Das Thema dieses Bildungspolitischen Forums ist „Die Ökonomisierung der Universität”. Selbstverständlich sind mit dem Unterhalt von Hochschulen für deren Träger - in Deutschland ist das der Staat - auch ökonomische Probleme verbunden. Es ist aber für den Wissenschaftsbereich kennzeichnend, daß eine ihrer Säulen die
Grundlagenforschung ist und diese läßt sich nicht allein und in erster Linie ökonomisch bewerten. Das gilt ebenfalls für den Bildungsauftrag, den die Universität hat. Für beide Bereiche sind Freiräume notwendig. Das bleibt auch dann richtig, wenn überlegt wird, wie die Arbeit der Hochschulen durch Leistungsanreize verbessert werden kann - denn
Verbesserung ist immer möglich, auch in einem bereits gut arbeitenden System. Es kommt also nicht auf das „Ob“, sondern auf das „Wie“ an.
Das Thema des Vortrages, das durch die beiden Begriffe „Unterfinanzierung„ und „leistungsabhängiges Gehalt„ hinreichend abgesteckt ist, soll in drei Abschnitten behandelt werden, deren Inhalt durch drei Fragen zu charakterisieren ist:
- Wie ist der jetzige Zustand?
- Was beabsichtigt die Politik bzw. was beabsichtigen die Politiker?
- Was sollte sein? In diesem Abschnitt kommt natürlich besonders die persönliche Meinung zum
Ausdruck, die aber in wesentlichen Punkten mit den Grundpositionen des Deutschen
Hochschulverbandes übereinstimmt.
1. Wie ist der jetzige Zustand?
In jeder Rede eines Bildungspolitikers, in jeder Stellungnahme zur Hochschulpolitik wird davon gesprochen, daß unser Hochschulsystem nicht leistungsfähig, nicht effizient ist, weshalb reformiert werden muß. Und dann überschlagen sich die Vorschläge nahezu, ohne daß der gegenwärtige Stand wirklich analysiert und zur Kenntnis genommen wird. Werden alljährlich die Nobelpreise vergeben und Deutschland ist nicht dabei, wird die angeblich größere Leistungsfähigkeit des amerikanischen Systems gepriesen, ohne auch die im Vergleich zu Deutschland besseren Rahmenbedingungen zu nennen.
Der gegenwärtige Stand soll an Hand der in der Hochschuldiskussion viel benutzten Schlagworte „Leistung“, „Finanzierung“, „Wettbewerb“, „Verkrustung“ und „Profilbildung“ skizziert werden. Es ist nicht leicht, die Leistung einer Hochschule umfassend zu messen. Aber unbestritten sind ein Teil dieser Leistung - ich betone dabei besonders „ein Teil“ - die Zahl der Studierenden. Und diese Zahl hat sich seit dem sogenannten Öffnungsbeschluß anfangs der siebziger Jahre ständig vergrößert, ohne daß die Hochschulen auch nur annähernd in entsprechendem Maße gewachsen wären. Wird Leistung, wie überall üblich, als das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand gemessen, so wurde diese tatsächlich beträchtlich gesteigert und ist wesentlich größer als in den immer wieder als Vorbild gepriesenen USA. Dabei werden die Studenten trotz der sich leider verschlechternden Bedingungen nicht schlecht ausgebildet - im Gegenteil, unsere Absolventen werden im Ausland sehr gern genommen und sind häufig ihren Konkurrenten überlegen. Das belegen auch die erwähnten Nobelpreise. Unter deren Preisträgern sind nicht selten Personen, die an unseren Universitäten ausgebildet wurden. Die besseren Arbeitsbedingungen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, veranlaßten sie zur Tätigkeit im Ausland, zumeist in den USA.
Die sogenannte „Überlast“, legitimiert durch Berechnungen nach der Kapazitätsverordnung, charakterisiert die heutige Massenuniversität. Und alles spricht dafür, daß es nach dem Willen der Politiker so bleiben soll. Zwar war ursprünglich von einem „Untertunneln“ des „Studentenberges“ die Rede, wobei die Kapazitätsverordnung als Notbehelf zur Berechnung einer Maximallast eingeführt wurde, doch heute wird ebendiese Berechnungsmethode als Planungsinstrument eingesetzt, wie wohl viele hier selbst bereits erlebt haben - geradezu eine Umkehr der ursprünglichen Absicht. Die Finanzminister spekulieren folglich auch schon auf die Einsparpotentiale im Schul- und Hochschulbereich, wenn die demographische Entwicklung einen Rückgang der Studentenzahlen erwarten läßt. Der Beschluß ihrer Konferenz vor einigen Wochen war da eindeutig. Sie werden sich in ihrer Absicht wohl auch kaum von der darauf reagierenden Erklärung der
Kultusministerkonferenz beeindrucken lassen.
