Satzung des Bundes Freiheit der Wissenschaft

Der Verein hat seinen juristischen Sitz in Bonn; seine Geschäftsstelle befindet sich seit dem 1. Januar 2000 in Berlin. Der Zweck des Vereins ist oben wiedergegeben. Er ist gemeinnützig. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand. Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Richtlinien, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, den Haushalt und wählt den Vorstand. Dem für zwei Jahre gewählten Vorstand gehören drei gleichberechtigte Vorsitzende und der Schatzmeister (engerer Vorstand, von denen je zwei gemeinsam den Verein vertreten können) und fünf weitere Vorstandsmitglieder an, die möglichst je eine Region Deutschlands repräsentieren sollen.


Als Mitglieder sind nicht nur Mitglieder der Hochschulen und Schulen willkommen - Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten, Lehrer und Eltern - , sondern auch alle anderen an der Bildungspolitik interessierten Bürger, die die Ziele des BFW unterstützen.

Viele Interessierte unterstützen uns auch durch Spenden.

 

Die komplette Satzung  findet man hier:

  Satzung, vollständig