremien - sogenannten refereed journals - werden zwischen 80 und 90 Prozent der eingereichten Artikel zurückgewiesen!
Für Berufungen hatten damals die Ministerien einen breiten Spielraum bei Leistungszusagen sowohl in den Abwehrverhandlungen wie auch bei den Verhandlungen zur Übernahme eines Amtes am neuen Ort. Inzwischen ist das Kolleggeld abgeschafft, man existiert in Kollegialgremien, ohne daß hierfür besonders gelungene Formen gefunden wurden, und nicht zuletzt haben sich die Ministerialbürokratien feste Spielräume für die Beträge und Arten von Zusagen bei Berufungen geschaffen. Ein Teil dieser Leistungsanreize könnte jetzt durch die Vorschläge der Kommission wieder eingeführt werden. Allerdings ist die Art der Vorschläge dergestalt, daß damit zugleich die Universität als wissenschaftliche Anstalt noch stärker gefährdet ist, als sie es durch die Gruppenuniversität bereits wurde.
Bevor auf Einzelheiten der Kommissionsempfehlungen und der Gesetzgebung eingegangen wird, sei noch auf ein weiteres sehr schwerwiegendes Versäumnis der Kommission ein-gegangen. Es wird der Aufforderung der Regierung, Leistungsanreize zu schaffen, gefolgt, ohne zu klären, was denn nun in der Wissenschaft als Leistung gelten soll. Was beispielsweise ist Leistung in der Lehre? Doch nicht nur das, was in sogenannten Leistungsbewertungen professoraler Lehre durch Studenten ausgedrückt wird. Wie gut eine Lehre Wissenschaft vermittelte und auf deren Weiterentwicklung vorbereitete, das stellt sich ja erst im Laufe der Zeit heraus, nicht schon im Augenblick des Eindrucks von Studenten. So ist es dann verständlich, wenn nebeneinander völlig inkonsumerable Dinge als Grundlage für Leistungsbesoldung genannt werden wie Übernahme von Verwaltungsämtern, Exzellenz der Lehre und Ansehen durch Forschung und Publikation. Dabei ist einleuchtend, daß sich Leistung in all diesen Bereichen ausdrücken läßt - mit Ausnahme der Gremien-Ämter, was denn mit wissenschaftlicher Exzellenz nun wirklich nichts zu tun hat. Die Sonderstellung dieser Ämter bei der Entlohnung drückt die Perspektive von Bürokraten aus, deren Auftrag die Kommission folgte.
Der Kommission ist zuzustimmen, daß sie nicht die Ranglistenmanie für Hochschulen und Fächer verschiedener Zeitschriften weiterführt. Da gab es einen Höhepunkt um 1993/94. Die damals gegen die detaillierten Ranglisten vorgebrachten Einwände gelten heute noch in gleicher Weise. So wird hier abgelehnt, daß die Bewertung individueller Leistungen - denn Leistung muß individuell bewertet werden, soll sie sich in unterschiedlicher Besoldung ausdrücken - nach einem „schematischen und obligatorischen Verfahren" erfolgen soll (S. 47). Für die Leistungsbewertung muß nach dem Gutachten qualitativen Gesichtspunkten ausreichend Rechnung getragen werden.

IV.

Es soll Aufgabe einer jeden einzelnen Hochschule sein, durch Prioritätensetzung ein eigenes Profil zu entwickeln. Diesem entsprechend müssen die Hochschulen einen Prioritätenkatalog erarbeiten, wobei das hochschulspezifisch geschehen soll. Leistungselemente sind nach der Empfehlung Lehrleistungen, Einwerbung von Drittmitteln, Publikationen, internationale Einbindung, Wissenstransfer, Engagement in der Weiterentwicklung, Kooperationsbereitschaft mit anderen Hochschulen sowie mit außeruniversitäten Forschungseinrichtungen.
Im Bereich der Lehre sollen die Ergebnisse der studentischen Lehrevaluation eine Grundlage sein, allerdings erst nach einer Beurteilung durch die Professorenschaft und gegebenfalls auch externe Sachverständige. Da war das alte Hörgeld doch eine verläßlichere Grundlage; denn hiermit drückten die Studenten für sich verbindlich aus, was sie bei einem vielfältigen Angebot für vorrangig hielten. Ein Kreuzchen auf einer Evaluationsliste ist dagegen auch für einen Studenten eine bloß unverbindliche Meinungsäußerung - gewöhnlich über die Annehmlichkeit des Vorgetragenen.