Nun führen die Kritiker an der Leistungsfähigkeit der Hochschulen immer das hohe Alter der Absolventen und die langen Studienzeiten ins Feld. Nur letztere aber haben mit der Universität etwas zu tun, ersteres wird ganz wesentlich durch Bedingungen mitbestimmt, die vor der Universitätszeit liegen und durch Schule und Wehr- bzw. Zivildienst verursacht sind. Die langen durchschnittlichen Studienzeiten jedoch sind nicht ein Maß für die Leistungsfähigkeit, sondern ein Maß für den Zustand der Hochschulen, womit der zweite Stichpunkt, die Finanzierung, angesprochen ist.
Die Unterfinanzierung wird allgemein anerkannt. Äußerungen der Hochschulrektorenkonferenz, des Deutschen Hochschulverbandes, des Wissenschaftsrates, ja selbst der
Kultusministerkonferenz bringen das unwidersprochen zum Ausdruck - aber es ändert sich absolut nichts. Nun ist es sicher auch hier schwierig, den Bedarf exakt zu bemessen, obwohl Abschätzungen für gewisse Bereiche vorliegen, z. B. für notwendige Bauinvestitionen an den Hochschulen durch den Wissenschaftsrat. Um das Problem aber zumindest anzudeuten, ist ein Vergleich illustrativ, den ich dem Kollegen Karl-Ulrich Meyn, dem Rektor der Universität Jena, verdanke:
Die Stanford-Universität bildet 14 000 Studenten aus. Allein aus ihrem Stiftungskapitel hat sie jährlich umgerechnet 650 Mio DM zur Verfügung, dazu kommt etwa dieselbe Größenordnung aus Einnahmen, so daß sie im Jahr etwa über 1,1 Milliarden DM verfügt (Harvard mit weniger Studenten kann sogar jährlich 1,8 Milliarden DM ausgeben.). Die Universität Jena mit 17 000 Studenten hat jährlich einschließlich aller Einnahmen aus Drittmitteln und mit dem Klinikum 550 Mio DM zur Verfügung, also trotz 30 % mehr Studenten nur 50 % der Mittel von Stanford! Dieses spezielle Beispiel wird durch eine umfänglichere Studie der Universität Hannover gestützt, von der Auszüge im Oktober 2001 in der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) veröffentlicht wurden. Danach betrugen im Jahr 1995 die durchschnittlichen Ausgaben pro Studierendem in Deutschland 9000 Dollar, in den USA dagegen 20 000 Dollar! Da ist es wohl kein Wunder, daß der Betreuungsgrad geringer ist, die Labors weniger gut und umfänglich ausgestattet sind - ein wesentlicher Grund für zu lange Studienzeiten. Zwar werden diese auch durch unser relativ liberales System begünstigt, doch sind es die angedeuteten materiellen Bedingungen, die auch den Leistungswilligen in stark nachgefragten Fächern daran hindern, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen, was durchaus möglich ist, wie die meisten Hochschulen in den Neuen Bundesländern mit ihren noch relativ geringen Studentenzahlen gezeigt haben.
Und nun zum Wettbewerb. Er ist an den Hochschulen seit eh und je normal. Man kann sogar sagen, daß der Hochschulbereich das System des öffentlichen Dienstes ist, in dem der meiste Wettbewerb praktiziert wird. Das gilt natürlich für die Studierenden. Ihnen wird Leistung abverlangt und die meisten sind auch gewillt, diese nachzuweisen. Es gilt aber besonders für die Professorinnen und Professoren. Das beginnt mit der Berufung, es setzt sich fort bei der Konkurrenz um die personelle und sächliche Ausstattung an der Universität, es drückt sich bei der Begutachtung von Publikationen in angesehenen Fachorganen aus und es betrifft die Einwerbung von Drittmitteln durch zu begutachtende Projekte. In allen diesen Fällen - und das bedeutet nicht nur einmal, sondern ständig - muß man sich gegen Mitbewerber durchsetzen. Man kann wohl mit Recht sagen, daß die Hochschullehrer die Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes sind, die am intensivsten evaluiert werden und das permanent.
Es gibt natürlich auch einen Wettbewerb der Universitäten untereinander. Dieser spielt sich aber bei unterschiedlichen Startchancen ab, denn die Ausstattung ist, abhängig vom Finanzvermögen der Länder, sehr ungleich. Es handelt sich deshalb auch mehr um einen Wettbewerb der Länder, nämlich darum, wieviel sie in ihre Hochschulen investieren wollen bzw. können. Da gibt es beträchtliche Unterschiede, wie leicht nachprüfbar ist.
Die Verkrustung ist ein Lieblingswort der Bildungspolitiker geworden, sie sprechen gern von den verkrusteten Strukturen der Hochschulen. Doch was ist verkrustet? Die Universitäten sind nicht mehr dieselben wie vor fünfzig Jahren, sie haben sich durchaus den gegenwärtigen Bedingungen angepaßt, soweit das in ihrer Macht stand. Nur auf diese Weise waren sie überhaupt in der Lage, die eingangs geschilderte Leistung unter den Bedingungen der Massenuniversität zu bringen. Dabei sehen sie sich einer Regelungsdichte durch die staatlichen Stellen gegenüber, wie sie die Vergangenheit nicht gekannt hat. Zwar wird immer das Schlagwort Autonomie in den Vordergrund gerückt, tatsächlich enthalten aber die Entwürfe für neue Landeshochschulgesetze (LHG) immer neue Teilregulierungen und Vorbehalte. So ist z.B. für das LHG Mecklenburg-Vorpommern eine detaillierte Regelung für die Anwesenheitspflicht vorgesehen. Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument sollen zwischen Hochschulen und Ministerien ausgehandelt werden. Kommen sie allerdings nicht zustande, so übernimmt das Ministerium die Administration der betreffenden Hochschule (siehe § 66 (4) des LHG Sachsen-Anhalt und eine entsprechende Regelung im Entwurf für das LHG Niedersachsen). Es handelt sich tatsächlich um eine asymmetrische Situation zuungusten der Hochschulen, die weit entfernt von Autonomie ist.
Profilbildung und Schwerpunktsetzung sind für die Universitäten nicht neu. Auch in der Vergangenheit wurden Schwerpunkte entwickelt, als Beispiel sei nur die Universität Göttingen in den zwanziger Jahren genannt. Profilierung darf aber nicht bedeuten, aus den Universitäten Spezialhochschulen zu machen, denn die sogenannten „Volluniversitäten“ werden gebraucht. Und man darf nicht vergessen, daß die Ausbildung von Schwerpunkten Geld benötigt - es handelt sich dabei nicht um einen administrativen Akt, sondern um die gezielte Investition für solch einen Ausbau -, wobei auch entsprechende Zeit vorgesehen werden muß, ehe tatsächlich sichtbare Erfolge erwartet werden können. Stattdessen herrscht aber vielmehr der Eindruck vor, daß die Forderung nach Profilbildung und Schwerpunktsetzung häufig eher einen Euphemismus für Sparen bedeutet, wobei der Spareffekt gleich kurzfristig erwartet wird. Sollte sich diese Tendenz durchsetzen, würde sie zur Zerstörung der Universität führen.
Es wurde so ausführlich der Istzustand der Universitäten beschrieben, um zu zeigen, daß sie trotz verschiedener äußerer, von ihr nicht zu verantwortender Zwänge leistungsfähig ist. Es ist keinem damit gedient, die Universität schlecht zu reden. Eine Reform, die von falschen Voraussetzungen ausgeht - und mangelnde Leistungsfähigkeit, Ineffizienz und Verkrustung sind in ihrer Allgemeinheit solche unzutreffenden Aussagen - , kann dann auch nicht mit der Unterstützung der Betroffenen rechnen, die in ihrer übergroßen Mehrzahl verantwortungsvoll, engagiert arbeiten und sich um Leistung bemühen.