Es fehlt in dem Gutachten jegliche Problematisierung der Lehrbeurteilung durch Studenten, und dennoch wird geschrieben, daß auf dieser Grundlage die Fachbereichseitung einen Entscheidungsvorschlag gegenüber den dafür befugten Gremien abgibt. Für die anderen Elemente, in denen sich Leistung niederschlagen soll, verweist die Kommission auf die Evaluierungsroutinen, die sich inzwischen in Deutschland durchgesetzt haben. Für Niedersachsen wird "die Zentrale Evaluationsagentur der niedersächischen Hochschulen" angeführt. Die Evaluierung solle grundsätzlich zunächst durch Außenstehende erfolgen, deren Urteile aber dem Fachbereich dann als Grundlage für einen besoldungsrelevanten Entscheidungsvorschlag dienen sollen.
Wie die verschiedenen Elemente, die oben genannt wurden, gegeneinander zu gewichten sind, bleibt völlig offen. Das gilt auch für den Vorschlag, der jetzt im Gesetzgebungsverfahren behandelt wird, daß die Leistungsbewertung erst noch zu entwickeln ist, wobei aber „die Entscheidungskompetenz für die Vergabe der variablen Gehaltsbestandteile bei der Hochschule liegt". Das Fehlen auch nur eines Grundgerüstes für Leistungsbewertung wird mit einer Formulierung begründet, die an das Denken der 68er erinnert: "Die erforderliche Evaluations-, Bewertungs- und Entscheidungskultur muß in Deutschland in den kommenden Jahren geschaffen werden" (S. 49). Jetzt sollen mithin Besoldungsmechanismen festgeschrieben werden für etwas, was noch gar nicht formulierbar ist. Gäbe es in der Bildungspolitik noch normale Maßstäbe, so müßte es für die vorgeschlagene Gesetzgebung heißen: „Wiedervorlage, bis wir wissen, was und wie wir bewerten".
Die grundlegende Kritik an diesem Teil des Gesetzgebungspakets ist neben dem Fehlen von Klarheit über das, was sich nun in Besoldung ausdrücken soll, die Zuweisung der Entscheidung an Kollegialorgane in der eigenen Hochschule. Wer so etwas niederschreibt, belegt damit, daß er nicht reflektierte, was die Leistungsfähigkeit der untergegangenen Ordinarienuniversität bedingte. Die läßt sich selbstverständlich als Einrichtung für Massenbildung nicht wieder beleben, ist aber immer noch als Lehrstück für Vor- und Nachteile von Relevanz.
Eine der weisen Struktureigenschaften der Ordinarien-Universität war - wie bereits erwähnt - das Auslagern von Konkurrenz zwischen Professoren aus der eigenen Universität heraus in die Öffentlichkeit. Nach den Gesetzesvorschlägen sollen jetzt Kollegen zu Gericht sitzen über Kollegen, wer wieviel an Bezügen erhalten soll. Man stelle sich einmal vor, Bundestagsabgeordnete sollten entscheiden, wer wieviel an Diäten erhalten sollte. Ein Differenzieren nach Fleiß und Leistung wäre bei Abgeordneten übrigens weitaus angebrachter als bei Professoren. So ermittelten wir für den 12. Bundestag, daß 60 Abgeordnete sich nicht ein einziges Mal im Plenum zu Wort meldeten, daß eine Vielzahl keine Anfragen einbrachte oder in Protokollen der Ausschüsse nicht auftauchte. Von vielen Abgeordneten mit Einkünften erheblich über denen von C-4-Professoren wäre durchaus ein Nachweis einzufordern, warum es sie gibt. Sollten dann Abgeordneten-Kollegen entscheiden, wer sich mit einer Grundvergütung begnügen müßte und wem von ihnen ein Stück des insgesamt für Leistungszulagen verfügbaren Betrages zustehen könnte?
Wird Gremien Macht zugeteilt über Mitglieder des Gremiums, dann wird Kollegialität gefährdet. Daß dieses Zuweisen einer Entscheidung an ein Kollegialgremium ein ganz elementarer Konstruktionsfehler wäre, dürfte man schon nach einem Anfängerstudium in Sozialwissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre wissen. Zu deuten ist dieser Unfug nur als ein weiterer Fall des Hinwegstehlens des Staates aus der Verantwortung für Sachentscheidungen, wenn er nicht in der Lage ist, die sachlich gebotenen Mittel für eine Aufgabe bereitzustellen - siehe Globalhaushalte für Hochschulen bei gleichzeitiger Mittelkürzung.