2. Was beabsichtigten die Politiker?
Die Politiker haben selbstverständlich die löbliche Absicht, daß alles besser werden solle. Und deswegen wird reformiert, leider ohne über die Folgen ausreichend Rechenschaft abzulegen. Ein Dilemma besteht natürlich darin, daß alles nichts kosten darf. Deshalb scheidet eine naheliegende Verbesserung sofort aus, nämlich die Ausstattung den gesteigerten Aufgaben anzupassen. Und so werden die deutschen
Universitätsprofessoren nach wie vor ein doppelt so hohes Lehrdeputat wie ihre Kollegen und Kolleginnen an den amerikanischen Spitzenuniversitäten zu absolvieren haben, wobei aber gleiche Forschungsleistungen erwartet werden. Der ungleich höhere Gremienaufwand wird erst gar nicht thematisiert.
Hier wird als Beispiel entsprechend dem Titel des Vortrages nur die Absicht zur Veränderung der Besoldungsstruktur für Professoren behandelt werden. Es ist eine Leistungssteigerung durch leistungsabhängige Zulagen vorgesehen. Diese werden aber nicht, wie es z.B. in der Wirtschaft bei solchen Vorhaben üblich ist, zusätzlich zur bisherigen Vergütung gegeben, sondern sie werden durch die Absenkung des Mindestgehaltes „erwirtschaftet„. Um einige zu belohnen, muß anderen, die wahrscheinlich auch keine geringen Leistungen bringen, genommen werden - ein Verfahren, von dem man sich schwer vorstellen kann, das es motivierend und leistungsanreizend wirkt. Es ist nicht sehr schwierig, die Folgen zur prognostizieren, die eintreten werden, wenn dieser Vorschlag den Bundesrat passiert und dann in den Ländern in der vorgesehenen Form umgesetzt wird. Die Verteilungskämpfe an der Universität, die bisher um die Ausstattung der Professur bzw. des Institutes stattfinden, werden in den persönlichen Bereich hinein-getragen, da sie nun zusätzlich die Gehälter treffen. Dabei ist es durchaus zweifelhaft, ob relativ geringfügige Gehaltsaufbesserungen, die auf ein sehr niedriges, gegenüber dem bisherigen abgesenkten Niveau aufgesetzt werden, bei Wissenschaftlern zur Leistungssteigerung führen. Aller Erfahrung nach bestimmt glücklicherweise die Suche nach Erkenntnis und die Freude, mit jungen Menschen
zusammenzuarbeiten, bei vielen Professoren und Professorinnen die Motivation. Es sei nur darauf verwiesen, daß die seit nunmehr elf Jahren abgesenkten Ostgehälter nicht zu verminderten Leistungen der davon Betroffenen geführt haben (siehe dazu auch K. J. Reinschke, freiheit der wissenschaft 2001, Nr. 2, S. 15). Das vorgesehen System aber wird ständig von
Auseinandersetzungen um die Gehälter begleitet sein, wodurch mit Sicherheit die Arbeitsatmosphäre beeinträchtigt werden wird. Erinnert sei an die entsprechenden
Auseinandersetzungen an den Hochschulen der DDR, als dort leistungsabhängige Zuschläge (LAZ) eingeführt wurden (siehe dazu auch G. Berg, Physik. Blätter, 2001, 9,3 sowie Forschung & Lehre, 2000, 3, 132), die nachweislich nicht zu einer Zunahme der Leistung geführt haben. Sollte sich eine Fakultät tatsächlich ernsthaft auf eine leistungsgerechte Verteilung der Zulagen einlassen, so ist sie „gut beraten“, zukünftig möglichst leistungsschwache Bewerber zu berufen, um nicht das eigene Gehalt zu schmälern.