In Zukunft soll die Besoldung altersunabhängig (gemeint ist wohl unabhängig vom Dienstalter) erfolgen. Für einen C-4-Professor einer Fachhochschule ist eine Ausgangsbesoldung von etwa 7.000 und bei Universitätsprofessoren von 8.300 DM vorgesehen. Das orientiert sich an den heutigen Ist-Bezügen eines Beamten im Alter von ungefähr 31 Jahren. Aufgrund der Leistungsbewertung sollen dann variable Bestandteile hinzu kommen, deren Höhe normalerweise mit 2.500 DM angesetzt werden und in besonderen Fällen B 7 erreichen. Geht es um die Verhinderung einer Abwanderung aus dem deutschen Wissenschaftsbereich, kann für das Gewinnen von Wissenschaftlern außerhalb der Hochschule bis zu B 10 gezahlt werden. Die Zulagen wären jeweils auf zunächst einmal fünf Jahre gewährt und sind nicht dynamisiert.
Welche Höhe der Zuschlag im Bereich der variablen Bestandteile tatsächlich haben kann, bemißt sich nach der Verteilung verschiedener Belohnungsstufen innerhalb einer Hochschule; denn insgesamt muß die Besoldung nach dem neuen Schema kostenneutral gegenüber den bereits jetzt gezahlten Vergütungen sein. Da dies auf die jeweilige Hochschule bezogen ist, beschränkt das natürlich den Wettbewerb zwischen den Hochschulen.
Weitere Einkommensverbesserungen können Professoren allerdings nach den Vorschlägen erzielen, wenn Drittmittel eingeworben werden, von denen dann ein Teil zur Besoldungserhöhung verwandt werden könnte. Dies soll aber nur zulässig sein für Drittmittel aus der Wirtschaft, nicht für öffentliche Mittel und Forschungsgelder von Stiftungen. Das Prinzip der Aufbesserung von Besoldung durch Drittmittel leuchtet ein und entspricht auch als Prinzip amerikanischen Usancen. Allerdings dürfte das bei der vorgesehenen Beschränkung nur auf Mittel aus der Wirtschaft schlimme Folgen für die Breite der Themenwahl haben. Es ist eine Einladung, nur noch wirtschaftsnahe Themen zu behandeln.
Die Vorschläge zur Reform der Besoldung sollten nach Wunsch des Ministeriums kostenneutral sein. Daran fühlte sich die Kommission gebunden, obwohl es doch ein Skandal erster Güte ist, daß den Universitäten nicht nur zur Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit, sondern auch zum Erhalt des jetzigen Niveaus die dafür angebrachten Mittel verweigert werden. Die Kölner Universität erhält beispielsweise Sach- und Personalmittel auf der Grundlage eines Hochschulplanes, der eine Studentenzahl von 20.500 vorsieht. Seit vielen Jahren ist aber die tatsächliche Zahl der Eingeschriebenen dreimal so hoch, nämlich über 60.000. Von seiten der Ministerien wird das „Überlastquote" genannt, obwohl das in der Praxis die Regellastquote der Überlastung ist. Wollte man den bekundeten Willen zur Verbesserung von Lehre und Forschung ernst nehmen, dann müßte vorrangig diese Überlast als leistungshemmend beseitigt werden, ehe man mit Organisationsvorschlägen herumspielt. Die Kommission hielt sich dagegen bedauerlichweise auch an diese Vorgabe der Kostenneutralität.

V.

Eine einschneidende Änderung ist die neue Einrichtung „Junior-Professor". Hier kann ein Kandidat nach Ausschreibung im Anschluß an seine Promotion für drei Jahre berufen werden; die Ernennung kann um weitere drei Jahre verlängert werden; und dann muß die Hochschule entscheiden, ob der Junior-Professor die Universität verläßt oder nun zum ordentlichen Professor berufen wird. Zugleich soll die Habilitation als Leistung den Universitäten verboten werden, weil bei bloßer Parallelität von kumulativer Habilitation und Habilition die Wahrscheinlichkeit bestehe, daß der Habilitation weiterhin ein Vorrang gegeben wird. Dieser Junior-Professor würde einem Fachbereich und keinem einzelnen Professor zugeordnet. Der Junior-Professor soll nicht nur selbständig wissenschaftlich arbeiten, sondern selbst Promotionen abnehmen können.
Hier wäre dem Ministerium und der Kommission ein Nachdenken über das Entstehen der Habilitation anzuempfehlen. Die Habilitation ist eine Einrichtung der neueren Zeit als Reaktion auf die gesunkene wissenschaftliche Aussagekraft eines bestandenen Doktor-Examens - der Fähigkeit, nun andere Wissenschaftler ausbilden zu können. Auch andere Universitätssysteme wie das französische haben zwei Doktorate: eines, das eine wissenschaftliche Leistung bestätigt, und ein zweites, das die Fähigkeit zur Ausbildung weiterer Wissenschaftler testiert. Dabei sind die Zeiten, die in Frankreich zur Fertigstellung des Doctor l'etat benötigt werden, erheblich länger als für die deutsche Habilitation. In guten amerikanischen und englischen Universitäten hat die Doktorprüfung keinen Bedeutungsverfall wie auf dem Kontinent gehabt, so daß hier der Ph. D. und äquivalente Grade wie eine Habilitation nur von einer sehr kleinen Zahl von Kandidaten abgelegt werden. 
Indem die Kommission gleichzeitig vorschlägt, die Habilitation zu verbieten und Junior-Professoren das Recht zur Promotionsabnahme zuzuerkennen, wird die ganze Oberflächlichkeit dieser Arbeit deutlich. Will man aus welchen Gründen immer die Habilitation verbieten, dann muß man nämlich die Promotion wieder in ihrer früheren Bedeutung herstellen. Will man zugleich aber dem Junior-Professor das Recht zur Promotionsabnahme zuerkennen, dann wird selbstverständlich der gegenwärtige Standard des Doktors noch weiter aufgeweicht; denn drei Jahre nach seiner eigenen Promotion kann der Junior-Professor natürlich nicht die wissenschaftliche Erfahrung und die Breite der Kenntnisse aufweisen wie ein heutiger Professor. Drei Jahre dauert es im Schnitt, bis nach der eigenen Promotion der nachwachsende Promovent seine Arbeit vorlegen kann.
Der Junior-Professor schafft eine neue ungesicherte Position im Gefüge der deutschen Hochschule. Das ist jedoch nicht der eigentliche Kritikpunkt; denn ungesichert war bis zur lebenslänglichen Verbeamtung eine Hochschullaufbahn immer. Mit dem Vorschlag einer Besoldung nach C 2 ist diese Stellung sogar besser dotiert als der jetzige Assistent nach C 1. Da die Veränderungen kostenneutral sein sollen, bedeutet das Einführen der Junior-Professur - nach dem Gutachten im Verhältnis auf drei Professoren ein Junior-Professor - jedoch das mindestens teilweise Abschaffen der Assistenten. Ein Mittelbau ist aber die Voraussetzung dafür, daß deutsche Professoren kontinuierlich forschen können. Werden Assistentenstellen - C 1 - in Junior-Professuren - C 2 - umgewandelt, dann gibt es mehr Lehre für die gleiche Gesamtsumme, die bisher an den Mittelbau gezahlt wurden. Ein darüber hinaus gehender Grund als der Wunsch, mehr Lehre für das gleiche Geld zu erhalten, ist nicht ersichtlich. Die Kommission nennt die Verkürzung der Karrieren bis hin zum Professor, aber das ist nicht einsichtig, weil der Junior-Professor wie ein Ordinarius lehren und Studenten betreuen soll - also mehr Pflichten als ein Assistent hat. Als weiterer Grund wird angeführt, daß hiermit die Abhängigkeit eines Assistenten vom Professor beseitigt würde. Solche Abhängigkeiten begründen zugleich aber die Erwartung des Assistenten, als Wissenschaftslehrling an Forschung teilnehmen zu können und darüber hinaus betreut zu werden. In den USA gibt es an einer ganzen Reihe von Hochschulen ein Äquivalent zum neuen Junior-Professor: den "Lecturer" oder "Instructor". Für die wissenschaftliche Weiterbildung einer Nachwuchskraft ist jedoch eine Vollstelle als wissenschaftlicher Assistent geeigneter als diese Position.

VI.