Aber auch Spitzenforscher, um deren Anwerbung es dem BMBF besonders zu tun ist, werden sich kaum durch vage Versprechungen eventueller Leistungszuschläge ködern lassen, auf die keinerlei rechtlich verbindlicher Anspruch besteht. (Daß sie auch nur teilweise, bisher noch völlig unbestimmt, ruhegehaltsfähig sind, sei nur am Rande angemerkt.) Spricht nicht alle Erfahrung dafür, daß der für diese Zusatzgehälter vorgesehene Finanzpool als einer der ersten Streichungen zum Opfer fällt, wenn für die Finanzpolitiker der Länder Sparen angesagt ist? Und was soll einen Spitzenwissenschaftler reizen, der seine Entscheidungen im wesentlichen von den persönlichen Bezügen abhängig macht, an eine deutsche Universität zu gehen? Um nur zwei Beispiele zu nennen: Das durchschnittliche Gehalt eines Physikprofessors in den USA, ausgedrückt in Dollar, entspricht zufällig fast dem gleichen Zahlenwert, allerdings in DM, den ein Physikprofessor an einer deutschen Universität zu erwarten hat (siehe Physics Today, 2001, 4). Aber auch innerhalb Deutschlands wird ein Wissenschaftler, der primär nach zu erwartendem Gehalt entscheidet, statt der Universität die Wirtschaft wählen. (Siehe einige Beispiele in DIE ZEIT vom 22.11.01, Seite 76. Die Nettobezüge promovierter Wissenschaftler sind, abhängig vom Fach, im privaten Sektor ca. 30 bis 50 % höher als im öffentlichen Sektor) Es spricht für die Anziehungskraft der Universität, daß trotzdem noch leistungsfähige Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen diesen Berufsweg wählen. Um so wichtiger ist es im Interesse einer zukunftsfähigen Bildungspolitik, daß diese noch existierenden, im wesentlichen ideellen Anreize bestehen bleiben und nicht durch eine kurzsichtige „Reform um der Reform willen“ aufs Spiel gesetzt werden.
Es ist auch bezeichnend, daß die Bundesregierung zwar die leistungsbezogene Besoldung in das Hochschulrahmengesetz (HRG) schreiben läßt, aber die Kriterien, nach denen zu entscheiden ist, den Ländern überläßt. Unstrittig scheint, den vielen Kommentaren zufolge, nur zu sein, daß Funktionen (Rektor bzw. Präsident, Dekan usw.) „belohnt“ werden sollen. Aber was hat das mit Wissenschaft zu tun?
Wie werden die Länder reagieren? Auch sie werden kaum Kriterien formulieren können, die unstrittig sind, und deshalb diese „heiße Kartoffel“ an die Hochschulen weiterreichen. Dort kann dann der Verteilungskampf zur „Belebung“ der Gremien beitragen, besonders wenn entschieden werden muß, wie einzelne Fakultäten gegeneinander zu bewerten sind. In Kommentaren zu den „Reformvorschlägen“ taucht dann schon der Begriff des „Marktwertes“ auf. Es ist ohne viel Phantasie vorstellbar, wie der Marktwert des Philologen oder des Philosophen gegenüber dem des Informatikers oder des Wirtschaftswissenschaftlers eingeschätzt werden wird. Welche Universität wird dann die Kraft haben, ihre
Geisteswissenschaften gegen den Trend, der mit der Ökonomisierung verbunden ist, zu erhalten oder gar aufzubauen? Man kann nur wünschen, daß sich nicht fortsetzt, was sich im Zusammenhang mit der Juniorprofessur gezeigt hat. Um kurzfristiger materieller Vorteile willen - wobei noch zu fragen ist, ob die 150 000 DM bzw. wohl doch nur 60 000 Euro Anschubfinanzierung durch das BMBF für die Universitäten wirklich so gewichtig sind, zumal sie die Folgekosten aus dem eigenen Etat zu tragen haben - werden diese Professuren noch vor der endgültigen gesetzlichen Regelung ausgeschrieben, obwohl die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen grundsätzliche Einwände gegen diese Art der Nachwuchsrekrutierung hat.
3. Was sollte sein?
Im folgenden seien einige Punkte genannt, die geeignet wären, die Entwicklung der Universitäten positiv zu beeinflussen. Die von der Finanzministerkonferenz prognostizierten Folgen aus der demographischen Entwicklung, so sie denn zutreffen, dürfen nicht Anlaß für Einsparungen sein. Statt dessen sollten sie zur Verbesserung des Bildungssystems genutzt werden, was zunächst die Schulen, später auch die Hochschulen betrifft. (Der Geburtenrückgang am Beginn der neunziger Jahre in den Neuen Bundesländern erreicht deren Hochschulen etwa im Jahr 2010, in den Alten Ländern ist diese Entwicklung auf etwas später verschoben.)
Als Aufgaben der Universitäten sind Forschung und Lehre, die Betonung liegt auf „und“, nicht nur verbal zu nennen, sondern die Finanzausstattung muß beiden Aufgaben gerecht werden. Sie darf sich nicht nur nach den Studentenzahlen richten, auch wenn diese am einfachsten zu ermitteln sind. Es ist zwar wünschenswert, daß Universitäten Schwerpunkte entwickeln, doch ist es sowohl im Interesse der Studierenden als auch im Sinne einer breit angelegten Grundlagenforschung notwendig, daß die universitäre Fächervielfalt erhalten bleibt. Selbstverständlich ist es legitim, darüber zu sprechen, wie viele solcher Volluniversitäten sich ein Land leisten kann und will. Aber daß sie benötigt werden, steht außer Frage. Gerade die Fächervielfalt der Universität befördert die
Zusammenarbeit, die immer wieder geforderte Interdisziplinarität. Häufig sind es die Fächergrenzen, wo Neues entsteht. Diese dürfen aber nicht den Rand der Universität markieren, sondern sie müssen innerhalb verlaufen, um sie um so leichter zu überschreiten.
Der Hang zur staatlichen Steuerung sollte begrenzt werden. Dazu gehört auch die zunehmende Ausweitung der Programmsteuerung von Forschung. Selbstverständlich hat der Staat das Recht, über die Verwendung von Steuermitteln zu bestimmen und in diesem Sinn auch
Forschungsprogramme aufzulegen. Aber dieses Recht muß weise genutzt werden. Wenn der frühere Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Wolfgang Frühwald, von einer Gefährdung der Forschungsfreiheit spricht, da die Programmsteuerung über sehr viel Geld verfüge und sich deshalb ein stärkerer Einfluß der Politik ergebe (Deutsche Universitätszeitung DUZ, 2001, 17, 10), so sollte das ernst genommen und beherzigt werden. Über Programme kann nur prinzipiell Bekanntes gefördert werden, das wahrhaft Neue entsteht unerwartet und ist nicht planbar. Um diese Möglichkeit auch für Deutschland zu erhalten, ist eine angemessene institutionelle Förderung der Universitäten notwendig. Diese wird sich mit Sicherheit langfristig auszahlen.
Die Freiheit von Forschung und Lehre, im Grundgesetz verankert, ist ein hohes Gut und darf nicht ausgehöhlt werden. Es sei auf die Erfahrungen einer staatlich gelenkten Wissenschaft in der DDR hingewiesen und darauf, daß die Hochschulerneuerung in den Neuen Bundesländern gerade das Ziel hatte, diese Wissenschaftsfreiheit zu erringen. Zu dieser Freiheit gehört auch Vertrauen in den Wissenschaftler, Vertrauen darauf, daß er und sie das Leistungsvermögen im Interesse der Wissenschaft, d.h. von Forschung und Lehre, einsetzt, ohne ununterbrochen kontrolliert zu werden. Wie überall gibt es auch in der Professorenschaft Personen, die dieses Vertrauen mißbrauchen, doch glücklicherweise handelt es sich um seltene Einzelfälle. Wenn die Chemieindustrie davon ausgeht, daß nur ein geringer Prozentsatz (wohl weniger als 10 %) ihrer Projekte zum Erfolg führt, so ist die Rate erfolgreich arbeitender Wissenschaftler an der Universität mit Sicherheit höher. Das Vertrauen, das die Gesellschaft den Wissenschaftlern entgegenbringt, ist natürlich sehr eng mit ihrem Ansehen verbunden. Sie müssen durch ihr Auftreten, durch ihr Wirken in der Öffentlichkeit dafür sorgen, daß es wieder einen entsprechenden Stellenwert erreicht.
Der Physiker Siegfried Großmann äußerte kürzlich: „Weniger planen und evaluieren, mehr tun lassen“ (Physik uns. Zeit 2001, 5, 233). Man kann hinzufügen: Weniger reformieren, statt dessen die Begeisterung an Wissenschaft fördern - bei den Professoren und durch diese bei den Studenten. Es wäre zu wünschen, die Politiker verordneten sich ein Reform-Moratorium und ließen den Wissenschaftlern mehr Zeit dafür, wofür sie eigentlich angetreten sind: Für die wissenschaftliche Arbeit in der Forschung und damit eng verbunden für eine auf Wissenschaft basierende und wissenschaftliches Ethos vermittelnde Lehre.
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