Die jetzigen Vorschläge erhalten durchaus einige begrüßenswerte Verbesserungen. Sehr wichtig ist die Erhöhung der Mobilität von Hochschullehrern, wenn der Vorschlag umgesetzt werden sollte, daß bei Wechseln aus der Hochschule die Versorgungsansprüche mitgenommen werden dürfen. Allerdings steht zu der beabsichtigten Förderung der Mobilität im Widerspruch die für Juniorprofessoren vorgeschlagene Regel, daß sie nur einmal in ihrer Karriere die Hochschule wechseln müssen - entweder zur Berufung als Juniorprofessor oder beim Übergang auf eine Lebenszeitprofessur. Damit ist für einen Großteil aller Professoren mit Hausberufungen zu rechnen. Nach aller Erfahrung wirken diese aber korrumpierend auf Juniorprofessoren, die für Hausberufungen abhängig werden von den bereits im Amt befindlichen Lebenszeitprofessoren. Dabei war es doch einer der beiden Gründe zur Einführung des Juniorprofessors, die Abhängigkeiten des Assistenten mit dieser neuen Personalkategorie aufzuheben. Dies ist also wieder einer der Widersprüche des Kommissionsberichts, die nur mit ungenügender Beratung des Textes zu erklären sind. Eine sehr begrüßenswerte Innovation ist der Teilzeitprofessor, der in einigen Berufszweigen das Nebeneinander von Professur und Gewerbe erlaubt. Als Beispiel sei angeführt Professor und Architekt oder Professor und Ingenieur. Die Flexibilität der Hochschulen wird erhöht, wenn Mitarbeiter nicht mehr nach dem starren BAT-Tarif bezahlt würden und wenn Altersgrenzen für Berufungen wegfielen. Diese begrüßenswerten Vorschläge werden jedoch in ein Paket eingearbeitet, das insgesamt eine ebenso nachteilige Wirkung haben könnte wie unsere deutsche Gruppengremienuniversität. Es ist nämlich in Zukunft bei einem Umsetzen der Empfehlungen der Experten und des Gesetzentwurfes aus dem Ministerium möglich, daß sich auch bei uns eine Karriere als Wissenschaftsverwalter statt als Wissenschaftler in der Universität entwickelt. Das würde dann auch die Bürokratisierung zur Folge haben, wie sie in amerikanischen Staatsuniversitäten den Alltag bestimmt. Es ist nach der neuesten Wandlung des Zeitgeistes üblich geworden, alle Institutionen und Abläufe aus ökonomischer Perspektive zu werten. Dies trifft jetzt auch auf Bildungseinrichtungen einschließlich Hochschulen zu, die wie ein Wirtschaftsbetrieb taxiert werden sollen. Selbstverständlich ist das unzulässig, weil für viele Einrichtungen andere Steuerungsmechanismen als Marktprozesse gelten, wie auch die Produkte nicht lediglich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sind. Das hat zur Folge, daß alle möglichen Pseudo-Marktmechanismen erdacht werden. Sicherlich ist Wettbewerb fördernd für Hochschule, aber solcher Wettbewerb ist ebenso wenig wie in der Politik lediglich über monetäre Prozesse zu steuern. Insbesondere bei Hochschulen ist mindestens gleichgewichtig der Wettbewerb um Prestige. Leider ist der Bericht der Kommission ebenso wie der Gesetzentwurf von dieser Gleichsetzung von Betrieb und Hochschule geprägt, wobei der Verweis auf Wettbewerb angesichts des Fehlens einer einheitlichen Währung einen Metapher-Charakter hat. Dem Bericht mangelt es an Distanz gegenüber der erwähnten Zeitgeistperspektive. Die Gruppengremienuniversität wurde hier verschiedlich arg gezaust. Das hat sie auch verdient. Aber auch bei schlechten Strukturen ist qualitätsvolle Arbeit möglich, durch Anpassung und kollegiale Hilfe. Nur ist ein solches System wie die Universität nicht unbeschränkt belastbar. Die Belastungsgrenze ist bereits erreicht durch die Kombination von Unterfinanzierung und massenhaftes Anbieten von tertiärer Bildung. Die von uns selbst bevorzugte aber politisch leider überhaupt nicht diskutable Lösung dieses Problems wäre das Aussuchen der Studenten durch die Universitäten, wobei diese in ihrem Umfang auf unter 15.000 zu schrumpfen wären. Inhaltlich ist das vertretbar, weil die Mehrzahl der abgewiesenen Kandidaten an den Fachhochschulen ein ihrer beruflichen Perspektive und wissenschaftlichen Orientierung angemesseneres Angebot erhalten könnten als an den Universitäten heute. Eine Universität, die sich in ihrem Anspruch an sich selbst orientiert an den Idealen der Humboldt-Universität, steht im Widerspruch zu den Interessen der meisten Studierenden, und wenn weit verbreitet auch Unzufriedenheit bei Professorenschaft und Studierenden an Massenuniversitäten anzutreffen ist, dann folgt sie im Kern aus diesem Widerspruch und nur nachrangig aus dem Ungenügen von Organisationsstrukturen.
Wir schlagen keine Verbesserungen des Gesetzentwurfes vor, weil er von Grund auf verkorkst ist. So würde die Massenuniversität verschlimmbessert.